Die GEMA schüttet Tantiemen zu festen Verteilungsterminen aus, die nach Sparten gestaffelt über das Jahr verteilt sind. Ausgeschüttet werden grundsätzlich die Einnahmen aus dem Vorjahr, wobei die konkreten Termine im jährlichen Verteilungsplan der jeweiligen Sparte festgelegt sind: Ausschüttungstermine und Fristen
Für Auslandseinnahmen und Online-Nutzungen gelten separate Verteilungstermine, die von den Abrechnungszyklen der ausländischen Verwertungsgesellschaften bzw. digitalen Plattformen abhängen.
Tantiemenverteilung Ausland
Tantiemenverteilung Online
Voraussetzungen für eine Verteilung bzw. den Erhalt von Tantiemen:
- Sie sind GEMA Mitglied.
- Sie haben Ihre Werke rechtzeitig angemeldet.
- Uns müssen die Meldungen der Musiknutzer, wie etwa Veranstalter und Sender, vorliegen.