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Finanzen & Bankkonto

Ein eigenes Mitgliedskonto hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren. Alles, was Sie zu Ihren Finanzen bei der GEMA wissen müssen.

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Abtretungen

  • Meine Abtretung ist bereits getilgt, aber bei der GEMA noch registriert. Wie bekomme ich nun wieder mein Guthaben ausbezahlt?

    Entscheidend ist der auf Ihrem Mitgliedskonto bestehende Forderungsstand der Abtretung. In der Praxis kommen zwei Fälle vor:
     

    1. Die Abtretung ist vollständig getilgt. In diesem Fall wird Ihnen Ihr Guthaben automatisch ausgezahlt.
    2. Die Abtretung ist wider Erwarten nicht vollständig getilgt. Für diesen Fall benötigen wir ein Schreiben des Gläubigers oder der Gläubigerin, aus dem hervorgeht, dass aus der Abtretung keine Rechte mehr geltend gemacht werden. Solange uns keine Freigabe der Abtretung durch die Gläubigerin oder den Gläubiger vorliegt, erhält diese bzw. dieser weiterhin die Zahlungen.
       

    Prüfen Sie im Onlineportal:

    • Vollständig getilgte oder durch Freigabe der Abtretung erledigte Abtretungen werden hier angezeigt.
    • Vorzeitig beendete Abtretungen werden mit dem Forderungsstand angezeigt, der zum Zeitpunkt der Freigabe bestand.
  • Wie kann ich einen Abtretungsvertrag online einreichen?

    Abtretungsverträge reichen Sie über den Service „Meine Finanzdaten" im GEMA-Onlineportal ein. 

    1. Laden Sie dort das Abtretungsformular herunter, das automatisch mit Ihren hinterlegten Mitgliederstammdaten vorausgefüllt ist. 
    2. Ergänzen Sie die Daten des Vertragspartners und lassen Sie den Vertrag von beiden Parteien unterzeichnen.  
    3. Laden Sie das unterschriebene Dokument anschließend im selben Service wieder hoch. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang durch die zuständige Fachabteilung. 

    Bei Fragen oder Feedback wenden Sie sich an mitgliederpartner@gema.de. 

    Zum Service „Meine Finanzdaten“ 

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 589933-23Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr

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