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Gesellschaft und Gesellschafter der ZPÜ - Zentralstelle für private Überspielungsrechte

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Für Einzellizenznehmer und VUT-Lizenznehmer

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Überblick über die umfangreichen Leistungen der GEMA und Orientierungshilfe

Hintergrundinformationen


Hintergrundinformationen

Sind Musikwünsche im Webradio erlaubt?

Ja. Solange es sich nicht um personalisiertes oder interaktives Webradio handelt, d. h. wenn also alle Hörer des Radios dasselbe empfangen.

Kann mich der Rechteinhaber/Komponist von den GEMA-Lizenzen freistellen?

NEIN. Die Rechteinhaber haben durch den Abschluss eines Berechtigungsvertrages die Urheberrechte an die GEMA zur Wahrung übertragen und sie mit dem Inkasso der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte beauftragt. Im Sinne des Kollektivinkassos ist es nicht möglich, einzelne Werke / Komponisten von der Lizenzierung auszuschließen.

Warum muss ich mir das Herstellungsrecht (=Recht zur Benutzung eines Musikwerks) selbst einholen?

Das Recht zur Benutzung ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer Gattungen, z.B. Textwerken, Bildwerken oder visuellen Werken. Da in der Regel der Berechtigte (Komponist bei unverlegten Werken; Musikverleger bei verlegten Werken) das Recht zur Benutzung eines Musikwerkes bzw. Werkteils selbst vergibt, empfehlen wir Ihnen, dieses Recht rechtzeitig vorab zu klären bzw. zu erwerben. Die GEMA benötigt zur Lizenzvergabe einen schriftlichen Nachweis über den Erwerb des Herstellungsrechts. Bitte fügen Sie diese Nachweise Ihrem Lizenzantrag bei. Sollten Sie keinen Nachweis über den Erwerb des Herstellungsrechts beifügen, kann die GEMA die Rechteklärung durchführen. Da die GEMA diesbezüglich jedoch an Fristen gebunden ist, wird die Rechteklärung über die GEMA in der Regel sechs Monate dauern. Bitte lesen Sie auch unsere detaillierten Informationen.

Was ist, wenn ich von einer Musik die ich verwenden möchte, den Komponisten nicht herausfinden kann?

Informationen zu Musikverlagen und Urhebern erhalten Sie neben der kostenfreien GEMA Online Musikrecherche www.gema.de/musikrecherche/ auch kostenpflichtig bei der GEMA-Dokumentationsstelle in Berlin, Tel.: (030) 212 45-450 und Fax: (030) 212 45-454, E-Mail: gema@gema.de.

Wann steht Musik im Hintergrund?

Die Musik steht i.d.R. im Hintergrund, wenn sie zur Untermalung von Präsentationen, Filmen, Informationen u.Ä. genutzt wird. Sofern die Musik lediglich im Hintergrund läuft, reduziert sich die Vergütung um 50%.Bitte lesen Sie auch unsere detaillierten Informationen.

Wieso muss ich eine Ton-/Bildtonträgerproduktion bei der GEMA melden, wenn ich ausschließlich GEMA-freie Musik verwende?

Da die GEMA in Deutschland die Rechte an einem umfassenden musikalischen In- und Auslandsrepertoire wahrnimmt, ist jeder Hersteller einer meldepflichtigen Ton-/Bildtonträgerproduktion verpflichtet, im voraus eine Inhaltsmeldung der beabsichtigten Produktion zum Zwecke der Repertoireprüfung einzureichen. Aufgrund der von der Rechtsprechung anerkannten "GEMA-Vermutung" hat die GEMA einen hierauf gerichteten Anspruch.
www.gema.de/media/de/infoblaetter/gema_info_vermutung.pdf

Kann mich der Rechteinhaber/Komponist von den GEMA-Lizenzen freistellen?

NEIN. Die Rechteinhaber haben durch den Abschluss eines Berechtigungsvertrages die Urheberrechte an die GEMA zur Wahrung übertragen und sie mit dem Inkasso der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte beauftragt. Im Sinne des Kollektivinkassos ist es nicht möglich, einzelne Werke / Komponisten von der Lizenzierung auszuschließen.

Warum muss ich mir das Herstellungsrecht (=Recht zur Benutzung eines Musikwerks) selbst einholen?

Das Recht zur Benutzung ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer Gattungen, z.B. Textwerken, Bildwerken oder visuellen Werken. Da in der Regel der Berechtigte (Komponist bei unverlegten Werken; Musikverleger bei verlegten Werken) das Recht zur Benutzung eines Musikwerkes bzw. Werkteils selbst vergibt, empfehlen wir Ihnen, dieses Recht rechtzeitig vorab zu klären bzw. zu erwerben. Die GEMA benötigt zur Lizenzvergabe einen schriftlichen Nachweis über den Erwerb des Herstellungsrechts. Bitte fügen Sie diese Nachweise Ihrem Lizenzantrag bei. Sollten Sie keinen Nachweis über den Erwerb des Herstellungsrechts beifügen, kann die GEMA die Rechteklärung durchführen. Da die GEMA diesbezüglich jedoch an Fristen gebunden ist, wird die Rechteklärung über die GEMA in der Regel sechs Monate dauern. Bitte lesen Sie auch unsere detaillierten Informationen.

Was ist, wenn ich von einer Musik die ich verwenden möchte, den Komponisten nicht herausfinden kann?

Informationen zu Musikverlagen und Urhebern erhalten Sie neben der kostenfreien GEMA Online Musikrecherche www.gema.de/musikrecherche/ auch kostenpflichtig bei der GEMA-Dokumentationsstelle in Berlin, Tel.: (030) 212 45-4 50, Fax: (030) 212 45-454. E-Mail: gema@gema.de.

Wie lange dauert eine Auslieferungsgenhemigung (ehem. Freistellung) durch die GEMA?

Die Bearbeitung von Auslieferungsgenehmigungen dauert i.d.R. 10 Arbeitstage.

Muss ich im Ausland produzierte und bereits dort lizenzierte Tonträger, die ich nach Deutschland importiere noch einmal bei der GEMA anmelden?

Bei importierten Tonträgern ist ein Rechteerwerb über die Direktion Industrie der GEMA durch den Importeur für die Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich, soweit dies nicht durch den ausländischen Hersteller auch für die Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist. Für Importe aus den USA und Kanada müssen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte grundsätzlich bei der GEMA eingeholt werden. Für Exporte von Tonträgern nach USA erteilt die GEMA grundsätzlich keine Exportlizenz, jedoch für sonstige Exporte.

Was versteht man unter GEMA-, PM-, PAI- und DP-Einzeichnung?

GEMA = geschützt und durch die GEMA vertreten PM = Pas membre (Nicht-Mitglied) = geschützt, jedoch nicht durch die GEMA vertreten PAI = Propriétaire actuellement inconnu (Rechtseigentümer derzeit unbekannt) DP = Domain public (Allgemeingut, im unbearbeiteten Original urheberrechtlich frei)

Was macht die GEMA?

Die GEMA nimmt die Urheberrechte für nahezu das gesamte Weltrepertoire geschützter Musikwerke wahr, und zwar auf Grund von Berechtigungsverträgen mit den ihr angeschlossenen Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern sowie auf Grund von Gegenseitigkeitsverträgen mit ihren ausländischen Schwesterverwertungsgesellschaften.

Wie viele Sekunden Spieldauer sind frei?

Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig. Informationen dazu finden Sie hier

Welche Rechte erhalte ich von der GEMA?

Die Webradio-Lizenz umfasst das Recht zur Sendung im Internet sowie das Recht, die Musikwerke zu Sendezwecken zu vervielfältigen.

Rechte zur Nutzung von Musik in Werbung müssen gesondert von den Berechtigten eingeholt werden, in der Regel von den Musikverlagen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen für Hersteller von Werbespots.

Nicht umfasst ist zudem das Urheberpersönlichkeitsrecht (§ 14 UrhG). Es muss unabhängig von einer Webradio-Lizenz beachtet werden, das bedeutet, dass die genutzten Musikwerke ohne gesonderte Einwilligung der Berechtigten nicht bearbeitet bzw. umgestaltet werden dürfen (§ 23 UrhG). Eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechtes kann insbesondere vorliegen bei Entstellung eines Musikwerkes, eine unerlaubte Bearbeitung bei Neutextierung oder sonstigen Veränderung eines Musikwerkes. Das Bearbeitungsrecht wird nicht von der GEMA, sondern von den Berechtigten selbst bzw. deren Musikverlagen wahrgenommen.

Was ist Premium-Radio?

Premium-Radio ist jedes Radio, auch Webradio, das aus 10 oder mehr Kanälen besteht, die einen Musikanteil von annähernd 100% aufweisen. Premium-Radio ist zudem jedes interaktive Radio, bei dem der Hörer Einfluss auf das Programm nehmen kann, so dass jeder Hörer ein individuelles Programm empfängt. Für solche Angebote hat die GEMA den Tarif Premium-Radio entwickelt, der die Besonderheiten dieser Angebote besonders berücksichtigt. Mit der Online-Lizenz Webradio erhalten Sie keine Lizenz zur Nutzung von Musik in einem Premium-Radio. Um ein Premium-Radio anzumelden, wenden Sie sich bitte an webradio@gema.de.

Was ist ein Webradio?

Webradio ist eine Musikübertragung im Internet, die vom Sender für die Empfänger in Form eines Programms zusammengestellt wird. Jeder Hörer hört zu einer bestimmten Zeit dasselbe.

Ein Webradio liegt nicht mehr vor bei Musikübertragungen, die im Ganzen oder in Teilen zum Download angeboten werden.

Ausgenommen sind weiterhin die zeitgleiche und unveränderte Übertragung terrestrisch verbreiteter Hörfunkprogramme (Simulcasting) sowie die Übertragung einzelner Veranstaltungen im Internet. Für diese Arten der Nutzung wenden Sie sich bitte an webradio@gema.de.

Welche Rechte benötige ich, um Musik in meinem Webradio verwenden zu dürfen?

Für das Veranstalten von Webradio mit Musik benötigen Sie die Musikurheberrechte der Komponisten, Textdichter und deren Verleger (GEMA) sowie die Leistungsschutzrechte der Interpreten und der Tonträgerindustrie (GVL).

Musikurheberrechte erhalten Sie von der GEMA. Für die Leistungsschutzrechte wenden Sie sich bitte an die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), Podbielskiallee 64, 14195 Berlin, Telefon: +49 30 48483-600, Telefax: +49 30 48483-700, E-Mail: gvl@gvl.de, Internet: www.gvl.de.

Was macht die GEMA?

