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Was ist die GEMA Vermutung?
Die GEMA Vermutung ist eine vom Bundesgerichtshof entwickelte Rechtsvermutung. Danach ist bei der öffentlichen Wiedergabe von Tanz- und Unterhaltungsmusik sowie bei der mechanischen Vervielfältigung (z. B. Vinyl, CD, DVD, Blu-Ray) davon auszugehen, dass Werke aus unserem Repertoire genutzt werden. Die GEMA Vermutung gilt, weil wir als einzige Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte in Deutschland das sogenannte Weltrepertoire vertreten. Kommerzielle Musiknutzende sind daher lizenzpflichtig, es sei denn, sie weisen durch detaillierte Programm- oder Tracklisten nach, dass ausschließlich Werke von Urheberinnen und Urhebern genutzt wurden, die nicht von uns vertreten werden. Die Beweislast für die Nichtnutzung von GEMA Repertoire liegt bei der musiknutzenden Person bzw. beim Unternehmen.
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