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Aktuelles

In dieser Rubrik beantworten wir Fragen zu aktuellen Musiknutzer-Themen. Es lohnt sich also, hier ab und zu reinzuschauen.

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Setlists Nachberechnung

  • Ich habe eine Rechnung mit einer Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists erhalten. Was hat es damit auf sich?

    Wir verstehen, dass so eine Nachberechnung überraschend kommen kann. Sie haben die Nachberechnung erhalten, weil uns für Ihre Veranstaltungen im Jahr 2024 keine Setlists bzw. Musikfolgen vorliegen. Bei fehlenden Musikfolgen berechnen wir für 2024 pauschal 10 % der GEMA Vergütung ohne Nachlass nach. Veranstalter sind verpflichtet, spätestens 6 Wochen nach einer Veranstaltung eine Aufstellung der gespielten Werke (Setlist bzw. Musikfolge) zu übermitteln. Nur so können wir die Tantiemen korrekt an die Urheberinnen und Urheber ausschütten. Für das Jahr 2024 ist eine nachträgliche Übermittlung nicht mehr möglich. Die Nachberechnung stellt sicher, dass Musikschaffende auch ohne vorliegende Setlists eine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten. 


    Für künftige Veranstaltungen  

    Damit Sie solche Nachberechnungen vermeiden:   

    1. Melden Sie bitte die Veranstaltung vorab im GEMA Onlineportal an.
    2. Reichen Sie spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung die Setlist ein.

    Das erledigen Sie ebenfalls im Onlineportal, und zwar unter Meine Setlists. Sie können die Einreichung auch an die Band delegieren.

  • Ich habe für meine Veranstaltung eine Setlist/Musikfolge eingereicht. Wieso muss ich jetzt noch etwas bezahlen?

    Die Setlists bzw. Musikfolgen müssen uns immer spätestens 6 Wochen nach einer Veranstaltung vorliegen. Da diese Frist bereits verstrichen ist, können wir Ihnen den Rechnungsbetrag auch dann nicht erstatten, wenn Sie uns die Setlists für das Jahr 2023 nachreichen.

    Nachberechnung für fehlende Setlist: Informationen und Regelungen

  • Ich habe 2024 keine Veranstaltung mit Livemusik durchgeführt. Wieso bekomme ich jetzt eine Rechnung?

    Sie erhalten diese Rechnung, weil bei den ausgewiesenen Veranstaltungen Livemusik an Ihrer Spielstätte stattfand und an uns gemeldet wurde, für die bislang keine Setlists eingereicht wurden. Öffentliche Musiknutzungen müssen vor der Veranstaltung bei uns angemeldet und die gespielten Werke im Anschluss gemeldet werden. Nur so ist die Nutzung rechtssicher und wir können die Vergütung an die beteiligten Musikschaffenden weitergeben. 

    Wenn Sie im Jahr 2024 keine Veranstaltungen mit GEMA pflichtiger Livemusik durchgeführt haben, können Sie der Rechnung schriftlich widersprechen. Damit wir Ihr Anliegen zügig prüfen können, fügen Sie Ihrem Schreiben bitte Nachweise bei, aus denen hervorgeht, dass keine lizenzpflichtige Musiknutzung stattgefunden hat. Ohne Widerspruch gehen wir davon aus, dass die Rechnung korrekt ist und bleiben zahlungspflichtig. 

    Mehr erfahren Sie unter Weitere Informationen zur Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists. Für Rückfragen nutzen Sie bitte unser Onlineportal unter www.gema.de/portal oder schreiben Sie an kontakt@gema.de. 

     

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr

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