Die GEMA nimmt die Urheberrechte für nahezu das gesamte Weltrepertoire geschützter Musikwerke wahr, und zwar auf Grund von Berechtigungsverträgen mit den ihr angeschlossenen Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern sowie auf Grund von Gegenseitigkeitsverträgen mit ihren ausländischen Schwesterverwertungsgesellschaften.

Ist klassische Musik GEMA-frei?

Frei von Urheberrechten und damit frei zur Nutzung sind Werke in der Orginalversion, bei denen das Todesjahr des Komponisten über 70 Jahre zurück liegt. Ausgenommen davon sind geschützte Bearbeitungen von solchen Werken. Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers.

Selbst wenn das Musikwerk im soeben beschriebenen Sinne gemeinfrei ist, bedeutet das allerdings noch nicht, dass eine Aufnahme des Werkes frei von Rechten Dritter genutzt werden kann. Regelmäßig sind vielmehr Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler sowie der Tonträgerhersteller an den Aufnahmen zu beachten.

Kann ich Musik, die ich in schlechter Qualität ins Netz stelle, ohne Genehmigung verwenden?

NEIN. Sobald Sie Musik ins Internet setzen, müssen Sie die entsprechenden Rechte abklären. Bitte lesen Sie diesbezüglich auch unsere detaillierten Informationen.

Muss ich eine Website bei der GEMA anmelden, obwohl nur "GEMA-freie" Musik gespielt wird?

Nein. Soweit keiner der Urheber eines Werkes - in der Regel ist auch der Bearbeiter Urheber - bei der GEMA Mitglied ist oder bei einer ihrer ausländischen Schwesterverwertungsgesellschaften, muss die Nutzung dieses Werkes nicht bei der GEMA lizenziert werden. Es liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers der Website, sicherzustellen, dass ein verwendetes Werk nicht von der GEMA wahrgenommen wird. Hierfür steht die Suche nach musikalischen Werken auf unserer Website zur Verfügung.

Wird das "Bildmaterial" bei Internetseiten auch von der GEMA lizenziert?

NEIN

Ab wann kann ich die Musik ins Internet stellen?

Sobald Sie die entsprechenden Rechte erworben haben. Dies sind in der Regel das Herstellungsrecht (=Recht zur Benutzung eines Musikwerks), das Leistungsschutzrecht (nähere Informationen erteilt Ihnen die IFPI unter www.ifpi.de) sowie das Vervielfältigungsrecht, welches die GEMA vergibt. Bitte beachten Sie, dass Sie durch den Lizenzantrag bei der GEMA nicht das Herstellungs- oder Leistungsschutzrecht erwerben, sondern lediglich das Vervielfältigungsrecht. Die GEMA benötigt für die Vergabe ihrer Nutzungsrechte den Nachweis, über die durch Dritte erteilten Rechte. Bitte fügen Sie Ihrem Lizenzantrag die entsprechenden Nachweise des Rechteerwerbs bei. Bitte lesen Sie auch unsere detaillierten Informationen.

Was ist GEMA-freies Repertoire?

Nicht zum GEMA-Repertoire gehören Musikwerke, deren Rechteinhaber nicht Mitglied der GEMA oder nicht Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft im Ausland sind (das ist die Ausnahme). Das bedeutet, dass der Lizenznehmer die Rechte nicht über die GEMA einholen kann, er muss sich direkt an den Komponisten bzw. Berechtigten wenden. Das Urheberrecht erlischt in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (traditionelle Werke). Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers. Genehmigte Bearbeitungen werden entsprechend weitere 70 Jahre nach dem Tod des Bearbeiter-Urhebers von der GEMA vertreten.

Muss ich vor einer Tonträgerherstellung den Urheber oder Verlag fragen, wenn ich die Originalaufnahme kopiere?

JA. Wenn Sie vorbestehende Original-Aufnahmen von Musikwerken auf Ihrem Tonträger verwenden, beachten Sie bitte, dass das Leistungsschutzrecht mit den Produzenten oder Verlagen vorab abgeklärt werden muss. Diese Rechte werden in der Regel vom Tonträgerhersteller wahrgenommen. Sind die Leistungsschutzrechte vom Nutzer nicht eingeholt worden, gelten die von der GEMA eingeräumten urheberrechtlichen Lizenzen rückwirkend als nicht erteilt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Landesgruppe der IFPI: www.ifpi.de.

Muss ich vor einer Tonträgerherstellung den Urheber oder Verlag fragen, wenn ich ein Werk nachspiele?

NEIN. Bei der Vervielfältigung von neu eingespieltem oder nachgespieltem Repertoire aus schon veröffentlichten Werken (Coverversion) wird das Leistungsschutzrecht nicht berührt und muss somit nicht abgeklärt werden.

Was muss auf dem Tonträger bzw. auf dem Booklet stehen?

Die Etiketten, Tonträger und Inlays sind mit folgenden Angaben zu versehen: Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung! Titel der wiedergegebenen Werke, Namen der Urheber wie des/der Komponisten, des/der Textdichter(s) sowie ggf. des Text- bzw. Musik-Bearbeiters, soweit bekannt den Namen des Verlegers. Diese Angaben können (in begründeten Ausnahmefällen) auch auf den Inlays oder Plattentaschen angebracht werden. Den Eindruck GEMA auf den Etiketten, Tonträgern und Inlays. Sofern vorhanden, Bestell-/Katalognummer auf den Etiketten, Tonträgern, Inlays und Plattentaschen. Label und Labelcode, falls vorhanden, auf den Etiketten, Inlays und Tonträgern.

Können traditionelle Titel verwendet werden?

JA. Bei traditionellen Werken handelt es sich um freie DP-Werke (Allgemeingut, im unbearbeiteten Original urheberrechtlich frei).

Kann ich zu viel gepresste Tonträger, die ich nicht mehr vertreiben kann, bei der GEMA stornieren?

NEIN

Was ist GEMA-freies Repertoire?

Nicht zum GEMA-Repertoire gehören Musikwerke, deren Rechteinhaber nicht Mitglied der GEMA oder nicht Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft im Ausland sind (das ist die Ausnahme). Das bedeutet, dass der Lizenznehmer die Rechte nicht über die GEMA einholen kann, er muss sich direkt an den Komponisten bzw. Berechtigten wenden. Die GEMA nimmt für ihre Mitglieder sowie die Mitglieder ihrer ausländischen Schwestergesellschaften die Interessen und Rechte an deren Werkschöpfungen in Deutschland wahr. Das Urheberrecht erlischt in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers. Genehmigte Bearbeitungen werden dementsprechend bis 70 Jahre nach dem Tod des Bearbeiter-Urhebers von der GEMA vertreten.

Bedeutet Auslieferungsgenehmigung (ehem. Freistellung), dass ich nichts bezahlen muss?

NEIN. Die Auslieferungsgenehmigung entbindet den Auftraggeber nicht von anfallenden Lizenzzahlungen für das GEMA-Repertoire. Mit der Auslieferungsgenehmigung entbindet die GEMA das Presswerk aus der Mithaftung zur ordnungsgemäßen Lizenzeinholung, da der Hersteller die Lizenzverpflichtung mit der Lizenzantragsstellung und der GEMA-Rechnungs-Begleichung allein übernimmt. Sollte das Presswerk (Fertigungsstätte) eine Bestätigung (Freistellung) von der GEMA benötigen, dass die Lizenzierung der Tonträger von Ihnen (Auftraggeber) direkt gegenüber der GEMA vorgenommen wird, kreuzen Sie dies bitte auf dem Lizenzantrag Tonträger an. Sofern es sich um GEMA-pflichtiges Repertoire handelt, erhält das Presswerk die Auslieferungsgenehmigung innerhalb von 10 Arbeitstagen.

Was kostet eine Auslieferungsgenehmigung (ehem. Freistellung), wenn ich meine eigene Musik verwende und kein GEMA-Mitglied bin?

Die GEMA verlangt keine Bearbeitungsgebühr.

Wo finde ich Informationen zu Verlagen?

Informationen zu Musikverlagen und Urhebern erhalten Sie neben der kostenfreien GEMA Online Musikrecherche www.gema.de/musikrecherche/ auch kostenpflichtig bei der GEMA-Dokumentationsstelle in Berlin, Tel.: (030) 212 45-4 50, Fax: (030) 212 45-454, E-Mail: gema@gema.de.

Kann ich als Privatperson auch CDs selbst brennen?

JA. Sie müssen aber dennoch einen Lizenzantrag ausgefüllt bei der GEMA einreichen und für GEMA-pflichtige Musik die entsprechenden Vergütungen bezahlen. Sie erhalten in diesem Fall keine Freistellung seitens der GEMA. Die Lizenz gilt erst nach Bezahlung der auf dem Lizenzantrag basierenden Rechnung als erteilt. Die Einräumung der Nutzungsrechte mit Zahlung der Vergütung steht unter der ausdrücklichen Bedingung, dass Rechte Dritter beachtet werden und alle Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte) und sonstige Rechte vor Herstellung erworben werden müssen. Sie können jedoch bereits mit der Vervielfältigung beginnen, sobald der Lizenzantrag bei der GEMA eingereicht wurde.

Warum muss ich als GEMA-Mitglied für meine eigene Musik bezahlen?

Sind bei einer Tonträgervervielfältigung der Auftraggeber und der beteiligte Urheber als GEMA-Mitglied identisch, ist auch für diese Produktion eine urheberrechtliche Lizenz zu erwerben. Das GEMA-Mitglied hat die betreffenden Nutzungsrechte entsprechend dem Berechtigungsvertrag an die GEMA zur ausschließlichen treuhänderischen Wahrnehmung übertragen. Aus diesem Grund und aus Gründen der Gleichbehandlung der Rechtsnutzer ist die GEMA zu einem Inkasso verpflichtet. Sollte es sich jedoch um eine kostenlose Bewerbung der Musikwerke des GEMA-Mitglieds handeln, und keine weiteren Urheberberechtigten an den Musikwerken beteiligt sein, wird, entsprechend der Entscheidung des Aufsichtsrats der GEMA vom Juni 1966, auf Antrag auf die Vergütungszahlung für die Herstellung und/oder Verbreitung der betreffenden Demonstrationston-träger verzichtet. Die Tonträger sind als .unverkäuflich. zu kennzeichnen und dürfen keiner späteren kommerziellen Auswertung unterliegen. Tarif für GEMA-Mitglieder mit eigenen Werken Die Erstauflage von bis zu 500 Tonträgern wird auf Antrag mit einer pauschalen Vergütung in Höhe von . 70,00 zzgl. 7 % MwST. lizenziert. Bedingung hierfür ist die Zustimmung zum Tarif für .Mitglieder mit eigenem Repertoire. durch Unterschrift aller Urheber und Verlage sowie die Auflistung der Werknummern auf dem dafür vorgesehenen Formular. Fordern Sie bitte, sofern Ihre Tonträgerproduktion die o. g. Voraussetzungen erfüllt, das Formular .Lizenzantrag Mitglieder-Eigenrepertoire. bei unserer Infostelle Tel.: 089-48003-800 oder E-mail: info-ind@gema.de an. Diese Lizenzierung kann nicht über das Internet erfolgen! Nachpressungen sind davon ausgenommen und werden zum Tarif VR-T-H 1 abgerechnet.

