An der Mitgliederversammlung kannst Du sowohl vor Ort als auch digital teilnehmen. Solltest Du während der Mitgliederversammlung keine Zeit haben und bist ordentliches Mitglied - dann kannst du Dich durch ein anderes Mitglied Deiner Berufsgruppe oder eine Person Deines Vertrauens, die nicht GEMA Mitglied ist, vertreten lassen. Verlagsmitglieder müssen in jedem Fall eine/n Verlagsvertreter*in bestellen.
Alle relevanten Informationen zu den jeweiligen Teilnahmemöglichkeiten sowie zum Thema Stellvertretung findest Du hier.
- Vollmacht zur Mitgliederversammlung 2026
Wichtig: Die Erteilung der Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erfolgen; die schriftliche Fassung dient lediglich der Dokumentation und Absicherung der/s Stellvertreter*in. Die Anmeldung der Stellvertretungen im Registrierungs-Tool erfolgt durch die stellvertretende Person selbst.