Navigation
  • skip-to-content
GEMA Logo Hilfecenter
ende
Gema.de
Login/Registrierung
  • Preisrechner
  • Repertoiresuche
Über das GEMA Onlineportal
  1. Preise & Tarife
Hilfecenter Banner
Hilfecenter Bereichssymbol

Preise & Tarife

Es gibt viele Arten, Musik öffentlich zu nutzen. Daher gibt es verschiedene Tarife, anhand derer sich die Lizenzkosten berechnen. Wir geben einen Überblick.

  • Aktuelles
  • Kundendaten ändern
  • Musik nutzen
  • Onlineportal
  • Preise & Tarife
    • GEMA freie Musik
    • Preise
    • Tarife
    • Verträge & Lizenzen
  • Rechnungen
  • Verträge & Angebote
  • Vollmachten

Verträge & Lizenzen

  • Was ist eine Dauerlizenz und was ist eine Einzellizenz?

    Beide Begriffe sind bei uns nicht mehr gebräuchlich. Aber zur Erklärung: Mit einer Dauerlizenz ist ein Vertrag gemeint. Die Musik wird hier über einen längeren Zeitraum genutzt. Bei einer Einzellizenz handelt es sich um die Lizenz für eine einzelne Veranstaltung.

  • In welchen Fällen kann ich einen Vertrag mit der GEMA abschließen?

    Sie benötigen einen GEMA Vertrag, wenn Sie Musik regelmäßig und wiederkehrend an einem festen Ort nutzen, beispielsweise als Hintergrundmusik in Geschäftsräumen, Gaststätten oder Friseursalons. Melden Sie die Musik im GEMA Onlineportal an und Sie erhalten von uns ein Vertragsangebot. Vertragslaufzeiten betragen wahlweise einen Monat, ein Vierteljahr oder ein Jahr. 

    Musiknutzungen, die nicht vom Vertrag erfasst sind, melden Sie separat an. Wenn Sie beispielsweise Hintergrundmusik vertraglich lizenziert haben, müssen Sie eine zusätzliche Veranstaltung mit Livemusik gesondert bei der GEMA anmelden. Jede Nutzungsart wird nach dem jeweils gültigen GEMA Tarif abgerechnet. 

  • Was ist eine Lizenz für eine Veranstaltung?

    „Lizenz“ ist ein rechtlicher Begriff und bedeutet so viel wie „Erlaubnis“ oder „Genehmigung“.

    Angenommen, Sie melden bei uns eine Veranstaltung an, die einmalig stattfindet, z. B. ein Konzert, eine Party, eine Eröffnungsfeier oder eine Vernissage. Dann erhalten Sie von uns bei rechtzeitiger Anmeldung die Lizenz (Erlaubnis), auf der Veranstaltung Musik öffentlich zu nutzen.

  • Werden einzelne Veranstaltungen mit meinem Vertrag abgedeckt?

    Einzelveranstaltungen sind nicht durch bestehende Dauerverträge für Hintergrundmusik oder Tonträgerwiedergabe abgedeckt. Wenn Sie als Gastronom einen Vertrag für Hintergrundmusik haben und einen Kabarett‑Abend planen, müssen Sie diese Veranstaltung separat bei der GEMA anmelden. Gleiches gilt für Diskothekenbetreibende mit Tonträgervertrag, die einen Live‑Musik‑Abend veranstalten. 

    Der Grund: Jede Nutzungsart erfordert eine eigene lizenzrechtliche Abdeckung gemäß der GEMA Tarifstruktur. Bitte melden Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig vor dem Termin bei der GEMA an. Ohne separate Anmeldung ist die Musiknutzung nicht ordnungsgemäß lizenziert. 

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr

Zum Seitenanfang
  • Facebook
  • YouTube
  • Instagram
  • LinkedIn
  • TikTok

Sie konnten Ihr Thema nicht finden?

GEMA Logo
  • Musik schaffen

    • Mitglied werden
    • Ihr Weg als Mitglied
    • Den Verein mitgestalten
    • Auszahlungen Tantiemen
    • Repertoire
    • GEMAplus
  • Musik nutzen

    • Branchen & mehr
    • Warum GEMA zahlen?
    • Musik im Internet
    • Musik auf Tonträgern
    • Tarifübersicht
  • Die GEMA

    • Auf einen Blick
    • Team
    • Karriere
    • Presse
    • Auszeichnungen & Musikpreise
    • Organisation
  • Service

    • Hilfecenter
    • Onlineportal
    • Satzung & Verteilungsplan
    • Berechtigungsvertrag
    • Publikationen
Copyright © 2026 GEMA. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Compliance
  • Barrierefreiheit