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Welche sind die wichtigsten Nutzungsarten?
Die GEMA nimmt für ihre Mitglieder zentrale urheberrechtliche Nutzungsrechte wahr, die im Berechtigungsvertrag geregelt sind. Zu den wichtigsten gehören:
- das Aufführungsrecht für Live-Darbietungen
- das Senderecht für Hörfunk und Fernsehen
- das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für Ton- und Bildtonträger
- das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (z. B. Streaming und Downloads)
- das Filmvorführungsrecht und eingeschränkt das Filmherstellungsrecht
- die öffentliche Wiedergabe von Sendungen sowie von Ton- und Bildtonträgern
- spezielle Nutzungsformen wie die Nutzung als Ruftonmelodie
- gesetzliche Vergütungsansprüche wie Geräte- und Leermedienabgaben
Welche Rechte die GEMA im Einzelfall wahrnimmt, hängt von den im Berechtigungsvertrag erteilten Rechten ab.
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