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Rechte

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Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung

  • Was ist die erweiterte Kollektivlizenz und wie kann ich als Urheberin widersprechen?

    Nicht-Mitglieder der GEMA können der erweiterten Kollektivlizenz (EKL) jederzeit widersprechen — per E-Mail an mitgliederservice@gema.de, Betreff: "Widerspruch gegen EKL". Für eine reibungslose Bearbeitung nennen Sie Ihr Geburtsdatum, optional Ihren Geburtsort und die betroffenen Rechte, z. B. die Aufführungsrechte von Konzerten. Fehlen die betroffenen Rechte oder sind die Ausführungen unklar, richtet sich der Widerspruch gegen alle Rechte. 

    Die EKL ermöglicht der GEMA seit dem 07. Juni 2021 gemäß Paragraphen 51 ff. VGG, Nutzungsrechte auch für Werke von Nicht-Mitgliedern zu vergeben; diese erhalten dieselben Ausschüttungen wie GEMA Mitglieder. Die EKL ist auf Nutzungen in Deutschland beschränkt. Der Widerspruch hebt die Rechtseinräumung für Ihre Werke auf. 

    Hintergrund-Informationen für Nicht-Mitglieder der GEMA: 

    Die GEMA kann Nutzungsrechte an Ihren Werken einräumen, auch wenn Sie uns nicht mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragt haben (also kein GEMA Mitglied sind). Dritte dürfen somit Ihre Rechte nutzen, wenn sie mit uns eine entsprechende Lizenzvereinbarung mit erweiterter Wirkung abgeschlossen haben. 

    Als Urheberin – etwa als Komponistin oder Textdichter – haben Sie im Verhältnis zur GEMA dabei die gleichen Rechte und Pflichten wie GEMA Mitglieder. Das bedeutet unter anderem, dass Sie nach denselben Regelungen eine Ausschüttung erhalten. Falls der Verteilungsplan vorsieht, dass GEMA Mitglieder für den Erhalt einer Ausschüttung mitwirken müssen, gilt diese Pflicht auch für Sie. Abzüge für Verwaltungskosten, soziale und kulturelle Förderungen sind ebenfalls gleich. Dessen ungeachtet empfehlen wir eine reguläre GEMA Mitgliedschaft. 

    Eine Vereinfachung der Rechteklärung: 

    Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung vereinfachen die Rechteklärung für die Musiknutzerinnen und -nutzer. Diese müssen für eine rechtssichere Nutzung nicht mehr einzelne Zustimmungen einholen. Es genügt stattdessen ein einziger Lizenzvertrag für einen bestimmten Sachverhalt, um für eine bestimmte Werkart alle Rechte von der jeweiligen Verwertungsgesellschaft zu erhalten.   

    Mehr dazu in unserem Presseartikel zur Vergabe von kollektiven Lizenzen.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 589933-23Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr

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