Warum muss ich einen Lizenzantrag stellen, wenn ich nur meine eigene Musik verwende und ich kein GEMA-Mitglied bin?

Der Auftraggeber ist vor jeder meldepflichtigen Tonträgervervielfältigung (auch Selbstbrenner) verpflichtet, zur Repertoireprüfung eine Inhaltsmeldung der beabsichtigten Tonträgerherstellung bei der GEMA einzureichen. Aufgrund der von der Rechtssprechung der GEMA zuerkannten "GEMA-Vermutung", hat die GEMA einen hierauf gerichteten rechtlichen Anspruch.

www.gema.de/media/de/infoblaetter/gema_info_vermutung.pdf

Können die Lizenzantragsstellung und der Auftrag zur Pressung parallel laufen?

JA. Beachten Sie aber bitte, dass das Presswerk i.d.R. erst nach Erhalt der Freistellung seitens der GEMA die Tonträger ausliefert.

Muss die Spieldauer, Reihenfolge etc. verbindlich angegeben werden?

Die Spieldauer muss verbindlich angegeben werden, die Reihenfolge nicht.

Fällt bei der Verwendung von GEMA-freier Musik eine Bearbeitungsgebühr an?

NEIN

Muss ich, um Tonträger zu vervielfältigen/vertreiben, ein Label gründen?

NEIN

Was ist ein Label?

Ein Plattenlabel oder kurz Label ist zum einen eine kreative Unterabteilung einer Plattenfirma. Die Plattenfirma vermarktet die mit ihr in Vertrag stehenden Künstlerinnen und Künstler unter einem bestimmten Label, das so etwas wie eine kommerzielle Marke darstellt. Andererseits hat sich gerade bei kleineren unabhängigen Firmen, die nicht den Großen der Branche angehören, auch ausgehend vom englischen die Bezeichnung Label für die ganze Firma eingebürgert. Die Labels einer Plattenfirma sind normalerweise auf eine bestimmte Musikrichtung spezialisiert: Klassische Musik, Jazz, Volkstümliche Musik, Pop, Rock etc. Darüber hinaus gibt es noch so genannte Indie-Labels (kurz für: Independent-Labels, von engl. "unabhängig"), die nur wenige Künstler unter Vertrag haben. Weiter Infos hierzu erhalten Sie von der GVL unter www.gvl.de.

Wie bekomme ich einen LC-Code?

Der fünfstellige Label Code wurde 1976 von der GVL eingeführt und wird auch von ihr vergeben. Für nähere Infos wenden Sie sich bitte an die GVL unter: GVL Berlin Tel. 030.484 83 600. E-mail: gvl@gvl.de. Internet: www.gvl.de. Hinweis: Die Gründung eines Labels ist nicht zwingend notwendig, wenn Sie Tonträger vervielfältigen möchten.

Was trage ich unter "Presswerkangaben" ein, wenn ich Selbstbrenner bin?

Selbstbrenner

Was ist bei einer Werküberschreitung auf einem Tonträger zu beachten?

Wird im Rahmen des Tarif VR-T-H 1 die Anzahl der zulässigen Werke oder die Spieldauer des betreffenden Tonträgers um mehr als 1 Minute überschritten, erhöht sich die Vergütung im gleichen Verhältnis.

Welche Lizenzgebühren fallen an, wenn ich auf einem Tonträger sowohl GEMA-freie als auch GEMA-pflichtige Werke kombiniere?

Sollten auf einem Tonträger nicht alle Werke GEMA-pflichtig sein, wird der GEMA-pflichtige Prozent-Anteil je Tonträger errechnet. Die Lizenz je Tonträger (Lizenzwert-voll) richtet sich nach dem prozentualen Anteil. (Beispiel: Lizenzwert-voll € 1,00 (netto), GEMA-Prozentanteil: 50% -> dann wird pro Tonträger eine Lizenz von € 0,50 (netto) berechnet.)

Was ist eine Auslieferungsgenehmigung (ehem. Freistellung)?

Die Auslieferungsgenehmigung entbindet den Auftraggeber nicht von anfallenden Lizenzzahlungen für das GEMA-Repertoire. Mit der Auslieferungsgenehmigung entbindet die GEMA das Presswerk aus der Mithaftung zur ordnungsgemäßen Lizenzeinholung, da der Hersteller die Lizenzverpflichtung mit der Lizenzantragstellung und der GEMA-Rechnungs-Begleichung allein übernimmt. Sollte das Presswerk (Fertigungsstätte) eine Bestätigung (Auslieferungsgenehmigung ) von der GEMA benötigen, dass die Lizenzierung der Tonträger von Ihnen (Auftraggeber) direkt gegenüber der GEMA vorgenommen wird, kreuzen Sie dies bitte auf dem Lizenzantrag Tonträger an. Sofern es sich um GEMA-pflichtiges Repertoire handelt, erhält das Presswerk die Auslieferungsgenehmigung innerhalb von 10 Arbeitstagen.

Muss bei der GEMA eine Anzahlung geleistet werden?

NEIN

Was versteht man unter einer CD Compilation?

Wenn auf einer CD 50 % der verwendeten Werke bereits auf anderen Tonträgern veröffentlicht wurden, spricht man von einer CD Compilation. In einer Compilation auf CD normal (12 cm), Minidisc oder Digital Compact Cassette können 24 geschützte Werke oder 48 geschützte Werkteile wiedergegeben werden.

Warum kann ein Lizenzantrag nicht per Mail zurückgeschickt werden ?

Aus rechtlichen Gründen.

Was ist eine Sonderproduktion?

Die Vergütungssätze VR-T-H 2 (sog. Sonderherstellungen) gelten insbesondere für Tonträger als Beigaben zu Zeitschriften oder zu sonstigen Produkten oder zu Dienstleistungen, für Tonträger zur Promotion von Tonträgerveröffentlichungen (nicht: Promotionsstückzahl in Verbindung mit dem Vertrieb über den Tonträgerfachhandel!) und für Tonträger, die zum Vertrieb über besondere Vertriebswege (andere Vertriebswege als der Tonträgerfachhandel) veröffentlicht werden. Die Vergütungssätze gelten für Schallplatten, Musikkassetten, Compact Discs, Minidiscs und Digital Compact Cassetten. Um ggf. einen Nachlass auf die Lizenzierung über den Tarif VR-T-H 2 für Sonderherstellungen zu erhalten, muss dieser vor Inanspruchnahme der Rechte bei der GEMA beantragt werden. Bitte senden Sie in diesem Fall vor Herstellung eine diesbezügliche E-mail-Anfrage an Frau Bettina Kuhn (E-mail: bkuhn@gema.de) unter Angabe der Eckdaten wie Tonträgerart, Herstellungsmenge, Verbreitungsart, Anzahl der Musikwerke etc. zu der jeweiligen Produktion. Sofern Sie keine Angaben machen, wird immer der Vertrieb über den "normalen Tonträgerfachhandel" angenommen!

Wie kann ich herausfinden ob ein Musiktitel GEMA-Repertoire ist oder nicht?

Auf der Website der GEMA können Sie unter Musikrecherche nach musikalischen Werken suchen. Der Service ermöglicht Ihnen, beispielsweise die Verlagsadresse für die Einholung von Bearbeitungsrechten zu finden oder wegen einer geplanten Aufführung mit dem Verlag in Kontakt zu treten.

Wann gilt ein Musiktitel als bearbeitet?

Wenn an der Komposition oder am Text etwas verändert wurde. Dies gilt auch für Werkkürzungen.

Müssen bei Coverversionen die Verlage/Komponisten um Genehmigung gefragt werden?

Grundsätzlich darf jedes bereits veröffentlichte Musikstück im Original gecovert werden. Wird jedoch an der Komposition oder am Text etwas verändert, bedarf es der Genehmigung der Rechteinhaber (Urheberpersönlichkeitsrecht §12, §13, §14 UrhG). Dies betrifft auch Werkkürzungen. Im Zweifelsfall sind die entsprechenden Rechtinhaber zu kontaktieren.

Wie lange dauert eine Auslieferungsgenehmigung (ehem. Freistellung)?

Die Bearbeitung von Auslieferungsgenehmigung dauert i.d.R. 10 Arbeitstage.

Wo lizenziere ich ein Webradio?

Unter www.gema.de/lizenzshop/ können Sie schnell und einfach eine Lizenz für Ihr Webradio erwerben. Der Lizenzshop steht allen Webradios zur Verfügung,

  • die auf bis zu 3 URLs
  • und auf bis zu neun Kanälen senden,
  • die bis zu € 430 Einnahmen (netto) pro Monat erzielen,
  • die bis zu 2.700 unterschiedliche Hörer in einem Monat erreichen (unique user)
  • und bei denen jeder dasselbe hört, d. h., die weder interaktiv noch personalisiert sind, noch den Zugriff auf einen bestimmten Song erlauben.

Wenn Ihr geplantes Webradio diese Voraussetzungen erfüllt, steht Ihnen der Lizenzshop rund um die Uhr zur Verfügung. Geht Ihr Webradio über die genannten Kriterien hinaus, wenden Sie sich bitte an webradio@gema.de.

Ist klassische Musik GEMA-frei?

Frei von Urheberrechten und damit frei zur Nutzung sind Werke in der Orginalversion, bei denen das Todesjahr des Komponisten über 70 Jahre zurück liegt. Ausgenommen davon sind geschützte Bearbeitungen von solchen Werken. Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers.

Selbst wenn das Musikwerk im soeben beschriebenen Sinne gemeinfrei ist, bedeutet das allerdings noch nicht, dass eine Aufnahme des Werkes frei von Rechten Dritter genut

Wo kann ich herausfinden, ob ein Podcast bei der GEMA lizenziert ist?

Auf der Homepage der GEMA finden Sie eine aktuelle Liste mit all jenen Podcasts, die gegenwärtig über den Lizenzshop lizenziert sind. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die GEMA Podcasts auch außerhalb des Lizenzshops lizenziert.

