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Kann die von der GEMA abgeführte Einkommensteuer sowie der Solidaritätszuschlag erstattet werden?

Die GEMA kann von ihr abgeführte Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag nicht selbst erstatten. Die von uns einbehaltenen Beträge führen wir direkt an das zuständige Finanzamt ab. Eine mögliche Erstattung oder Anrechnung erfolgt ausschließlich im Rahmen Ihrer persönlichen Steuerveranlagung durch das Finanzamt bzw. die zuständige Behörde.  

Damit Sie die für Sie passende Vorgehensweise wählen können (zum Beispiel Freistellung oder Erstattung über das Bundeszentralamt für Steuern), unterstützt Sie unsere Abteilung Mitglieder- und Partner-Administration gern. Die Abteilung Mitglieder- und Partner-Administration berät Sie gern unter mitgliederpartner@gema.de. 

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