Noch Fragen? Nehmen sie Kontakt auf
+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr
Meine Werke werden auch in anderen Ländern genutzt. Muss ich diese trotzdem nur bei der GEMA anmelden oder auch bei der Verwertungsgesellschaft des entsprechenden Landes?
Eine Anmeldung bei einer weiteren Verwertungsgesellschaft ist in der Regel nicht nötig, da wir Gegenseitigkeitsverträge mit vielen ausländischen Urheberrechtsgesellschaften geschlossen haben. Es genügt also, wenn Sie alle bisherigen und künftigen Werke bei uns anmelden.
Ausnahmen:
- Sie sind auch Mitglied in einer (oder mehreren) anderen musikalischen Verwertungsgesellschaft(en). Dann müssen Sie auch dort Ihre Werke anmelden.
- Ihre Werke werden in Ländern genutzt, mit denen die GEMA keinen Gegenseitigkeitsvertrag hat.
Weitere relevante Fragen
-
Werke anmeldenBis wann kann ich meine Werke anmelden?
-
Werke anmeldenEin Miturheber ist Mitglied einer anderen Verwertu...
-
Werke anmeldenIch bin Mitglied bei mehreren Verwertungsgesellsch...
-
Werke anmeldenMeine Werke werden in Ländern genutzt, in denen di...
-
Werke anmeldenMelde ich alle Urheber oder nur die GEMA Mitgliede...
-
Werke anmeldenWarum muss ich bei der Werkanmeldung versichern, d...
-
Werke anmeldenWarum werde ich bei der Werkanmeldung gefragt, ob ...
-
Werke anmeldenWas ist ein ISWC? Warum hat mein Werk keinen ISWC?
-
Werke anmeldenWas sind TIS-Codes und wo finde ich Informationen ...
-
Werke anmeldenWerke, an denen ich beteiligt bin, wurden bei der ...
-
Werke anmeldenWie kann ich meine Werke bei der GEMA anmelden?
-
Werke anmeldenWie kann ich meine Werke schützen lassen?
-
Werke anmeldenWie melde ich Werke an, an denen Urheber aus versc...
-
Werke anmeldenWie werden AR- und VR-Anteile für Urheber und Verl...