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Rechte

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Rechtsnachfolgende

  • Ein Mitglied ist verstorben. Was benötigt die GEMA?

    Wir benötigen eine Sterbeurkunde sowie einen Erbnachweis, in welchem die Rechtsnachfolgenden benannt sind. Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Abteilung Mitglieder & Partner unter der Mailadresse: mitgliederpartner@gema.de. Sie können uns auch gern anrufen.

  • Was sind sogenannte Rechtsnachfolgende?

    Das Urheberrecht gilt 70 Jahre über den Tod der Urheberin oder des Urhebers hinaus. Deshalb kann nach dem Tod eines GEMA Urhebers oder einer Urheberin der Berechtigungsvertrag mit dem oder den Rechtsnachfolgenden in den Urheberrechten fortgeführt werden. Sind Sie Rechtsnachfolgerin oder Rechtsnachfolger, dann ist dafür ein Erbnachweis notwendig, den Sie der Abteilung Mitglieder & Partner per Mail an mitgliederpartner@gema.de senden. Existieren neben Ihnen noch andere Rechtsnachfolgende, müssen Sie einen gemeinsamen Bevollmächtigten oder gemeinsame Bevollmächtigte festlegen, der oder die Ihre Rechte gegenüber der GEMA ausübt. Die Tantiemenzahlungen erfolgen indes getrennt an die einzelnen Rechtsnachfolgenden.

    Informationsblatt zur Klärung einer Rechtsnachfolge

    Mitteilung über einen Todesfall/eine Rechtsnachfolge

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr

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