Klären Sie als erstes, ob Ihr Stück ein Cover oder eine Bearbeitung (s. u.) ist. Für ein reines Cover ohne Video, das Sie zum Download, Streaming oder auf der eigenen Website anbieten, brauchen Sie eine Lizenz. Diese Lizenz erhalten in der Regel im GEMA Onlineportal. Mögliche Ausnahmen: Urheber oder Verlag sind nicht bei der GEMA. Oder die Rechteinhabenden behalten bestimmte Nutzungsarten und übertragen diese nicht der GEMA.
Wenn Sie ein Video mit der Coverversion machen wollen, müssen Sie zusätzlich das Herstellungsrecht direkt mit den Rechteinhabenden des Originalwerks klären (meist mit dem Musikverlag). Diese können Sie mit der GEMA Repertoiresuche ermitteln.
Der Unterschied zwischen Cover und Bearbeitung:
Coverversion: Sie spielen das Werk nach, ohne urheberrechtlich relevante Änderungen an Text oder Komposition.
Bearbeitung: Sie ändern Text, Melodie, Struktur o. Ä. erkennbar ab. Nur beim reinen Cover können Sie die nötigen Nutzungsrechte über uns klären. Bei einer Bearbeitung brauchen Sie die ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhabenden (z. B. des Originalverlags).
Im Zweifel: Ob Ihr Projekt noch Cover oder schon Bearbeitung ist, wenden Sie sich an die Rechteinhabenden (z. B. den Originalverlag). Diese können Sie – wie auch für andere Fälle – mit der GEMA Repertoiresuche ermitteln (s. o.). So stellen Sie sicher, dass Sie alle nötigen Zustimmungen haben.
Mehr zu Rechte & Lizenzen für Ihr Cover:
Für ein Cover brauchen Sie Nutzungsrechte am Werk (Komposition/Text), denn Sie nutzen ein geschütztes Musikwerk.
Audio (Download/Streaming/Verkauf)
Für die Nutzung des Werkes fallen Lizenzgebühren an – unabhängig davon, ob Sie das Cover live aufführen oder als Aufnahme (z. B. CD, Download, Streaming) anbieten. Sind Urheber und Verlag GEMA Mitglieder und lassen sie die Rechte über uns vertreten, können Sie diese bei uns lizenzieren lassen.
Video wird zusätzlich produziert (z. B. Musikvideo, Visualizer)
Neben der reinen Werknutzung müssen Sie auch das sogenannte Herstellungsrecht (Synchronisation von Musik mit Bild) klären. Dieses Herstellungsrecht wird nicht automatisch von der GEMA vergeben, sondern direkt mit den jeweiligen Rechteinhabenden (z. B. Verlag, Originalurheber) vereinbart.
Nutzung auf Plattformen, wie z. B. YouTube, Instagram, Twitch etc.
Viele große Plattformen haben Rahmenverträge mit der GEMA. Das heißt, die Nutzungen sind abgedeckt. Trotzdem bleibt wichtig: Es muss sich wirklich um ein Cover (keine Bearbeitung) handeln. Und Sie dürfen keine zusätzlichen Einnahmen generieren.