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  1. Tantiemen & Ausschüttung
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Tantiemen & Ausschüttung

Werden Ihre Werke öffentlich genutzt, erhalten Sie als GEMA Mitglied Tantiemen. Das Wichtigste zur Verteilung, Terminen, Fristen u. v. m.

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Zahlungstermine

  • Wann werden die Tantiemen meiner gespielten und gemeldeten Werke ausgeschüttet?

    Die GEMA schüttet Tantiemen zu festen Verteilungsterminen aus, die nach Sparten gestaffelt über das Jahr verteilt sind. Ausgeschüttet werden grundsätzlich die Einnahmen aus dem Vorjahr, wobei die konkreten Termine im jährlichen Verteilungsplan der jeweiligen Sparte festgelegt sind: Ausschüttungstermine und Fristen 

    Für Auslandseinnahmen und Online-Nutzungen gelten separate Verteilungstermine, die von den Abrechnungszyklen der ausländischen Verwertungsgesellschaften bzw. digitalen Plattformen abhängen. 

    Tantiemenverteilung Ausland

    Tantiemenverteilung Online

    Voraussetzungen für eine Verteilung bzw. den Erhalt von Tantiemen:

    • Sie sind GEMA Mitglied.
    • Sie haben Ihre Werke rechtzeitig angemeldet.
    • Uns müssen die Meldungen der Musiknutzer, wie etwa Veranstalter und Sender, vorliegen. 
  • Ich habe eine Zahlung, aber noch keinen Kontoauszug erhalten. Woran kann das liegen?

    Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind. Diese stehen in der Regel erst einige Tage nach der Ausschüttung zur Verfügung. Einen digitalen Einblick in Ihre Kontoauszüge finden Sie im Onlineportal unter Meine Finanzdaten, im Bereich Meine Kontoauszüge.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 589933-23Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr

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