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Kann ich in mehreren (musikalischen) Verwertungsgesellschaften der Welt gleichzeitig Mitglied als Urheber/-in oder Verleger/-in sein?
Ja, das ist generell möglich. Voraussetzung ist, dass die Mitgliedschaft überschneidungsfrei in Bezug auf Länder, Rechte und Zeitraum ist.
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