Wenn im Angebot kein Nachlass auftaucht, liegt das in der Regel an einem dieser Punkte:
Ihr Verband hat (noch) keinen Gesamtvertrag mit der GEMA: Der Nachlass gilt nur für Mitglieder von Verbänden, mit denen wir einen Gesamtvertrag abgeschlossen haben.
Ihre Mitgliedschaft wurde der GEMA (noch) nicht gemeldet: Auch wenn es einen Gesamtvertrag gibt, können wir den Nachlass nur berücksichtigen, wenn Ihr Verband Sie rechtzeitig und korrekt an uns gemeldet hat. Das bedeutet: Ihr Verband meldet Sie dazu mit dem offiziellen GEMA Formular an uns. Erst nach Eintrag in unser System kann der Nachlass ab der nächsten Rechnung berücksichtigt werden. Nur dann erscheint der Gesamtvertragsnachlass automatisch im Angebot bzw. in der Rechnung. Fragen Sie daher bitte bei Ihrem Verband nach, ob er Sie bereits gemeldet hat.
a) Falls noch keine Meldung vorliegt: Ihr Verband meldet Sie mit einem standardisierten Excel-Formular bei uns an. (Wichtig: Der Verband muss Sie melden und dabei das Formular verwenden.) Ihr Verband findet es auf unserer Seite für Gesamtvertragspartner. Hat Sie Ihr Verband gemeldet, können Sie Ihr Angebot gern ändern lassen (siehe „Angebot oder Bestandteile ändern lassen“).
b) Falls eine Meldung vorliegt, können Sie das Angebot selbstverständlich anpassen lassen (siehe „Angebot oder Bestandteile ändern lassen“). Wir kommen der Änderung gern nach.