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Wie lange erfolgen Ausgleichszahlungen nach dem abgeschafften Schätzungsverfahren (Bearbeiterschätzung)?

Das Schätzungsverfahren wurde 2023 letztmalig durchgeführt. In diesem Zusammenhang erfolgen mit den Wertungsausschüttungen zum 01.10.2024, 01.10.2025 sowie 01.10.2026 Ausgleichszahlungen. Näheres finden Sie in der Geschäftsordnung des Wertungsverfahrens in der Unterhaltungs- und Tanzmusik. 

Die Neuregelung der Beteiligung von Bearbeitern geschützter Werke im Vervielfältigungsrecht wird ab Geschäftsjahr 2023 im Verteilungsplan § 6 Abs. 4 geregelt. Näheres dazu im Informationsblatt

Den Anmeldebogen zum Bearbeiterzuschlag für den Bereich Online können Sie hier runterladen:

Anmeldebogen Bearbeiterzuschlag 

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