GEMA Mitgliederversammlung: Termine und Infos
Das war die GEMA Mitgliederversammlung 2023
Zeiten für den Online-Login
10. Mai
- Ab 9.00 Uhr für die Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
11. Mai
- Ab 9.00 Uhr für die Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
Fragen, Schwierigkeiten, Unklarheiten? Wir helfen Ihnen weiter.
030 31879371 – Servicezeiten 09.00 Uhr – 17.00 Uhr
Allgemeine Fragen rund um die Mitgliederversammlung
089 48003 790 – Servicezeiten 09.00 Uhr bis jeweils Versammlungsende
Weiterführende Anfragen zur Mitgliederversammlung
Veranstaltungstermine
Dienstag, 9. Mai 2023
Hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder & Mitgliederfest
Mittwoch, 10. Mai 2023
Hybride Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten der außerordentlichen Mitglieder
Donnerstag, 11. Mai 2023
Hybride Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten der außerordentlichen Mitglieder
Was findet wo und wann statt?
Mitgliederfest
Das Mitgliederfest, in dessen Rahmen der Fred Jay Preis verliehen wird, findet am 9. Mai 2023 ab 19:00 Uhr im Löwenbräukeller am Stiglmaierplatz, Nymphenburger Str. 2 in München statt.
Wenn Sie am Mitgliederfest teilnehmen wollen, war hierfür eine vorherige Online-Registrierung im Registrierungszeitraum vom 5. April bis zum 5. Mai 2023 über das Registrierungssystem der Mitgliederversammlung notwendig.
Die gem. §§ 21, 22 VGG abzugebenden persönlichen Erklärungen von Aufsichtsrat und Vorstand liegen auf Anfrage zur Einsicht vor.
Mitgliederversammlung 2023
Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet vom 9. bis zum 11. Mai 2023 im Hotel The Westin Grand, Arabellastraße 6, 81925 München statt.
Die Registrierung ist seit 06.05., 0 Uhr geschlossen.
Die persönliche Teilnahme vor Ort ist für Urheberinnen und Urheber auch ohne Registrierung möglich. In Kürze finden Sie hier den Link zum Login in das hybride Event-System.
Veranstaltungstermine
An den Versammlungen der ordentlichen Mitglieder können auch die Delegierten der außerordentlichen Mitglieder teilnehmen. Sofern Delegierte aus ihrem Amt ausgeschieden sind, finden im Rahmen der persönlichen Aussprachen der außerordentlichen Mitglieder Nachwahlen von Delegierten statt. Die nachgewählten Delegierten können ebenfalls an den Versammlungen der ordentlichen Mitglieder teilnehmen. Hier finden Sie nähere Informationen zur Nachwahl der Delegierten und wie Sie hierfür kandidieren können.
Dienstag, 9. Mai 2023
Hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder & Mitgliederfest
Mittwoch, 10. Mai 2023
Hybride Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten der außerordentlichen Mitglieder
Donnerstag, 11. Mai 2023
Hybride Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten der außerordentlichen Mitglieder
So können Sie teilnehmen und mitwirken
Wie bereits im letzten Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit der Teilnahme vor Ort (persönlich oder für ordentliche Urhebermitglieder auch mittels Stellvertretung) oder der digitalen Teilnahme per Live-Stream, Online-Live-Voting, Videobeiträgen und schriftlichen Beiträgen. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme mittels Stellvertretung und die digitale Teilnahme eine vorherige Online-Registrierung innerhalb der unten angegebenen Fristen erforderlich ist.
Teilnehmen und mitwirken: Alle Informationen in einem Dokument („How-to“-PDF)
Video-Tutorial: So funktioniert die Teilnahme an der Mitgliederversammlung 2023
Einlass mit Registrierung
Für den Einlass und die Teilnahme am Tag der Versammlung benötigen Sie den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungs-E-Mail zur Registrierung (ausgedruckt oder digital) sowie ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis). Die E-Mail erhalten Sie am 06.05.2023.
Einlass ohne Registrierung
Einlass und Teilnahme vor Ort sind auch ohne vorherige Registrierung möglich. Hierfür benötigen Sie Ihr persönliches Passwort aus der Einladung und Ihre Mitgliedsnummer.