Diese Liste kann nach den Namen des Podcasts sowie nach den URLs sortiert werden. Neben den Namen und URLs der lizenzierten Podcasts enthält die Liste auch, soweit die Lizenznehmer diese Angaben gemacht haben, die durchschnittliche Dauer einer Episode, den Turnus, in dem neue Episoden veröffentlicht werden, sowie die Kategorie des Podcasts. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Zahlungen werden per Einzugsermächtigung und Lastschrift durchgeführt. Unmittelbar nach dem Erwerb der Lizenz wird die gesamte Lizenzvergütung für den gesamten Lizenzzeitraum eingezogen. Eine Lizenzbestätigung erhalten Sie nach Erwerb sofort per E-Mail, die Rechnung wird Ihnen auf dem Postweg zugeschickt.

Wie funktioniert der Lizenzshop?

Der Weg zur Lizenz im Lizenzshop besteht aus den folgenden Schritten:

  • Auswahl des Lizenztyps und der Lizenz
  • Hinzufügen der Lizenz zum Warenkorb
  • Ggf. Auswahl weiterer Lizenzen
  • Eingabe der persönlichen Daten
  • Eingabe der Kontoverbindung und Erteilung der Einzugsermächtigung
  • Verifikation der E-Mail-Adresse
  • Optional: Registrierung mit Kennwort und Passwort

Zum Erwerb einer Lizenz müssen Sie sich nicht registrieren. Wenn Sie allerdings Ihr Profil hinterlegen, indem Sie eine Kennung und ein Kennwort festlegen, erleichtert Ihnen der Lizenzshop jeden späteren Lizenzerwerb. Bei einem späteren Login finden Sie dann die Felder mit Ihren Kontaktdaten bereits ausgefüllt vor.

Bei erfolgreichem Abschluss des Lizenzierungsvorganges erhalten Sie per E-Mail die Rechnung und Sie können sofort GEMA-Repertoire in Ihrem Podcast nutzen.

Die Abbuchung der Vergütung wird am folgenden Werktag veranlasst. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos. Scheitert die Abbuchung, gilt die Lizenz als von Anfang an nicht erworben. Bitte sehen sie in diesem Fall von Überweisungen ab, da sie aus technischen Gründen nicht angenommen werden können.

Darf sich ein Podcast auf einen bestimmten Interpreten oder ein bestimmtes Musikwerk beziehen?

Nein. Einzelne Episoden eines Podcasts dürfen sich nicht nur auf einen Künstler beziehen, und die Bezeichnung weder des Podcasts noch der einzelnen Episoden dürfen die Namen von Musikwerken und/oder Interpreten enthalten.

Wieviel Musik darf ich in meinem Podcast spielen?

Die Musikanteile der Episoden des Podcasts dürfen 75% nicht übersteigen, und ein Song darf maximal zu 50% ausgespielt werden. Der Umfang der Musiknutzung wird auch begrenzt durch die ausgewählte Lizenz, also je nach Wahl auf Intro und Outro, auf Intro/Outro und 5 Songs, auf Intro/Outro und 31 Songs.

Darf ich einen Song ganz ausspielen?

Nein, die im Lizenzshop angebotenen Lizenzen berechtigen nur, Musikwerke zur Hälfte auszuspielen. Wenn Sie Werke ganz ausspielen wollen, wenden Sie sich bitte an industrie@gema.de. In diesem Fall gelten abweichende Lizenzierungsmodelle, die in der Regel eine höhere Vergütung zur Folge haben.

Was ist ein talk over und wozu dient er?

Ein talk over ist das Hinein-, Zwischen- und Abmoderieren eines Songs. Dies soll verhindern, dass ganze Musikwerke oder beträchtliche Teile davon aus dem Podcast herausgeschnitten und als Musikdatei verwendet werden können.

Zählen zu den 5 bzw. 31 Songs auch Wiederholungen?

Wird ein Song innerhalb derselben oder in einer anderen Episode wiederholt, so wird auch jede Wiederholung gezählt.

Wie darf ich die 5 bzw. 31 Songs in meinem Podcast verteilen?

Die 5 bzw. 31 Songs, je nach gewählter Lizenz, dürfen beliebig über die Podcasts eines Lizenzmonats verteilt werden, solange der Musikanteil keiner Episode 75% übersteigt. Bitte beachten Sie, dass die Songs jeweils nur zu 50% ausgespielt werden dürfen und dass hineinmoderiert werden muss.

Wie viele Sekunden Spieldauer im Podcast sind frei?

Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig. gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/online_bereitstellen/gema_infoblatt_wp.pdf

Was ist ein Intro, was ist ein Outro?

Ein Musikwerk wird als Intro genutzt, wenn es am Anfang einer Episode gespielt wird und als Einleitung dient. Ein Outro ist ein entsprechender Abspann. Intro und Outro dürfen jeweils nicht länger als 20 Sekunden dauern.

Welche Produkte gibt es im Lizenzshop und wie hoch ist die Vergütung?

 

 

Laufzeit 1 Monat

Laufzeit 2 Monate

Laufzeit 3 Monate

Intro/Outro, Euro 5,00 pro Monat

 

10 Euro

15 Euro

Intro/Outro + 5 Songs je Monat, Euro 10,00 pro Monat

10 Euro

20 Euro

30 Euro

Intro/Outro + 31 Songs je Monat, Euro 30,00 pro Monat

30 Euro

60 Euro

90 Euro

Alle Angaben sind Netto-Preise. Hinzu tritt die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 7%.

Was ist zu tun, wenn eine Lastschrift platzt?

Sollte der Lastschrifteinzug fehlschlagen, wird die Lizenz automatisch und rückwirkend storniert und gilt als von Anfang an nicht erteilt. Sie erhalten in diesem Fall von uns umgehend eine Benachrichtigung per E-Mail und zusätzlich auf dem Postweg. Bitte klären Sie eventuelle Probleme mit Ihrer Bank und sorgen Sie für ausreichende Deckung Ihres Kontos, um umgehend eine neue Lizenz erwerben zu können.

Eine Überweisung kann eine stornierte Lizenz nicht wieder aktivieren und kann aus technischen Gründen nicht angenommen werden.

Ab wann gilt meine Podcasting-Lizenz?

Sofern Sie Ihre Lizenz im Lizenzshop erwerben, erhalten Sie die Lizenz sofort nach Abschluss des Lizenzierungsvorganges. Sollte der Einzug der Vergütung von Ihrem angegebenen Konto allerdings nicht erfolgreich sein, gilt die Lizenz rückwirkend als nicht erteilt.

Bei einer Lizenzierung außerhalb des Lizenzshops müssen Sie auf eine Anmeldebestätigung warten, bevor Sie GEMA-Musik in Ihrem Podcast nutzen dürfen.

Kann mich der Rechteinhaber/Komponist von den GEMA-Lizenzen freistellen?

Nein. Die Rechteinhaber haben durch den Abschluss eines Berechtigungsvertrages die Urheberrechte an die GEMA zur Wahrnehmung übertragen und sie mit dem Inkasso der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte beauftragt. Im Sinne des Kollektivinkassos ist es nicht möglich, einzelne Werke/Komponisten von der Lizenzierung auszuschließen.

Welche Musikquellen darf ich für meinen Podcast verwenden?

In Ihrem Podcast dürfen Sie grundsätzlich nur Musik verwenden, die Sie auf legale Weise erworben haben, beispielsweise auf CD oder als Audio-Datei. Für die Erstellung Ihres Podcasts dürfen Sie allerdings keinen Kopierschutz umgehen, um die Musik am PC verarbeiten zu können.

Was passiert, wenn ich im GEMA-Repertoire enthaltene Musik ohne entsprechende Lizenz in meinem Podcast nutze?

Die Nutzung von GEMA-Repertoire in einem Podcast ohne GEMA-Lizenz ist rechtswidrig. Der Betreiber des Podcasts verletzt fremde Rechtspositionen, die der Komponisten, Textdichter und Verleger, die von der GEMA wahrgenommen werden. Deshalb macht sich der Betreiber des Podcasts schadensersatzpflichtig.

Außerdem erfüllt dies den Straftatbestand des § 106 UrhG. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Wo kann ich herausfinden, welche Werke/Songs im GEMA Repertoire enthalten sind?

Auf der Website der GEMA können Sie unter Musikrecherche nach musikalischen Werken suchen. Der Service ermöglicht Ihnen, beispielsweise die Verlagsadresse für die Einholung von Bearbeitungsrechten zu finden oder wegen einer geplanten Aufführung mit dem Verlag in Kontakt zu treten.

Wo erhalte ich die erforderlichen Urheberrechte, wenn nur "GEMA-freie" Musik gespielt wird?

Wenn Sie im Rahmen Ihres Podcasts Musik verwenden, deren Rechte nicht von der GEMA wahrgenommen werden, dann müssen Sie die Rechte direkt von dem betroffenen Rechteinhaber einholen, in der Regel direkt vom Komponisten.

Warum muss ich als GEMA-Mitglied für meine eigene Musik bezahlen?

Auch wenn Sie als Podcaster und GEMA-Mitglied Ihre eigene Musik verwenden, benötigen Sie hierfür die urheberrechtliche Lizenz der GEMA. Das GEMA-Mitglied hat die betreffenden Nutzungsrechte entsprechend dem Berechtigungsvertrag an die GEMA zur ausschließlichen treuhänderischen Wahrnehmung übertragen. Aus diesem Grund und aus Gründen der Gleichbehandlung der Rechtsnutzer ist die GEMA zu einem Inkasso verpflichtet. Sollte es sich jedoch um eine kostenlose Bewerbung der Musikwerke des GEMA-Mitglieds handeln, und keine weiteren Urheberberechtigten an den Musikwerken beteiligt sein, wird, entsprechend der Entscheidung des Aufsichtsrats der GEMA vom Juni 1966, auf Antrag auf die Vergütungszahlung für die Herstellung und/oder Verbreitung der betreffenden Demonstrationston-träger verzichtet. Die Tonträger sind als .unverkäuflich. zu kennzeichnen und dürfen keiner späteren kommerziellen Auswertung unterliegen. Tarif für GEMA-Mitglieder mit eigenen Werken Die Erstauflage von bis zu 500 Tonträgern wird auf Antrag mit einer pauschalen Vergütung in Höhe von . 70,00 zzgl. 7 % MwST. lizenziert. Bedingung hierfür ist die Zustimmung zum Tarif für .Mitglieder mit eigenem Repertoire. durch Unterschrift aller Urheber und Verlage sowie die Auflistung der Werknummern auf dem dafür vorgesehenen Formular. Fordern Sie bitte, sofern Ihre Tonträgerproduktion die o. g. Voraussetzungen erfüllt, das Formular .Lizenzantrag Mitglieder-Eigenrepertoire. bei unserer Infostelle Tel.: 089-48003-800 oder E-mail: info-ind@gema.de an. Diese Lizenzierung kann nicht über das Internet erfolgen! Nachpressungen sind davon ausgenommen und werden zum Tarif VR-T-H 1 abgerechnet.

