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Welche Mindestangaben werden bei der Anmeldung eines Films oder einer Serie benötigt?

Für die Anmeldung eines Films oder einer Serie bei der GEMA sind folgende Mindestangaben verpflichtend: 

  1. Originaltitel des Films/der Serie  
    Damit die Produktion eindeutig identifiziert und im AV-Repertoire zugeordnet werden kann. 

  2. Produktionsland
    Wichtig für die internationale Rechtezuordnung und Abrechnung (z. B. für die Zusammenarbeit mit ausländischen Verwertungsgesellschaften). 

  3. Produktionsjahr  
    Dient der zeitlichen Einordnung und unterstützt die korrekte Verarbeitung bei Ausschüttungen.  

  4. Produzent inklusive Kontaktdaten  
    Damit wir bei Rückfragen zur Nutzung der Musik oder zu Rechten direkt eine Ansprechperson haben.  

  5. Erstverwertung (z. B. TV, Kino, VoD, Internet) 
    Relevant für die richtige Lizenz- und Verteilungslogik, da sich Vergütungen je  nach Auswertungsart unterscheiden. 

  6. Verwendete Musikwerke mit  

    • Titel des Musikwerks 
    • Musikdauer im Film/der Serie (Cue-Länge)  
    • Rechteinhabende (Urheber/-innen, ggf. Verlag) 

Diese Angaben sind nötig, damit wir erkennen, welche Musik in welcher Länge verwendet wurde und wem die Tantiemen zustehen.  

  1. Informationen zum Filmherstellungsrecht (Sync Right)
    Hier geht es darum, ob und wie das Filmherstellungsrecht eingeräumt oder ggf. zurückgerufen wurde, damit die Verwendung der Musik im Film rechtssicher ist. 

Als GEMA Mitglied registrieren Sie Filme und Serien direkt im GEMA Onlineportal mit dem Service „AV-Anmeldung“ So stellen Sie sicher, dass Ihre Musik korrekt erfasst und später richtig abgerechnet wird.   

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