Wortmeldungen und Voting
Mit Ihrem Passwort aus der Einladung und Ihrer Mitgliedsnummer können Sie sich zudem im Eventsystem einloggen, über welches Wortmeldungen angemeldet und abgegeben werden können und in welchem das Live-Voting stattfindet. Den Link zum Event-System finden Sie am Veranstaltungstag auf dieser Seite.
Registrierung (Pflicht)
Die Registrierung war bis 5. Mai 2023 möglich. Ohne vorherige Online-Registrierung ist eine digitale Teilnahme nicht möglich.
Login für die digitale Teilnahme
Für die Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite.
Sie benötigen dafür Ihre Mitgliedsnummer und das persönliche Passwort, das auf der ersten Seite Ihrer Einladung abgedruckt ist. Bitte halten Sie diese Daten während der gesamten Versammlung griffbereit.
Login für außerordentliche Mitglieder am Dienstag, 9. Mai:
ab 13.30 Uhr für die persönliche Aussprache inkl. Nachwahl von Delegierten in getrennten Berufsgruppenversammlungen
ab 16.30 Uhr für die hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder
Login für ordentliche Mitglieder und Delegierte:
Mittwoch, 10. Mai: ab 9 Uhr für die Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
Donnerstag, 11. Mai: ab 9 Uhr für die Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
Die Registrierung war bis 5. Mai 2023 möglich. Ohne vorherige Online-Registrierung ist eine Teilnahme mittels Stellvertretung nicht möglich.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Registrierung. Sollte die Stellvertretung nicht zulässig sein (etwa, weil ein Interessenkonflikt vorliegt), wird die GEMA Sie hierüber rechtzeitig informieren. Sie können dann innerhalb der geltenden Frist einer anderen Vertretungsperson die Zugangsdaten für eine Anmeldung zur Verfügung stellen. Am Ende der Registrierungsfrist erhalten Sie eine abschließende Bestätigungsmail zu Ihrer Registrierung.
Wer kann als Vertretungsperson an der Versammlung teilnehmen?
Ein ordentliches Urhebermitglied kann z.B. durch ein anderes ordentliches Urhebermitglied der eigenen Berufsgruppe, ein Familienmitglied oder eine andere Vertrauensperson vertreten werden.
Die Stellvertretung ist dagegen nicht zulässig, wenn in der Vertretungsperson ein Interessenkonflikt zu befürchten ist. Ein solcher Interessenkonflikt ist in der Regel anzunehmen bei der Bevollmächtigung von
ordentlichen Mitgliedern anderer Berufsgruppen,
außerordentlichen Mitgliedern,
Nutzern/Nutzerinnen (z.B. Veranstalter/innen, Tonträgerhersteller/innen, Sendeunternehmen) oder mit diesen wirtschaftlich verflochtenen Personen (z.B. deren Mitarbeiter/innen),
Personen, die Interessen von Nutzern/Nutzerinnen oder Mitgliedern anderer Berufsgruppen vertreten.
Wie viele Mitglieder kann eine Vertretungsperson vertreten?
Eine Vertretungsperson kann maximal zehn ordentliche Mitglieder vertreten.
Die Vertretungsperson ist weisungsgebunden, d.h. sie muss entsprechend den Anweisungen der durch sie vertretenen Mitglieder abstimmen. Die Anmeldung einer Vertretungsperson gilt jeweils nur für eine Mitgliederversammlung und ist unwiderruflich.
Einlass und Login am Versammlungstag
Für den Einlass am Versammlungstag benötigt Ihre Stellvertretung
den QR-Code aus der Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie
ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis).
Die Bestätigungsmail erhalten Sie am Ende der Registrierungsfrist.
Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson, wenn Sie GEMA Mitglied ist:
das persönliche Passwort aus Ihrer Einladung und
ihre (eigene) Mitgliedsnummer;
wenn sie kein GEMA Mitglied ist:
das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und
ihre (eigene) E-Mail-Adresse.
Wer kann den Verlag in der Versammlung vertreten?
Ein ordentliches Verlagsmitglied kann z. B. durch eine im eigenen Verlag tätige Person vertreten werden oder durch ein anderes ordentliches Verlagsmitglied. In letzterem Fall ist zu beachten, dass sich diejenige natürliche Person im Online-Registrierungssystem für die Vertretung anmelden muss, die auch für das bevollmächtigte ordentliche Verlagsmitglied an der Mitgliederversammlung teilnimmt. Bitte stimmen Sie sich mit dem von Ihnen bevollmächtigten Verlag und dessen Vertretungsperson diesbezüglich ab.
