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Woher weiß ich, ob ein Lied urheberrechtlich geschützt ist?
Musik ist urheberrechtlich geschützt, sobald sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellt. Die Schöpfungshöhe ist bei Musikwerken bereits bei geringer melodischer, harmonischer oder rhythmischer Eigenständigkeit erreicht. Der Schutz entsteht automatisch mit der Werkschöpfung, ohne dass eine Registrierung oder Anmeldung erforderlich ist. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers. Bis dahin ist jede Nutzung grundsätzlich zustimmungspflichtig.
Gut zu wissen: Sie können die Urheberinnen oder Urheber eines Werks mit der GEMA Repertoiresuche ermitteln, sofern deren Werke Teil des GEMA Repertoires sind.
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