Muss ich einen Podcast bei der GEMA anmelden, obwohl nur "GEMA-freie" Musik gespielt wird?

Nein. Soweit keiner der Urheber eines Werkes - in der Regel ist auch der Bearbeiter Urheber - bei der GEMA Mitglied ist oder bei einer ihrer ausländischen Schwesterverwertungsgesellschaften, muss die Nutzung dieses Werkes nicht bei der GEMA lizenziert werden. Es liegt im Verantwortungsbereich des Veranstalters des nicht lizenzierten Podcasts, sicherzustellen, dass ein verwendetes Werk nicht von der GEMA wahrgenommen wird. Hierfür steht die Suche nach musikalischen Werken auf unserer Website zur Verfügung.

Ist die Lizenz übertragbar?

Nein. Die Lizenz ist gebunden an die Person, die den Podcast betreibt. Wird der Podcast während der Laufzeit der Lizenz übertragen, so muss der neue Betreiber des Podcasts eine neue Lizenz erwerben.

Kann die URL des Podcasts geändert werden?

Nein. Ebenso wie an den Namen ist die Lizenz an die angegebenen URLs gebunden.

Kann ich meinen Podcast während der Lizenzlaufzeit umbenennen?

Wenn Sie Ihren Podcast während der Laufzeit der Lizenz umbenennen, handelt es sich um einen neuen. Er wird nicht von der laufenden Lizenz erfasst, da er unter anderem an den Namen des Podcasts gebunden ist. Ändern Sie den Namen des Podcasts, müssen Sie eine neue Lizenz erwerben.

Kann ich die Lizenz, die ich im Lizenzshop erworben habe, kündigen?

Nein. Eine im Lizenzshop erworbene Lizenz kann nicht gekündigt werden. Auch bei Einstellung des Podcasts vor Ablauf der Lizenz werden Vergütungen nicht zurück erstattet. Die Lizenz wird unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des GEMA-Repertoires eingeräumt.

Ab wann muss ich eine Folgelizenz erwerben?

Eine Folgelizenz muss am Tag nach Ablauf der Lizenz erneut im Lizenzshop erworben werden. Für den rechtzeitigen Erwerb der Folgelizenz hat der Betreiber des Podcasts Sorge zu tragen.

Was ist ein privater, nicht-gewerblicher Podcast? Was ist ein gewerblicher Podcast?

Ein Podcast ist dann gewerblich, wenn mit ihm mehr als Euro 300 (netto) Einnahmen monatlich erzielt werden, oder wenn der Podcast im Zusammenhang steht mit einem Unternehmen oder anderen wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.

Nicht-gewerbliche Podcasts können grundsätzlich über den Lizenzshop lizenziert werden, dagegen werden über den Lizenzshop keine Lizenzen für gewerbliche Podcasts angeboten.

Wie kann ich meinen Podcast lizenzieren, wenn ich die Kriterien des Lizenzshops nicht erfülle, weil ich z. B. in meinem Podcast Musik intensiver nutze?

Es ist zu unterschieden, welche der Kriterien nicht erfüllt sind:

  • Steht der Podcast in Zusammenhang mit einem Unternehmen
  • oder einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird,
  • oder werden mit dem Podcast Einnahmen von monatlich mehr als Euro 300 (netto) erzielt,

wenden Sie sich zur Lizenzierung bitte an podcasting@gema.de.

  • Erscheint jedoch der Podcast häufiger als täglich,
  • oder sind Episoden länger als 30 Minuten,
  • oder wird in verwendete Musikwerke nicht so hineinmoderiert („talk over“) und jeder Song nicht so ein- und ausgeblendet, dass er nicht isoliert werden kann,
  • oder enthalten die Episoden des Podcasts ID-Tags (Schnittmarken),
  • oder werden Musikwerke zu mehr als 50% ausgespielt,
  • oder liegen die Musikanteile der Episoden des Podcasts über 75%,
  • oder beziehen sich einzelne Episoden oder der Podcast selbst oder ihre Bezeichnung auf einzelne Künstler oder Musikwerke,

so wenden Sie sich zur Lizenzierung bitte an industrie@gema.de. In diesem Fall gelten abweichende Lizenzierungsmodelle, die in der Regel eine höhere Vergütung zur Folge haben.

Kann ich eine GEMA-Lizenz für Podcasting über einen Dritten erwerben?

Die GEMA vergibt Podcasting-Lizenzen immer unmittelbar an den Veranstalter des Podcasts. Die Rechte werden als nicht übertragbare Rechte eingeräumt. Deshalb können Sie GEMA-Rechte auch nur unmittelbar von der GEMA erwerben.

Sollte Ihnen ein Dritter „GEMA-Rechte“ anbieten, bitten wir Sie um einen Hinweis an podcasting@gema.de.

Wie viele Sekunden Spieldauer in einem Webradio sind frei?

Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig. Informationen dazu finden Sie hier

Wo kann ich herausfinden, ob sich ein Webradio bei der GEMA lizenziert hat?

In unserem Lizenzshop finden Sie eine aktuelle Liste mit allen momentanen lizenzierten Webradios, sortiert nach den Namen der Webradios sowie nach den URLs.

Wo kann ich herausfinden, welche Werke/Songs im GEMA-Repertoire enthalten sind?

Auf unserer Website www.gema.de können Sie unter Musikrecherche nach musikalischen Werken suchen. Der Service ermöglicht Ihnen, beispielsweise die Verlagsadresse für die Einholung von Bearbeitungsrechten zu finden oder wegen einer geplanten Aufführung mit dem Verlag in Kontakt zu treten.

Was ist zu tun, wenn nur GEMA-freie Musik gespielt wird?

Wenn Sie im Rahmen Ihres Webradios Musik verwenden, deren Rechte nicht von der GEMA wahrgenommen werden, dann müssen Sie die Rechte direkt von dem betroffenen Rechteinhaber einholen, in der Regel direkt vom Komponisten.

Ist die Lizenz übertragbar?

Nein. Die Lizenz ist gebunden an die Person, die das Webradio betreibt. Wird das Webradio während der Laufzeit der Lizenz übertragen, so muss der neue Betreiber des Webradios eine neue Lizenz erwerben.

Kann die URL des Webradios geändert werden?

Nein. Ebenso wie an den Namen ist die Lizenz an die angegebenen URLs gebunden.

Kann ich das Webradio während der Lizenzzeit umbenennen?

Wenn Sie Ihr Webradio während der Laufzeit der Lizenz umbenennen, handelt es sich um ein neues Webradio. Es wird nicht von der laufenden Lizenz erfasst, da sie unter anderem an den Namen des Webradios gebunden ist. Ändern Sie den Namen des Webradios, müssen Sie eine neue Lizenz erwerben.

Kann ich die Lizenz, die ich im Lizenzshop erworben habe, kündigen?

Nein. Eine im Lizenzshop erworbene Lizenz kann nicht gekündigt werden. Auch bei Einstellung des Webradios vor Ablauf der Lizenz werden Vergütungen nicht zurück erstattet.

Welche Laufzeit ist für mich die richtige?

Diejenige Laufzeit ist für Sie die richtige, innerhalb derer Sie das Radio weder umbenennen wollen, noch von einer anderen URL aus erreichbar machen wollen, noch übertragen oder einstellen werden. Denn die Lizenz kann nicht gekündigt, die Vergütung nicht zurückerstattet werden.

Welche Produkte gibt es im Lizenzshop?

Im Anwendungsbereich der absoluten Mindestvergütung (nicht mehr Einnahmen als Euro 430 pro Monat und nicht mehr als 2.700 Hörer pro Monat) werden im Lizenzshop die folgenden Produkte angeboten:

1 Monat zu € 30,00 2 Monate zu € 60,00 3 Monate zu € 90,00 6 Monate zu € 180,00 12 Monate zu € 360,00

Diese Preise umfassen

  • bis zu 9 Kanäle
  • bei unbegrenzter Sendezeit und
  • bei unbegrenztem Musikanteil.

Wie hoch ist die Vergütung für ein Webradio?

Die Vergütung für Webradios ergibt sich aus dem Tarif Radio. In diesem Tarif ist detailliert dargelegt, wie die Vergütung zu berechnen ist.

Die absolute Mindestvergütung beträgt Euro 30 pro Monat zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Mindestvergütung kommt zur Anwendung, wenn mit dem Radio nicht mehr als Euro 430,00 Einnahmen (netto) pro Monat erzielt werden und wenn das Webradio von nicht mehr als 2.700 unterschiedlichen Hörern pro Monat (unique users) gehört wird.

Wann kann ich mit dem Webradio auf Sendung gehen?

Sofern Sie Ihre Lizenz im Lizenzshop erwerben, erhalten Sie die Lizenz sofort nach Abschluss des Lizenzierungsvorganges. Sollte der Einzug der Vergütung von Ihrem angegebenen Konto allerdings nicht erfolgreich sein, gilt die Lizenz rückwirkend als nicht erteilt.

Bei einer Lizenzierung außerhalb des Lizenzshops müssen Sie auf die Anmeldebestätigung warten, bevor Sie auf Sendung gehen dürfen.

Muss ich mein Webradio auf meiner Homepage als lizenziert kennzeichnen, z. B. durch meine Kundennummer oder ein Label?

Nein. Weder müssen Sie Ihre Kundennummer auf Ihrer Homepage angeben noch stellen wir unser Label für die Kennzeichnung als lizenziert zur Verfügung.

Wir veröffentlichen jedoch im Internet eine tagesaktuelle Liste aller lizenzierter Webradios. Hier kann jedermann ersehen, dass bzw. ob ein bestimmtes Webradio lizenziert ist.

Was passiert, wenn ich ohne Lizenz sende?

Die Nutzung von GEMA-Repertoire in einem Webradio ohne GEMA-Lizenz ist rechtswidrig. Der Betreiber des Webradios verletzt fremde Rechtspositionen, die der Komponisten, Textdichter und Verleger, die von der GEMA wahrgenommen werden. Deshalb macht sich der Betreiber des Webradios schadensersatzpflichtig.

Außerdem erfüllt dies den Straftatbestand des § 106 UrhG. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Wer ist der richtige Lizenznehmer?

Die GEMA räumt ausschließlich dem Content Provider die Nutzungsrechte ein. Ist der Lizenznehmer nicht Content Provider im Sinne der nachfolgenden Definition, erhält er nicht die erforderlich Rechte.

Content Provider ist diejenige natürliche oder juristische Person, die die rechtliche und wirtschaftliche Hoheit über den Podcast hat bzw. die sich die im Podcast angebotenen Inhalte zu Eigen macht. Der Content Provider ist insofern u. a. allein für die inhaltliche Gestaltung und technische Durchführung des Podcasts verantwortlich. Als ein wesentliches Merkmal gilt u. a. hierbei, dass das Abonnement des Podcasts bzw. einzelne Episoden des Podcasts unmittelbar vom Veranstalter dem Endnutzer angeboten und zum Abruf bereitgestellt werden.