Die Stellvertretung ist dagegen nicht zulässig, wenn in der Vertretungsperson ein Interessenskonflikt zu befürchten ist. Ein solcher Interessenkonflikt ist in der Regel anzunehmen bei der Bevollmächtigung von
ordentlichen Mitgliedern anderer Berufsgruppen,
außerordentlichen Mitgliedern,
Nutzern/Nutzerinnen (z.B. Veranstalter/innen, Tonträgerhersteller/innen, Sendeunter-nehmen) oder mit diesen wirtschaftlich verflochtenen Personen (z.B. deren Mitarbeiter/innen),
Personen, die Interessen von Nutzern/Nutzerinnen oder Mitgliedern anderer Berufsgruppen vertreten.
Eine Vertretungsperson kann maximal zehn ordentliche Mitglieder vertreten. Sie ist weisungsgebunden, d. h. sie muss entsprechend den Anweisungen der durch sie vertretenen Mitglieder abstimmen. Die Anmeldung einer Vertretungsperson gilt jeweils nur für eine Mitgliederversammlung und ist unwiderruflich.
Registrierung (Pflicht)
Die Registrierung war bis 5. Mai 2023 möglich. Ohne eine vorherige Online-Registrierung ist eine Teilnahme vor Ort für Verlage nicht möglich.
NEU für ordentliche Verlagsmitglieder: Bitte teilen Sie Ihrer Vertretungsperson das Passwort aus Ihrer Einladung, Ihre Mitgliedsnummer und den Link für die Registrierung mit. Die Vertretungsperson kann sich dann komfortabel selbst registrieren und sich im nächsten Schritt als Vertretung für Ihren Verlag anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung ab diesem Jahr nur noch durch die Vertretungsperson selbst erfolgen kann.
Für Delegierte: Bitte registrieren Sie sich selbst unter Verwendung des Passworts aus Ihrer Einladung und Ihrer Mitgliedsnummer.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Registrierung. Sollte die Stellvertretung nicht zulässig sein (etwa, weil ein Interessenkonflikt vorliegt), wird die GEMA Sie hierüber rechtzeitig informieren. Sie können dann innerhalb der geltenden Frist einer anderen Vertretungsperson die Zugangsdaten für eine Anmeldung zur Verfügung stellen. Am Ende der Registrierungsfrist erhalten Sie eine abschließende Bestätigungsmail zu Ihrer Registrierung.
Einlass und Login für die Teilnahme vor Ort
Für den Einlass vor Ort benötigt Ihre Vertretungsperson:
Den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie
ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis etc.).
Die Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie am Ende der Registrierungsfrist.
Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson
das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und
ihre (eigene) E-Mail-Adresse.
Login für die digitale Teilnahme
Für die Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite. Für den Login benötigt Ihre Vertretungsperson das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und ihre (eigene) E-Mail-Adresse.
Mittwoch, 10. Mai: ab 9 Uhr für die Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
Donnerstag, 11. Mai: ab 9 Uhr für die Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
Wer kann den Verlag in der Versammlung vertreten?
Außerordentliche Musikverlage können nur mittels einer Vertretungsperson teilnehmen.
Eine Vertretungsperson kann das Stimmrecht für maximal fünf Verlage ausüben. Dies gilt sowohl für die Teilnahme vor Ort als auch für die digitale Teilnahme.
Folgende Personen können sich über das Online-Registrierungssystem für die Vertretung anmelden:
Bei Musikverlagen, deren Inhaber/-in Einzelkauffrau/-mann ist, kann sich diese/-r anmelden.
Bei Musikverlagen, die Gesellschaften sind, kann sich eine verfassungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich berufene Vertretungsperson anmelden.
Falls diese Personen rechtlich oder tatsächlich an der Ausübung des Stimmrechts gehindert sind, kann sich auch eine im Handelsregister eingetragene Vertretungsperson oder ein/-e Handlungsbevollmächtigte/-r im Sinne von § 54 HGB anmelden. Diese Vertretungsperson muss ständig in dem Musikverlag verlegerisch oder kaufmännisch tätig sein.
Ist ein Mitglied, das zur Berufsgruppe der Komponisten oder der Textdichter gehört, gleichzeitig verfassungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich berufene Vertretungsperson eines Musikverlages, so steht auch diesem Mitglied die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte nur in einer Berufsgruppe zu.
