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Meine Werke werden auch in anderen Ländern genutzt. Muss ich diese trotzdem nur bei der GEMA anmelden oder auch bei der Verwertungsgesellschaft des entsprechenden Landes?

Eine Anmeldung bei einer weiteren Verwertungsgesellschaft ist in der Regel nicht nötig, da wir Gegenseitigkeitsverträge mit vielen ausländischen Urheberrechtsgesellschaften geschlossen haben. Es genügt also, wenn Sie alle bisherigen und künftigen Werke bei uns anmelden.

Ausnahmen:

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