Welchen Podcast kann ich im Lizenzshop lizenzieren?

Die Podcasting-Lizenzen im Lizenzshop stehen allen zur Verfügung, deren Podcasts die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Der Podcast steht in keinem Zusammenhang mit einem Unternehmen oder einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
  2. Die monatlichen Einnahmen, die mit dem Podcast erzielt werden, betragen nicht mehr als Euro 300 (netto).
  3. Der Podcast erscheint nicht häufiger als täglich.
  4. Keine Episode ist länger als 30 Minuten.
  5. In jedes im Podcast verwendete Musikwerk wird in der Weise hineinmoderiert („talk over“) und jeder Song wird in der Weise ein- und ausgeblendet, dass er nicht isoliert werden kann.
  6. Die Episoden des Podcasts enthalten keine ID-Tags (Schnittmarken).
  7. Musikwerke werden maximal zu 50% ausgespielt.
  8. Die Musikanteile der Episoden des Podcasts liegen unterhalb von 75%.
  9. Die einzelnen Episoden des Podcasts beziehen sich nicht nur auf einen einzelnen Künstler.
  10. Weder die Bezeichnung des Podcasts noch die Bezeichnungen der einzelnen Episoden enthalten die Namen von Musikwerken und Interpreten.

Die Podcasting-Lizenzen werden durch diese Kriterien in der Intensität der Musiknutzung beschränkt, um zu verhindern, dass ganze Musikwerke oder beträchtliche Teile davon aus dem Podcast herausgeschnitten und als Musikdatei verwendet werden können.

Ist das Podcasting-Vergütungsmodell endgültig?

Bei Podcasting mit Musik handelt es sich immer noch um eine junge Form der Musiknutzung, die sich bis heute schnell weiterentwickelt, sowohl auf Seiten der Podcaster, als auch auf Seiten der Hörer. Geschäftsmodelle sind zwar in Sicht, haben sich aber noch nicht etabliert. Aus diesem Grund hat die GEMA bislang davon abgesehen, einen Tarif für Podcasting zu veröffentlichen, und lizenziert auf interimistischer Basis. Die GEMA wird die Entwicklung des Marktes beobachten und zu gegebener Zeit einen angemessenen Tarif für Podcasting veröffentlichen.

Bitte beachten Sie, dass sich die GEMA deshalb eine Änderung der Lizenzstruktur, nach entsprechender Ankündigung, für die Zukunft vorbehalten muss.

Welche Rechte erhalte ich von der GEMA?

Mit der Podcasting-Lizenz wird dem Lizenznehmer das nicht-ausschließliche Recht eingeräumt, die Werke des Gesamtrepertoires der GEMA im bezeichneten Podcast zu verwenden. Im Einzelnen werden dem Lizenznehmer die folgenden Rechte eingeräumt:

  • das Recht, Werke des GEMA-Repertoires in Datenbanken, Dokumentationssysteme, in Speicher ähnlicher Art und Wiedergabevorrichtungen einzubringen (Vervielfältigungsrecht),
  • das Recht, Werke des GEMA-Repertoires elektronisch oder in ähnlicher Weise den Endnutzern anzubieten und ihnen zugänglich zu machen (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung),
  • sowie das Recht, den Endnutzern zu ermöglichen, die Werke des GEMA-Repertoires auf den heimischen PC oder auf ein anderes Gerät herunter zu laden (Vervielfältigungsrecht).

Nicht umfasst ist das Urheberpersönlichkeitsrecht (§ 14 UrhG). Unabhängig von einer Podcasting-Lizenz der GEMA dürfen die genutzten Musikwerke nicht ohne gesonderte Einwilligung der Berechtigten bearbeitet bzw. umgestaltet werden (§ 23 UrhG). Eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechtes kann insbesondere vorliegen bei Entstellung eines Musikwerkes, eine unerlaubte Bearbeitung bei Neutextierung oder sonstigen Veränderung eines Musikwerkes. Das Bearbeitungsrecht wird nicht von der GEMA, sondern von den Berechtigten selbst bzw. deren Musikverlagen wahrgenommen und ist dort vom Lizenznehmer gegebenenfalls einzuholen.

Was ist ein Podcast?

Podcast ist ein Angebot von redaktionell gestalteten Audiodateien (sog. „Episoden“) im Internet, das vom Endverbraucher abonniert bzw. im Wege des Einzelabrufs genutzt werden kann, und das es dem Endverbraucher ermöglicht, diese Audiodateien vom Server des Veranstalters abzurufen und auf den PC des Endverbrauchers oder auf ein mobiles Wiedergabegerät (z. B. MP3-Player) zu übertragen bzw. dort zu speichern.

Welche Rechte benötige ich, um GEMA-Musik in meinem Podcast verwenden zu dürfen?

Für die Nutzung von Musik in einem Podcast benötigen Sie die Musikurheberrechte der Komponisten, Textdichter und deren Verleger. Diese Rechte erhalten Sie von der GEMA.

Sie benötigen überdies die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller. Diese Leistungsschutzrechte liegen in der Regel bei den unterschiedlichen Plattenlabels.

Was macht die GEMA?

Die GEMA nimmt die Urheberrechte für nahezu das gesamte Weltrepertoire geschützter Musikwerke wahr, und zwar auf Grund von Berechtigungsverträgen mit den ihr angeschlossenen Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern sowie auf Grund von Gegenseitigkeitsverträgen mit ihren ausländischen Schwesterverwertungsgesellschaften.

Ist die GEMA Ansprechpartner für interne Radiostrukturen?

Die GEMA nimmt lediglich die musikalischen Urheberrechte wahr. In dieser Funktion ist es die Aufgabe der GEMA, dafür zu sorgen, dass Webradios nicht ohne die erforderliche Lizenz betrieben werden.

Personalfragen, interne Absprachen oder Komplikationen innerhalb der verschiedenen an einem Webradio Beteiligten liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der GEMA.

Was ist mit Songs, die auf dem Index stehen?

Aus urheberrechtlicher Sicht gestattet Ihnen die GEMA-Lizenz, alle Werke des GEMA-Repertoires zu senden. Ob sich ein bestimmtes Werk im Repertoire der GEMA befindet, können Sie unter Musikalische Werke ermitteln.

Unabhängig von der urheberrechtlichen Sicht können Musikwerke und ihre Verbreitung, auch durch Webradio, jedoch aus medien- und strafrechtlicher Sicht verboten sein. Nähere Informationen zu dem so genannten "Index" erhalten Sie auf der Homepage der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Muss ich eine GEMA-Lizenz erwerben, wenn ich einen Link zu einem Webradio auf einer Homepage setze?

Das Einbinden eines von dritter Seite veranstalteten Webradios auf die eigene Website kann ebenfalls eine Vergütungspflicht auslösen. Hier kommt es wesentlich auf die Realisation im Einzelfall an. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an webradio@gema.de.

Ist klassische Musik GEMA-frei?

Frei von Urheberrechten und damit frei zur Nutzung sind Werke in der Orginalversion, bei denen das Todesjahr des Komponisten über 70 Jahre zurück liegt. Ausgenommen davon sind geschützte Bearbeitungen von solchen Werken. Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers.

Kann mich der Rechteinhaber/Komponist von den GEMA-Lizenzen freistellen?

Nein. Die Rechteinhaber haben durch den Abschluss eines Berechtigungsvertrages die Urheberrechte an die GEMA zur Wahrung übertragen und sie mit dem Inkasso der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte beauftragt. Im Sinne des Kollektivinkassos ist es nicht möglich, einzelne Werke/Komponisten von der Lizenzierung auszuschließen.

Wie funktioniert der Lizenzshop?

Der Weg zur Lizenz im Lizenzshop besteht aus den folgenden Schritten:

  • Auswahl der Lizenz
  • Hinzufügen der Lizenz zum Warenkorb
  • Ggf. Auswahl weiterer Lizenzen
  • Eingabe der persönlichen Daten
  • Eingabe der Kontoverbindung und Erteilung der Einzugsermächtigung
  • Verifikation der E-Mail-Adresse
  • Optional: Registrierung mit Kennwort und Passwort

 

Zum Erwerb einer Lizenz müssen Sie sich nicht registrieren. Wenn Sie allerdings Ihr Profil hinterlegen, indem Sie eine Kennung und ein Kennwort festlegen, erleichtert Ihnen der Lizenzshop jeden späteren Lizenzerwerb. Bei einem späteren Login finden Sie dann die Felder mit Ihren Kontaktdaten bereits ausgefüllt vor.

Bei erfolgreichem Abschluss des Lizenzierungsvorganges erhalten Sie per E-Mail die Rechnung und Sie können sofort Ihr Webradio starten.

Die Abbuchung der Vergütung wird am folgenden Werktag veranlasst. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos. Scheitert die Abbuchung, gilt die Lizenz als von Anfang an nicht erworben.

Tonträgerbereich

Muss ich im Ausland produzierte und bereits dort lizenzierte Tonträger, die ich nach Deutschland importiere noch einmal bei der GEMA anmelden?

Bei importierten Tonträgern ist ein Rechteerwerb über die Direktion Industrie der GEMA durch den Importeur für die Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich, soweit dies nicht durch den ausländischen Hersteller auch für die Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist. Für Importe aus den USA und Kanada müssen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte grundsätzlich bei der GEMA eingeholt werden. Für Exporte von Tonträgern nach USA erteilt die GEMA grundsätzlich keine Exportlizenz, jedoch für sonstige Exporte.

Was versteht man unter GEMA-, PM-, PAI- und DP-Einzeichnung?

GEMA = geschützt und durch die GEMA vertreten PM = Pas membre (Nicht-Mitglied) = geschützt, jedoch nicht durch die GEMA vertreten PAI = Propriétaire actuellement inconnu (Rechtseigentümer derzeit unbekannt) DP = Domain public (Allgemeingut, im unbearbeiteten Original urheberrechtlich frei)

Muss ich vor einer Tonträgerherstellung den Urheber oder Verlag fragen, wenn ich die Originalaufnahme kopiere?

JA. Wenn Sie vorbestehende Original-Aufnahmen von Musikwerken auf Ihrem Tonträger verwenden, beachten Sie bitte, dass das Leistungsschutzrecht mit den Produzenten oder Verlagen vorab abgeklärt werden muss. Diese Rechte werden in der Regel vom Tonträgerhersteller wahrgenommen. Sind die Leistungsschutzrechte vom Nutzer nicht eingeholt worden, gelten die von der GEMA eingeräumten urheberrechtlichen Lizenzen rückwirkend als nicht erteilt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Landesgruppe der IFPI: www.ifpi.de.

