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Brauche ich für Dritte eine Vollmacht für das Onlineportal?

Ja, die benötigen Sie. Nur durch die Vollmacht wird eine andere Person (Ehepartner/Lebensgefährte, Manager, Steuerberater, Mitarbeiter eines Verlages, o. a.) berechtigt, das Onlineportal für Sie zu nutzen. Bereits vorliegende Generalvollmachten oder Gema Vollmachten sind nicht ausreichend.

Eigener Online Account für Bevollmächtigte:

Damit die bevollmächtigte Person für das Onlineportal freigeschaltet wird, benötigt sie einen eigenen Online Account mit ihrem Namen und ihrer personalisierten E-Mailadresse. Die Person muss den Account selbst erstellen und sich mit der Rolle GEMA Mitglied registrieren.

Hier finden Sie die Anleitung zur Registrierung im Onlineportal. Nach der erfolgreichen Registrierung kann Ihre zukünftige bevollmächtige Person das das Freischaltungsformular für die Online-Vollmacht herunterladen.

Vollmacht für Onlineportal erteilen:

Wenn Sie eine Vollmacht erteilen, müssen Sie (als Vollmachtgeber) und der bzw. die Vollmachtnehmende das entsprechende Formular persönlich unterschreiben. Eine elektronische Signatur ist nicht möglich. Anschließend senden Sie das Schreiben als Scan per E-Mail an mitgliederservice@gema.de senden.
 

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 726215-61

Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr