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  1. Tantiemen & Ausschüttung
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Tantiemen & Ausschüttung

Werden Ihre Werke öffentlich genutzt, erhalten Sie als GEMA Mitglied Tantiemen. Das Wichtigste zur Verteilung, Terminen, Fristen u. v. m.

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Ausschüttungen

  • Wo kann ich Details zu meiner Ausschüttung einsehen?

    Informationen zu Ihrer Ausschüttung stehen im Onlineportal im Bereich Meine Tantiemen für Sie bereit. Hier finden Sie Details rund um Ihre ausgezahlten Tantiemen. Sie können dort zwischen der Ansicht „Diagramme“ und „Aufstellungen“ wählen.

    Unter „Aufstellungen“ haben Sie pro Sparte und Ausschüttungstermin Zugriff auf Ihre Detailaufstellungen. Diese enthalten beispielsweise Informationen darüber, wann und wo Ihre Werke genutzt wurden und wie hoch der Ausschüttungsbetrag pro Nutzung ausfällt. Sie können Ihre Aufstellungen als CSV- oder PDF-Datei unter Meine Downloads herunterladen.

    Sie finden in diesem Bereich auch zu jeder Ausschüttung das Summenblatt und die Kompaktaufstellung. Das Summenblatt beinhaltet eine Übersicht Ihrer Ausschüttungsbeträge für alle Sparten des jeweiligen Ausschüttungstermins. Die Kompaktaufstellung ist eine auf das Wesentliche reduzierte Zusammenstellung der wichtigsten Daten zu einer Ausschüttung. Sie dient vor allem der Datenweiterverarbeitung.

    Unter „Weitere Hinweise“ erhalten Sie ergänzende Informationen zu den angebotenen Aufstellungen, wie z.B. Informationsblätter zu verschiedenen Sparten, Begriffserklärungen und technische Erläuterungen.

    In der Ansicht „Diagramme“ erhalten Sie – bezogen auf einen bestimmten Zeitraum – einen Überblick darüber, in welchen Bereichen Ihre Werke besonders oft genutzt werden („Top-Bereich“), in welcher Sparte Ihre Werke am meisten vertreten sind („Top-Sparte“), welches Ihr erfolgreichstes Werk ist sowie eine Gesamtübersicht in Diagramm-Form, wie sich Ihr Umsatz nach Bereichen zusammensetzt. Auch hier besteht die Möglichkeit, sich die Daten herunterzuladen.

    Sie haben noch keinen Zugang auf unsere Online-Services ? Dann lassen Sie sich freischalten.

    Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern. Schauen Sie dafür in den GEMA Dienstleistungskatalog und wenden sich an mitgliederservice@gema.de. 

    Allgemeine Informationen zu den Auszahlungen Ihrer Tantiemen finden Sie außerdem unter Landingpage zu Tantiemen.

  • In welchen Sparten wird ausgeschüttet? Welche gehören zum Aufführungsrecht, Senderecht und Vervielfältigungsrecht?

    Diese Sparten gehören zum Aufführungsrecht:

    • Auslandsverteilung (Schwestergesellschaften) A AR
    • Konzerte der Ernsten Musik aller Art (E)
    • E-Musik-Direktverrechnung (ED)
    • E-Musikaufführungen mittels mechanischer Vorrichtungen (EM)
    • Bühnenmusik (BM)
    • Musik im Gottesdienst (Ki)
    • Veranstaltungen von Unterhaltungs-und Tanzmusik (U)
    • U-Musik-Direktverteilung (UD)
    • U-Musikwiedergaben (M)
    • Diskotheken-Wiedergaben (DK, DK VR)

    Diese Sparten gehören zum Senderecht:

    • Auslandsverteilung (Schwestergesellschaften) A AR
    • Senderecht im Fernsehrundfunk und Wiedergaberecht bei öffentlicher Wiedergabe von Fernsehrundfunksendungen (FS (Großes Recht))
    • Senderecht im Tonrundfunk und Wiedergaberecht bei öffentlicher Wiedergabe von Tonrundfunksendungen (R (Großes Recht)
    • Tonrundfunk/ Hörfunk (R, R VR)
    • Fernsehrundfunk (FS, FS VR)
    • Tonfilm (T)
    • Tonfilm im Fernsehen (T FS, T FS VR)
    • Tonfilm Direktverrechnung (TD, TD VR)
    • Mediathekenverteilung (MED, MED VR) 

    Diese Sparten gehören zum Vervielfältigungsrecht:

    • Auslandsverteilung für Vervielfältigungsrecht (A VR)
    • Vervielfältigungsrecht Gemischte Inhalte auf Trägern (GT VR)
    • Vervielfältigungsrecht Musik auf Trägern (MT VR)
    • mechanische Musikwiedergabe in Diskotheken (DK, DK VR)

    Diese Sparten gehören zum Aufführungs- und Vervielfältigungsrecht:

    • Streaming auf Gemischten Online-Plattformen (GOP, GOP VR)
    • Music-on-Demand Download (MOD D, MOD D VR)
    • Music-on-Demand Streaming (MOD S, MOD S VR)
    • Video-on-Demand Download (VOD D, VOD D VR)
    • Video-on-Demand Streaming (VOD S, VOD S VR)
    • Websites (WEB, WEB VR)

    Gut zu wissen: Die Online-Sparten werden in beiden Rechteklassen Aufführungsrecht (AR) und Vervielfältigungsrecht (VR) ausgeschüttet, das Verhältnis der Aufteilung der Gesamtsumme entspricht dem Verhältnis 1/3 zu 2/3. Die Gewichtung richtet sich nach der Unterscheidung Streaming (Betonung auf AR) und Download (Betonung VR).