Muss ich vor einer Tonträgerherstellung den Urheber oder Verlag fragen, wenn ich ein Werk nachspiele?

NEIN. Bei der Vervielfältigung von neu eingespieltem oder nachgespieltem Repertoire aus schon veröffentlichten Werken (Coverversion) wird das Leistungsschutzrecht nicht berührt und muss somit nicht abgeklärt werden.

Was muss auf dem Tonträger bzw. auf dem Booklet stehen?

Die Etiketten, Tonträger und Inlays sind mit folgenden Angaben zu versehen: Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung! Titel der wiedergegebenen Werke, Namen der Urheber wie des/der Komponisten, des/der Textdichter(s) sowie ggf. des Text- bzw. Musik-Bearbeiters, soweit bekannt den Namen des Verlegers. Diese Angaben können (in begründeten Ausnahmefällen) auch auf den Inlays oder Plattentaschen angebracht werden. Den Eindruck GEMA auf den Etiketten, Tonträgern und Inlays. Sofern vorhanden, Bestell-/Katalognummer auf den Etiketten, Tonträgern, Inlays und Plattentaschen. Label und Labelcode, falls vorhanden, auf den Etiketten, Inlays und Tonträgern.

Können traditionelle Titel verwendet werden?

JA. Bei traditionellen Werken handelt es sich um freie DP-Werke (Allgemeingut, im unbearbeiteten Original urheberrechtlich frei).

Kann ich zu viel gepresste Tonträger, die ich nicht mehr vertreiben kann, bei der GEMA stornieren?

NEIN

Was ist GEMA-freies Repertoire?

Nicht zum GEMA-Repertoire gehören Musikwerke, deren Rechteinhaber nicht Mitglied der GEMA oder nicht Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft im Ausland sind (das ist die Ausnahme). Das bedeutet, dass der Lizenznehmer die Rechte nicht über die GEMA einholen kann, er muss sich direkt an den Komponisten bzw. Berechtigten wenden. Die GEMA nimmt für ihre Mitglieder sowie die Mitglieder ihrer ausländischen Schwestergesellschaften die Interessen und Rechte an deren Werkschöpfungen in Deutschland wahr. Das Urheberrecht erlischt in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers. Genehmigte Bearbeitungen werden dementsprechend bis 70 Jahre nach dem Tod des Bearbeiter-Urhebers von der GEMA vertreten.

Bedeutet Auslieferungsgenehmigung (ehem. Freistellung), dass ich nichts bezahlen muss?

NEIN. Die Auslieferungsgenehmigung entbindet den Auftraggeber nicht von anfallenden Lizenzzahlungen für das GEMA-Repertoire. Mit der Auslieferungsgenehmigung entbindet die GEMA das Presswerk aus der Mithaftung zur ordnungsgemäßen Lizenzeinholung, da der Hersteller die Lizenzverpflichtung mit der Lizenzantragsstellung und der GEMA-Rechnungs-Begleichung allein übernimmt. Sollte das Presswerk (Fertigungsstätte) eine Bestätigung (Freistellung) von der GEMA benötigen, dass die Lizenzierung der Tonträger von Ihnen (Auftraggeber) direkt gegenüber der GEMA vorgenommen wird, kreuzen Sie dies bitte auf dem Lizenzantrag Tonträger an. Sofern es sich um GEMA-pflichtiges Repertoire handelt, erhält das Presswerk die Auslieferungsgenehmigung innerhalb von 10 Arbeitstagen.

Was kostet eine Auslieferungsgenehmigung (ehem. Freistellung), wenn ich meine eigene Musik verwende und kein GEMA-Mitglied bin?

Die GEMA verlangt keine Bearbeitungsgebühr.

Wo finde ich Informationen zu Verlagen?

Informationen zu Musikverlagen und Urhebern erhalten Sie neben der kostenfreien GEMA Online Musikrecherche www.gema.de/musikrecherche/ auch kostenpflichtig bei der GEMA-Dokumentationsstelle in Berlin, Tel.: (030) 212 45-4 50, Fax: (030) 212 45-454, E-Mail: gema@gema.de.

Kann ich als Privatperson auch CDs selbst brennen?

JA. Sie müssen aber dennoch einen Lizenzantrag ausgefüllt bei der GEMA einreichen und für GEMA-pflichtige Musik die entsprechenden Vergütungen bezahlen. Sie erhalten in diesem Fall keine Freistellung seitens der GEMA. Die Lizenz gilt erst nach Bezahlung der auf dem Lizenzantrag basierenden Rechnung als erteilt. Die Einräumung der Nutzungsrechte mit Zahlung der Vergütung steht unter der ausdrücklichen Bedingung, dass Rechte Dritter beachtet werden und alle Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte) und sonstige Rechte vor Herstellung erworben werden müssen. Sie können jedoch bereits mit der Vervielfältigung beginnen, sobald der Lizenzantrag bei der GEMA eingereicht wurde.

Warum muss ich als GEMA-Mitglied für meine eigene Musik bezahlen?

Sind bei einer Tonträgervervielfältigung der Auftraggeber und der beteiligte Urheber als GEMA-Mitglied identisch, ist auch für diese Produktion eine urheberrechtliche Lizenz zu erwerben. Das GEMA-Mitglied hat die betreffenden Nutzungsrechte entsprechend dem Berechtigungsvertrag an die GEMA zur ausschließlichen treuhänderischen Wahrnehmung übertragen. Aus diesem Grund und aus Gründen der Gleichbehandlung der Rechtsnutzer ist die GEMA zu einem Inkasso verpflichtet. Sollte es sich jedoch um eine kostenlose Bewerbung der Musikwerke des GEMA-Mitglieds handeln, und keine weiteren Urheberberechtigten an den Musikwerken beteiligt sein, wird, entsprechend der Entscheidung des Aufsichtsrats der GEMA vom Juni 1966, auf Antrag auf die Vergütungszahlung für die Herstellung und/oder Verbreitung der betreffenden Demonstrationston-träger verzichtet. Die Tonträger sind als .unverkäuflich. zu kennzeichnen und dürfen keiner späteren kommerziellen Auswertung unterliegen. Tarif für GEMA-Mitglieder mit eigenen Werken Die Erstauflage von bis zu 500 Tonträgern wird auf Antrag mit einer pauschalen Vergütung in Höhe von . 70,00 zzgl. 7 % MwST. lizenziert. Bedingung hierfür ist die Zustimmung zum Tarif für .Mitglieder mit eigenem Repertoire. durch Unterschrift aller Urheber und Verlage sowie die Auflistung der Werknummern auf dem dafür vorgesehenen Formular. Fordern Sie bitte, sofern Ihre Tonträgerproduktion die o. g. Voraussetzungen erfüllt, das Formular .Lizenzantrag Mitglieder-Eigenrepertoire. bei unserer Infostelle Tel.: 089-48003-800 oder E-mail: info-ind@gema.de an. Diese Lizenzierung kann nicht über das Internet erfolgen! Nachpressungen sind davon ausgenommen und werden zum Tarif VR-T-H 1 abgerechnet.

Warum muss ich einen Lizenzantrag stellen, wenn ich nur meine eigene Musik verwende und ich kein GEMA-Mitglied bin?

Der Auftraggeber ist vor jeder meldepflichtigen Tonträgervervielfältigung (auch Selbstbrenner) verpflichtet, zur Repertoireprüfung eine Inhaltsmeldung der beabsichtigten Tonträgerherstellung bei der GEMA einzureichen. Aufgrund der von der Rechtssprechung der GEMA zuerkannten "GEMA-Vermutung", hat die GEMA einen hierauf gerichteten rechtlichen Anspruch.

www.gema.de/media/de/infoblaetter/gema_info_vermutung.pdf

Können die Lizenzantragsstellung und der Auftrag zur Pressung parallel laufen?

JA. Beachten Sie aber bitte, dass das Presswerk i.d.R. erst nach Erhalt der Freistellung seitens der GEMA die Tonträger ausliefert.

Muss die Spieldauer, Reihenfolge etc. verbindlich angegeben werden?

Die Spieldauer muss verbindlich angegeben werden, die Reihenfolge nicht.

Fällt bei der Verwendung von GEMA-freier Musik eine Bearbeitungsgebühr an?

NEIN

Muss ich, um Tonträger zu vervielfältigen/vertreiben, ein Label gründen?

NEIN

Was ist ein Label?

Ein Plattenlabel oder kurz Label ist zum einen eine kreative Unterabteilung einer Plattenfirma. Die Plattenfirma vermarktet die mit ihr in Vertrag stehenden Künstlerinnen und Künstler unter einem bestimmten Label, das so etwas wie eine kommerzielle Marke darstellt. Andererseits hat sich gerade bei kleineren unabhängigen Firmen, die nicht den Großen der Branche angehören, auch ausgehend vom englischen die Bezeichnung Label für die ganze Firma eingebürgert. Die Labels einer Plattenfirma sind normalerweise auf eine bestimmte Musikrichtung spezialisiert: Klassische Musik, Jazz, Volkstümliche Musik, Pop, Rock etc. Darüber hinaus gibt es noch so genannte Indie-Labels (kurz für: Independent-Labels, von engl. "unabhängig"), die nur wenige Künstler unter Vertrag haben. Weiter Infos hierzu erhalten Sie von der GVL unter www.gvl.de.

Wie bekomme ich einen LC-Code?

Der fünfstellige Label Code wurde 1976 von der GVL eingeführt und wird auch von ihr vergeben. Für nähere Infos wenden Sie sich bitte an die GVL unter: GVL Berlin Tel. 030.484 83 600. E-mail: gvl@gvl.de. Internet: www.gvl.de. Hinweis: Die Gründung eines Labels ist nicht zwingend notwendig, wenn Sie Tonträger vervielfältigen möchten.

Was trage ich unter "Presswerkangaben" ein, wenn ich Selbstbrenner bin?

Selbstbrenner

Was ist bei einer Werküberschreitung auf einem Tonträger zu beachten?

Wird im Rahmen des Tarif VR-T-H 1 die Anzahl der zulässigen Werke oder die Spieldauer des betreffenden Tonträgers um mehr als 1 Minute überschritten, erhöht sich die Vergütung im gleichen Verhältnis.

Welche Lizenzgebühren fallen an, wenn ich auf einem Tonträger sowohl GEMA-freie als auch GEMA-pflichtige Werke kombiniere?

Sollten auf einem Tonträger nicht alle Werke GEMA-pflichtig sein, wird der GEMA-pflichtige Prozent-Anteil je Tonträger errechnet. Die Lizenz je Tonträger (Lizenzwert-voll) richtet sich nach dem prozentualen Anteil. (Beispiel: Lizenzwert-voll € 1,00 (netto), GEMA-Prozentanteil: 50% -> dann wird pro Tonträger eine Lizenz von € 0,50 (netto) berechnet.)

