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Wie reiche ich als Schwestergesellschaft eine Reklamation ein?
Um Ihre Reklamation bearbeiten zu können, müssen wir unbedingt wissen, wann und wo Ihre Werke genutzt wurden.
Bitte stellen Sie uns alle erforderlichen Informationen ausschließlich über unser Reklamationsformular zur Verfügung. Die Verwendung dieses Formulars ist Voraussetzung für die Bearbeitung Ihrer Reklamation.
Die Excel-Datei besteht aus mehreren Tabellenblättern, jeweils eines pro Sparte. So können Sie Reklamationen zu allen Nutzungsarten übersichtlich und vollständig einreichen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit allen relevanten Anlagen per E-Mail an societies@gema.de.
Aus folgenden Gründen benötigen wir das Reklamationsformular mit vollständigen Angaben:
- Eindeutige Zuordnung: Nur mit vollständigen Informationen können wir sicherstellen, dass die Nutzung Ihrer Werke korrekt erfasst und zugeordnet wird.
- Zügige Bearbeitung: Ein vollständig ausgefülltes Reklamationsformular ermöglicht es uns, alle relevanten Informationen gebündelt zu prüfen und Ihre Reklamation schneller zu bearbeiten.
- Rechtliche Vorgaben: Wir sind verpflichtet, jede Reklamation auf Grundlage der eingereichten Daten und Unterlagen zu prüfen. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass eine Reklamation nicht berücksichtigt werden kann.
Wir benötigen alle genannten Daten/Unterlagen innerhalb der Reklamationsfrist von 3 Jahren nach dem Ausschüttungstermin. Je früher Sie reklamieren, desto schneller können wir Ihnen fehlende Tantiemen auszahlen, falls zuvor etwas nicht gestimmt hat.