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Wie gehe ich vor, wenn ein Verlagsmitarbeitender ausgeschieden ist und noch Zugang zum Portal besitzt?
Als Verlag müssen Sie ausgeschiedene Mitarbeitende mit Zugang zum GEMA Onlineportal unverzüglich per E-Mail an mitgliederservice@gema.de melden, da Online-Zugänge personengebunden und nicht übertragbar sind.
Bevor wir den Zugang löschen, bitten wir Sie um folgende Informationen – ebenfalls per E-Mail:
- War der/die Mitarbeiter/-in für das Einreichen von Soundfiles oder Setlists zuständig? Die Daten aus diesen Bereichen können wir auf einen Online- Zugang Ihrer Wahl übertragen. Nennen Sie uns einfach die E-Mail-Adresse des Zugangs, auf den die Daten übertragen werden sollen. Für die Übertragung benötigen wir eine handschriftlich unterzeichnete Bestätigung.
- Teilen Sie uns auch mit, seit wann der/die Mitarbeiter/-in nicht mehr für Ihren Verlag tätig ist und ob darüber hinaus weitere Zugänge entfernt werden sollen.
Sobald wir alle relevanten Informationen erhalten haben, setzen wir die notwendigen Anpassungen schnellstmöglich für Sie um.
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