Rundschreiben zur Reform des Urheberrechtsgesetzes mit Wirkung ab 01.01.08
Auszug aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG), September 2003
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist die älteste (gegründet 1963) und aus wirtschaftlicher Sicht bedeutendste Form der Zusammenarbeit der deutschen Verwertungsgesellschaften. Die ZPÜ hat die Aufgabe, die Vergütungsansprüche gegenüber den Geräteherstellern und -importeuren und gegenüber den Leermedienherstellern und -importeuren geltend zu machen und das Vergütungsaufkommen an ihre Gesellschafter zu verteilen.