Noch Fragen? Nehmen sie Kontakt auf

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr

Kollidieren neu gemeldete Verlagsansprüche mit einem bestehenden Anspruch, so muss der Zweitmelder in der Lage sein, seine Ansprüche zu belegen. Bei einem festgestellten Counterclaim werden beide Parteien informiert und der Zweitmelder aufgefordert, entsprechende Verträge einzureichen. 

Ich bin Komponistin/Textdichter und habe ein Schreiben erhalten, dass sich die Werkregistrierung geändert hat. Was bedeutet „VERLEGERBETEILIGUNGSKENNZEICHEN AKTUALISIERT“?

Behält der Erstmelder in dieser Zeit seinen Anspruch aufrecht, so erhält der Erstmelder eine Fristverlängerung, um ebenfalls Dokumente einzureichen. Dabei unterscheidet die Empfehlung der CISAC in den Fristen zwischen Counterclaims auf Katalogvereinbarungsebene (Wechsel des Subverlags) und Counterclaims auf Beteiligtenebene (Urheber wird von unterschiedlichen Verlagen beansprucht).

Bei

Counterclaims auf Katalogvereinbarungsebene

Diese Nachricht versenden wir an alle am Werk beteiligten GEMA Urheberinnen, Urheber und Verlage, wenn sich an der Dokumentation des Werkes etwas geändert hat.

Beispiel:
VERLEGERBETEILIGUNGSKENNZEICHEN AKTUALISIERT - EBV FUER OV - 12345 REF. NR. - ABCDEF

„EBV FUER OV“ bedeutet, dass das Kennzeichen von einem Originalverlag (OV) aktualisiert wurde – nicht von einem Subverlag (SV).

„12345“ ist die Mitgliedsnummer des Verlags, der uns diese Werkänderung mitgeteilt hat. Weiter unten in der Nachricht finden Sie neben dieser Mitgliedsnummer den Namen des Verlags.

„ABCDEF“ ist die Referenznummer der Liste des Verlags „12345“, mit der er uns seine Werkänderung mitgeteilt hat.

War dieser Artikel hilfreich?

Weitere relevante Fragen