Die GEMA nimmt zwei Arten von Abzügen von den Einnahmen vor: Abzüge für soziale und kulturelle Zwecke sowie Abzüge zur Deckung der Verwaltungskosten.
Abzüge für Soziales und Kulturelles:
Für soziale und kulturelle Zwecke werden 10 Prozent aus Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträgen und Einnahmen der öffentlichen Wiedergabe abgezogen. Für die Auslandssparte A (Aufführungs- und Wiedergaberechte) wird kein Abzug für soziale und kulturelle Zwecke vorgenommen. Ausnahme: In den Online-Sparten GOP, MOD D und MOD S beträgt der Abzug 1 Prozent ab der Verteilung für das Geschäftsjahr 2023 (Ausschüttungen in 2024).
Abzüge zur Deckung der GEMA Verwaltungskosten:
Die Verwaltungskosten werden durch Kommissionssätze gedeckt, die vom Aufsichtsrat und Vorstand festgelegt werden: Bei den Online-Nutzungen haben wir bis Ende 2025 10 Prozent der Einnahmen dafür verwendet. Ab 2026 wird die GEMA den Abzug für die Sparten MOD D, MOD D VR, MOD S, MOD S VR und GOP, GOP VR auf 9 Prozent senken. Bei VOD und WEB bleibt es bei den bekannten 10 Prozent. Die Höhe der Kommissionssätze in den Sparten der Vervielfältigung und Verbreitung entnehmen Sie bitte Ihren Detailaufstellungen.
Hinweis zum allgemeinen Kostensatz: Dieser beträgt im Geschäftsjahr 2025 18,408 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr (GJ 2024: 21,993 %) um 16,3 % gesunken.
In der Auslandssparte A (Aufführungs- und Wiedergaberechte) wurden 5 % und in der Auslandssparte A VR (Vervielfältigungsrechte) 2 % bis Ende 2025 einbehalten.
Ausnahme: Für Tonträger aus Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Skandinavien, Spanien, Vereinigtes Königreich galten 0 %.
Zum 01.01.2026 senkt die GEMA die Kommission für Abrechnungen aus dem Ausland.
- Für Erträge aus Österreich, Schweiz, USA und Großbritannien wird zukünftig keine Kommission abgezogen.
- Für Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Polen, Dänemark, Tschechien, Belgien, Schweden, Kanada, Japan und Südkorea wird die Auslandskommission auf zwei Prozent gesenkt.
- Für alle weiteren Länder wird ein Abzug von sechs Prozent vorgenommen.