Ist bei einem als Gesellschaft organisierten Musikverlag nur Gesamtvertretung zulässig, so wird das Stimmrecht von einer der Gesamtvertretungspersonen ausgeübt; für die weiteren Vertretungspersonen besteht lediglich das Teilnahmerecht. Betreibt ein/-e Verleger-/in mehrere Musikverlage als Einzelkauffrau bzw. Einzelkaufmann, so steht ihr bzw. ihm nur ein Stimmrecht zu.
Registrierung (Pflicht)
Die Registrierung war bis 5. Mai 2023 möglich. Ohne eine vorherige Online-Registrierung ist eine Teilnahme vor Ort für Verlage nicht möglich.
NEU: Bitte teilen Sie Ihrer Vertretungsperson das Passwort für die Stellvertretung aus Ihrer Einladung, Ihre Mitgliedsnummer und den Link für die Registrierung mit. Den Link finden Sie ab 5. April auf dieser Seite. Die Vertretungsperson kann sich dann komfortabel selbst registrieren und im nächsten Schritt als Vertretung für Ihren Verlag anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung ab diesem Jahr nur noch durch die Vertretungsperson selbst erfolgen kann.
Einlass und Login für die Teilnahme vor Ort
Für den Einlass vor Ort benötigt Ihre Vertretungsperson:
Den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie
ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis etc.).
Die Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie am Ende der Registrierungsfrist.
Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson
das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und
ihre (eigene) E-Mail-Adresse.
Login für die digitale Teilnahme
Für die Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite. Für den Login benötigt Ihre Vertretungsperson das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und ihre (eigene) E-Mail-Adresse.
Dienstag, 9. Mai, ab 13.30 Uhr für die persönlichen Aussprachen inkl. Nachwahl von Delegierten in getrennten Berufsgruppenversammlungen
Dienstag, 9. Mai, ab 16.30 Uhr für die hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder
Ihre Einladung zur Mitgliederversammlung
Die Einladung zur Mitgliederversammlung haben wir am 28. März 2023 an Sie verschickt. Sie können diese entweder im Onlineportal unter Meine Downloads abrufen oder haben sie per Post erhalten. Weitere Informationen zum Einladungsversand finden Sie in den FAQ zur Mitgliederversammlung.
Falls Sie keine Einladung erhalten haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an mitgliederversammlung@gema.de.
Wahlen
Wahl des Wahlausschusses
In der Mitgliederversammlung 2023 werden die Mitglieder des Wahlausschusses neu gewählt.Nachwahl von Delegierten für die Mitgliederversammlungen 2023-2024
Da einige der in der Mitgliederversammlung 2021 gewählten Delegierten aufgrund des Erwerbs der ordentlichen Mitgliedschaft oder aus anderen Gründen aus ihrem Amt ausgeschieden sind, findet im Rahmen der persönlichen Aussprachen der außerordentlichen Mitglieder am 9. Mai 2023 eine Nachwahl von Delegierten statt.
die weiteren Informationen in der aktuellen Ausgabe unseres Mitgliedermagazins virtuos 4/2022.
Ablauf und Informationen
Im Vorfeld der Mitgliederversammlung erhalten Sie hier und auf anderen Kanälen (virtuos, Newsletter, Einladung) weitere Informationen zum genauen Ablauf, zu Ihren Mitwirkungsmöglichkeiten und zu allen relevanten Tagesordnungspunkten.
Zudem können Sie sich im Rahmen von Informationsveranstaltungen über den Ablauf der Mitgliederversammlung und den Inhalt der Tagesordnung informieren und Fragen dazu stellen. Einzelheiten hierzu erhalten Sie ebenfalls rechtzeitig im Vorfeld hier.
Mitgliederanträge
Weitere Informationen
Hotelzimmer
In diesem Jahr hatten wir für Hotelbuchungen ein Sonderkontingent im Tagungshotel The Westin Grand. Bitte beachten Sie, dass das Abrufkontingent für unsere Mitglieder im Tagungshotel leider ausgeschöpft ist.
Persönliche Erklärungen
FAQ ansehen
Kontakt bei Fragen
Nachberichte, Impressionen und Pressematerialien
In unserem Mediencenter zur Mitgliederversammlung 2022 finden Sie unter anderen
- die Rede von Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA,
- die Beschlüsse der Versammlung,
- die offizielle Pressemeldung zur Mitgliederversammlung 2022