  • Werde ich als Abdruckbearbeiter oder Abdruckverlag automatisch auch an den GEMA Ausschüttungen beteiligt?

    Als vom Original- oder Subverleger autorisierter Abdruckverleger dürfen Sie das Werk in einer eigenen Druckausgabe verbreiten. Sie profitieren somit am Papiergeschäft, werden aber in aller Regel nicht an den Erträgnissen, die das Musikwerk über die GEMA einspielt, beteiligt.

    Es sei denn, neben der Genehmigung eine Druckausgabe herzustellen (Abdruckrecht), haben Sie von den Rechteinhabern (Urheber bzw. Verlag) der Werke auch eine Bearbeitungsgenehmigung erhalten, aus der hervorgeht, dass Sie auch an den GEMA Einnahmen beteiligt werden. Sie müssen also die Abdruck- und Bearbeitungsrechte ordnungsgemäß von dem Original- bzw. Subverlag erworben haben. Aus dem Vertrag, der zwischen Ihnen und der anderen Verlegerpartei geschlossen wurde, muss außerdem hervorgehen, ob eine Bearbeiterbeteiligung gemäß GEMA Verteilungsplan genehmigt oder ausgeschlossen ist. Ein Verlagsvertrag, der lediglich zwischen Abdruckverleger und sogenanntem Abdruckbearbeiter geschlossen wurde, ist daher keine hinreichende Voraussetzung, um als Bearbeiter an den GEMA Einnahmen beteiligt zu werden.

  • Wann findet die nächste Ausschüttung für Musikträger (früher Ton- und Bildtonträger) statt?

    Den nächsten Ausschüttungstermin für MT VR und GT VR werden wir voraussichtlich im Frühjahr 2026 bekannt geben.

  • Welche Änderungen gibt es im Musikträger-Bereich (früher Ton- und Bildtonträger)?

    Zum 01.07.2025 haben wir die letzte reguläre Ausschüttung der Sparten Phono VR und BT VR durchgeführt. Die nächste Ausschüttung erfolgt dann in den neuen Sparten MT VR und GT VR. Geplant ist das 04. Quartal 2026.

    Diese Änderung geht aus der Neuregelung des Bereichs Vervielfältigung und Verbreitung für Trägermedien hervor, die mit Antrag 23 in der Mitgliederversammlung 2024 beschlossen wurde.

  • Wie werden Tantiemen für meine Werke im Bereich physischer Musikträger ausgeschüttet und zugeordnet?

    Erhalte ich eine werkbezogene Ausschüttung, obwohl bei der Lizenzierung keine Werknummern angegeben werden?

    Ja. Voraussetzung hierfür ist, eine rechtzeitige Anmeldung der Werke. Die Ausschüttung erfolgt als Direktverteilung: Einnahmen werden direkt verteilt – entweder:

    • pro rata temporis (nach Spieldauer),
    • oder pro rata numeris (nach Anzahl der Musikinhalte)

    Wie erfolgt die Zuordnung meiner Werke nach Lizenzierung eines Tonträgers?

    Mit Meldung Ihrer Herstellung geben Sie uns für Verkäufe an den Handel Ihren EAN bzw. GTIN an. Mit dieser Nummer können wir auf Datenbanken wie Phononet oder Discogs zugreifen, um weitere Informationen über den Tonträger zu erhalten – am wichtigsten für uns sind die enthaltenen Werke.

    Falls uns relevante Informationen nicht vorliegen oder wir – mit oder ohne EAN/GTIN – keine ausreichenden Angaben ermitteln können, werden wir uns bei Ihnen melden. 

    Kann ich Nutzungen aus 2025 reklamieren?

    Eine Reklamation ist erst nach erfolgter Ausschüttung möglich. Den Termin der Ausschüttung geben wir in unserer Übersicht zu den Ausschüttungsterminen im Frühjahr 2026 bekannt. Geplant ist das 04. Quartal 2026.

    Wie hoch fallen meine Tantiemen im neuen Verteilungsmodell voraussichtlich aus?

    Dazu lässt sich keine genaue Aussage machen, da das von mehreren Faktoren abhängig ist. Wir sind jedoch bestrebt, ein ähnliches Verteilungsniveau wie unter dem bisherigen Modell zu erreichen und gleichzeitig die Auswirkungen für die einzelnen Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

  • Wo finde ich Informationen zum neuen Tarifsystem bzw. der neuen Lizenzierung im Bereich Musikträger (früher Ton- und Bildtonträger)?

    Alles über die neue Trägerlizenzierung und über Neuregelungen bei den Tarifen erfahren Sie auf unserer Seite für Musikträger.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr

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