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Aktuelles

In dieser Rubrik beantworten wir Fragen zu aktuellen Musiknutzer-Themen. Es lohnt sich also, hier ab und zu reinzuschauen.

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Setlists Nachberechnung

  • Ich habe 2023 keine Veranstaltung mit Livemusik durchgeführt. Wieso bekomme ich jetzt eine Rechnung?

    Laut unseren Informationen wurde bei den ausgewiesenen Veranstaltungen Livemusik gespielt. Dafür hatten Sie bereits eine Lizenz bzw. Lizenzen nach den Tarifen für Livemusik von uns erhalten. Da Sie nicht widersprochen haben, haben Sie die vorliegende Rechnung von uns erhalten.

    Weitere Informationen zur Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists

  • Ich habe eine Rechnung mit einer Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists erhalten. Was hat es damit auf sich?

    Es ist unser Auftrag, dafür zu sorgen, dass Musikschaffende für ihre Leistung fair entlohnt werden. Deshalb müssen Sie als Veranstalter spätestens 6 Wochen nach einer Veranstaltung eine Aufstellung der gespielten Werke, die sogenannte Setlist bzw. Musikfolge, bei uns einreichen.

    Da uns diese für Ihre Veranstaltungen im Jahr 2023 nicht vorliegen, haben Sie diese Rechnung erhalten. Wichtig: Es ist nicht möglich, die Titellisten für das Jahr 2023 bei uns nachzureichen.

    Weitere Informationen zur Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists

  • Ich habe für meine Veranstaltung eine Setlist/Musikfolge eingereicht. Wieso muss ich jetzt noch etwas bezahlen?

    Die Setlists bzw. Musikfolgen müssen uns immer spätestens 6 Wochen nach einer Veranstaltung vorliegen. Da diese Frist bereits verstrichen ist, können wir Ihnen den Rechnungsbetrag auch dann nicht erstatten, wenn Sie uns die Setlists für das Jahr 2023 nachreichen.

    Weitere Informationen zur Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr

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