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Ich möchte ein Werk bearbeiten. Was kann ich tun, wenn der Urheber des Werks nicht bekannt ist?

Für die rechtmäßige Bearbeitung eines Werks benötigen Sie unbedingt die Zustimmung der Rechteinhabenden. Recherchieren Sie daher vor einer Anfrage in Werkdatenbanken (z. B. GEMA Repertoiresuche, CISAC-Datenbanken), Musikarchiven, Notenmaterial, Booklets, Labelangaben, Verlagsverzeichnissen, Fachliteratur, Archiven nach Komponistinnen, Textdichtern und Interpretinnen. Ohne Urheberangaben ist eine rechtssichere Bearbeitung nicht möglich. Mit allen ermittelten Informationen wenden Sie sich als GEMA Mitglied an mitgliederservice@gema.de. GEMA Kunden richten ihre Anfrage an das GEMA KundenCenter: kontakt@gema.de. 

Sie können prüfen, ob das Werk urheberrechtlich frei ist: 
In Deutschland endet der Urheberrechtsschutz in der Regel 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin. Ist das Werk sicher gemeinfrei und der Originalurheber unbekannt, können Sie eine eigene Bearbeitung wie folgt bei uns anmelden:  

  •  In der Werkanmeldung im GEMA Onlineportal im Feld „IP-Name-Number“ die Nummer 39657154 eingeben,  

  • „DP“ auswählen und übernehmen, 

  • bei der Rollenangabe (zum Beispiel Komposition) den Haken bei „urheberrechtlich frei“ setzen und übernehmen.  

Wichtig: Eine Bearbeitung eines noch geschützten Werkes ohne Einwilligung der Berechtigten ist rechtlich unzulässig und kann strafbar sein. Bei rechtlichen Zweifeln empfehlen wir eine anwaltliche Beratung. 

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