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Was muss ich als Verlag beachten, wenn ich das Elektronische Bestätigungsverfahren (EBV) durchführe? Was hat sich mit Einführung der Ableitungslogik geändert?

Mit Einführung der Ableitungslogik werden im Elektronischen Bestätigungsverfahren (EBV) nur noch Urheberinnen und Urheber in den EBV-Listen ausgegeben, zu denen laut GEMA Dokumentation eine aktive Vertragsbeziehung mit Ihrem Verlag besteht. 

Als Verlag können Sie über das EBV wie bisher das Verlegerkennzeichen für diejenigen Urheberinnen und Urheber setzen, die Sie als Verlag vertreten.  
Vermissen Sie eine Urheberin zu einem oder mehreren Werken in Ihrer Liste, melden Sie bitte Ihre Inverlagnahme über die Werkanmeldung an. Ist ein Urheber in Ihrer Liste, mit dem Sie keine oder keine Vertragsbeziehung mehr haben, können Sie diese Vertragsbeziehung über das EBV abmelden. 
 
In einer Übersicht haben wir für Sie die Neuerungen und wichtige Hinweise zum EBV zusammengefasst. 
 
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