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Welche sind die wichtigsten Nutzungsarten?

Die GEMA nimmt für ihre Mitglieder zentrale urheberrechtliche Nutzungsrechte wahr, die im Berechtigungsvertrag geregelt sind. Zu den wichtigsten gehören:  

  • das Aufführungsrecht für Live-Darbietungen  
  • das Senderecht für Hörfunk und Fernsehen 
  • das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für Ton- und Bildtonträger 
  • das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (z. B. Streaming und Downloads) 
  • das Filmvorführungsrecht und eingeschränkt das Filmherstellungsrecht 
  • die öffentliche Wiedergabe von Sendungen sowie von Ton- und Bildtonträgern 
  • spezielle Nutzungsformen wie die Nutzung als Ruftonmelodie  
  • gesetzliche Vergütungsansprüche wie Geräte- und Leermedienabgaben  

Welche Rechte die GEMA im Einzelfall wahrnimmt, hängt von den im Berechtigungsvertrag erteilten Rechten ab. 

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