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Was kann ich tun, wenn mein Werk ohne meine Zustimmung öffentlich genutzt wird?

Prüfen Sie zunächst im Service „Meine Tantiemen“, ob die Nutzung Ihres Werkes bereits erfasst und abgerechnet wurde. Wurde die Nutzung dort nicht verzeichnet, reichen Sie eine Reklamation über den Service „Reklamation“ im GEMA Onlineportal ein. Durch Ihren Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA haben Sie uns die Wahrnehmung der Nutzungsrechte an Ihren Werken übertragen. Einzelne Nutzungen können Sie daher in der Regel nicht untersagen, sofern sie im Rahmen des GEMA Repertoires rechtmäßig lizenziert sind. 

Nach Ihrer Reklamation prüfen wir, ob der Musiknutzer die Nutzung ordnungsgemäß angemeldet hat, und leiten gegebenenfalls die Abrechnung ein. 

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