Was ist eine Auslieferungsgenehmigung (ehem. Freistellung)?

Die Auslieferungsgenehmigung entbindet den Auftraggeber nicht von anfallenden Lizenzzahlungen für das GEMA-Repertoire. Mit der Auslieferungsgenehmigung entbindet die GEMA das Presswerk aus der Mithaftung zur ordnungsgemäßen Lizenzeinholung, da der Hersteller die Lizenzverpflichtung mit der Lizenzantragstellung und der GEMA-Rechnungs-Begleichung allein übernimmt. Sollte das Presswerk (Fertigungsstätte) eine Bestätigung (Auslieferungsgenehmigung ) von der GEMA benötigen, dass die Lizenzierung der Tonträger von Ihnen (Auftraggeber) direkt gegenüber der GEMA vorgenommen wird, kreuzen Sie dies bitte auf dem Lizenzantrag Tonträger an. Sofern es sich um GEMA-pflichtiges Repertoire handelt, erhält das Presswerk die Auslieferungsgenehmigung innerhalb von 10 Arbeitstagen.

Muss bei der GEMA eine Anzahlung geleistet werden?

NEIN

Was versteht man unter einer CD Compilation?

Wenn auf einer CD 50 % der verwendeten Werke bereits auf anderen Tonträgern veröffentlicht wurden, spricht man von einer CD Compilation. In einer Compilation auf CD normal (12 cm), Minidisc oder Digital Compact Cassette können 24 geschützte Werke oder 48 geschützte Werkteile wiedergegeben werden.

Warum kann ein Lizenzantrag nicht per Mail zurückgeschickt werden ?

Aus rechtlichen Gründen.

Was ist eine Sonderproduktion?

Die Vergütungssätze VR-T-H 2 (sog. Sonderherstellungen) gelten insbesondere für Tonträger als Beigaben zu Zeitschriften oder zu sonstigen Produkten oder zu Dienstleistungen, für Tonträger zur Promotion von Tonträgerveröffentlichungen (nicht: Promotionsstückzahl in Verbindung mit dem Vertrieb über den Tonträgerfachhandel!) und für Tonträger, die zum Vertrieb über besondere Vertriebswege (andere Vertriebswege als der Tonträgerfachhandel) veröffentlicht werden. Die Vergütungssätze gelten für Schallplatten, Musikkassetten, Compact Discs, Minidiscs und Digital Compact Cassetten. Um ggf. einen Nachlass auf die Lizenzierung über den Tarif VR-T-H 2 für Sonderherstellungen zu erhalten, muss dieser vor Inanspruchnahme der Rechte bei der GEMA beantragt werden. Bitte senden Sie in diesem Fall vor Herstellung eine diesbezügliche E-mail-Anfrage an Frau Bettina Kuhn (E-mail: bkuhn@gema.de) unter Angabe der Eckdaten wie Tonträgerart, Herstellungsmenge, Verbreitungsart, Anzahl der Musikwerke etc. zu der jeweiligen Produktion. Sofern Sie keine Angaben machen, wird immer der Vertrieb über den "normalen Tonträgerfachhandel" angenommen!

Wie kann ich herausfinden ob ein Musiktitel GEMA-Repertoire ist oder nicht?

Auf der Website der GEMA können Sie unter Musikrecherche nach musikalischen Werken suchen. Der Service ermöglicht Ihnen, beispielsweise die Verlagsadresse für die Einholung von Bearbeitungsrechten zu finden oder wegen einer geplanten Aufführung mit dem Verlag in Kontakt zu treten.

Wann gilt ein Musiktitel als bearbeitet?

Wenn an der Komposition oder am Text etwas verändert wurde. Dies gilt auch für Werkkürzungen.

Müssen bei Coverversionen die Verlage/Komponisten um Genehmigung gefragt werden?

Grundsätzlich darf jedes bereits veröffentlichte Musikstück im Original gecovert werden. Wird jedoch an der Komposition oder am Text etwas verändert, bedarf es der Genehmigung der Rechteinhaber (Urheberpersönlichkeitsrecht §12, §13, §14 UrhG). Dies betrifft auch Werkkürzungen. Im Zweifelsfall sind die entsprechenden Rechtinhaber zu kontaktieren.

Wie lange dauert eine Auslieferungsgenehmigung (ehem. Freistellung)?

Die Bearbeitung von Auslieferungsgenehmigung dauert i.d.R. 10 Arbeitstage.

Bildtonträgerbereich

Wieso muss ich eine Ton-/Bildtonträgerproduktion bei der GEMA melden, wenn ich ausschließlich GEMA-freie Musik verwende?

Da die GEMA in Deutschland die Rechte an einem umfassenden musikalischen In- und Auslandsrepertoire wahrnimmt, ist jeder Hersteller einer meldepflichtigen Ton-/Bildtonträgerproduktion verpflichtet, im voraus eine Inhaltsmeldung der beabsichtigten Produktion zum Zwecke der Repertoireprüfung einzureichen. Aufgrund der von der Rechtsprechung anerkannten "GEMA-Vermutung" hat die GEMA einen hierauf gerichteten Anspruch.
www.gema.de/media/de/infoblaetter/gema_info_vermutung.pdf

Kann mich der Rechteinhaber/Komponist von den GEMA-Lizenzen freistellen?

NEIN. Die Rechteinhaber haben durch den Abschluss eines Berechtigungsvertrages die Urheberrechte an die GEMA zur Wahrung übertragen und sie mit dem Inkasso der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte beauftragt. Im Sinne des Kollektivinkassos ist es nicht möglich, einzelne Werke / Komponisten von der Lizenzierung auszuschließen.

Warum muss ich mir das Herstellungsrecht (=Recht zur Benutzung eines Musikwerks) selbst einholen?

Das Recht zur Benutzung ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer Gattungen, z.B. Textwerken, Bildwerken oder visuellen Werken. Da in der Regel der Berechtigte (Komponist bei unverlegten Werken; Musikverleger bei verlegten Werken) das Recht zur Benutzung eines Musikwerkes bzw. Werkteils selbst vergibt, empfehlen wir Ihnen, dieses Recht rechtzeitig vorab zu klären bzw. zu erwerben. Die GEMA benötigt zur Lizenzvergabe einen schriftlichen Nachweis über den Erwerb des Herstellungsrechts. Bitte fügen Sie diese Nachweise Ihrem Lizenzantrag bei. Sollten Sie keinen Nachweis über den Erwerb des Herstellungsrechts beifügen, kann die GEMA die Rechteklärung durchführen. Da die GEMA diesbezüglich jedoch an Fristen gebunden ist, wird die Rechteklärung über die GEMA in der Regel sechs Monate dauern. Bitte lesen Sie auch unsere detaillierten Informationen.

Was ist, wenn ich von einer Musik die ich verwenden möchte, den Komponisten nicht herausfinden kann?

Informationen zu Musikverlagen und Urhebern erhalten Sie neben der kostenfreien GEMA Online Musikrecherche www.gema.de/musikrecherche/ auch kostenpflichtig bei der GEMA-Dokumentationsstelle in Berlin, Tel.: (030) 212 45-4 50, Fax: (030) 212 45-454. E-Mail: gema@gema.de.

Wie lange dauert eine Auslieferungsgenhemigung (ehem. Freistellung) durch die GEMA?

Die Bearbeitung von Auslieferungsgenehmigungen dauert i.d.R. 10 Arbeitstage.

Multimedia

Kann mich der Rechteinhaber/Komponist von den GEMA-Lizenzen freistellen?

NEIN. Die Rechteinhaber haben durch den Abschluss eines Berechtigungsvertrages die Urheberrechte an die GEMA zur Wahrung übertragen und sie mit dem Inkasso der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte beauftragt. Im Sinne des Kollektivinkassos ist es nicht möglich, einzelne Werke / Komponisten von der Lizenzierung auszuschließen.

Warum muss ich mir das Herstellungsrecht (=Recht zur Benutzung eines Musikwerks) selbst einholen?

Das Recht zur Benutzung ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer Gattungen, z.B. Textwerken, Bildwerken oder visuellen Werken. Da in der Regel der Berechtigte (Komponist bei unverlegten Werken; Musikverleger bei verlegten Werken) das Recht zur Benutzung eines Musikwerkes bzw. Werkteils selbst vergibt, empfehlen wir Ihnen, dieses Recht rechtzeitig vorab zu klären bzw. zu erwerben. Die GEMA benötigt zur Lizenzvergabe einen schriftlichen Nachweis über den Erwerb des Herstellungsrechts. Bitte fügen Sie diese Nachweise Ihrem Lizenzantrag bei. Sollten Sie keinen Nachweis über den Erwerb des Herstellungsrechts beifügen, kann die GEMA die Rechteklärung durchführen. Da die GEMA diesbezüglich jedoch an Fristen gebunden ist, wird die Rechteklärung über die GEMA in der Regel sechs Monate dauern. Bitte lesen Sie auch unsere detaillierten Informationen.

Was ist, wenn ich von einer Musik die ich verwenden möchte, den Komponisten nicht herausfinden kann?

Informationen zu Musikverlagen und Urhebern erhalten Sie neben der kostenfreien GEMA Online Musikrecherche www.gema.de/musikrecherche/ auch kostenpflichtig bei der GEMA-Dokumentationsstelle in Berlin, Tel.: (030) 212 45-450 und Fax: (030) 212 45-454, E-Mail: gema@gema.de.

Wann steht Musik im Hintergrund?

Die Musik steht i.d.R. im Hintergrund, wenn sie zur Untermalung von Präsentationen, Filmen, Informationen u.Ä. genutzt wird. Sofern die Musik lediglich im Hintergrund läuft, reduziert sich die Vergütung um 50%.Bitte lesen Sie auch unsere detaillierten Informationen.

Hintergrundmusik auf Websites / Downloads

Was macht die GEMA?

Die GEMA nimmt die Urheberrechte für nahezu das gesamte Weltrepertoire geschützter Musikwerke wahr, und zwar auf Grund von Berechtigungsverträgen mit den ihr angeschlossenen Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern sowie auf Grund von Gegenseitigkeitsverträgen mit ihren ausländischen Schwesterverwertungsgesellschaften.

Wie viele Sekunden Spieldauer sind frei?

Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig. Informationen dazu finden Sie hier

Ist klassische Musik GEMA-frei?

Frei von Urheberrechten und damit frei zur Nutzung sind Werke in der Orginalversion, bei denen das Todesjahr des Komponisten über 70 Jahre zurück liegt. Ausgenommen davon sind geschützte Bearbeitungen von solchen Werken. Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers.

Selbst wenn das Musikwerk im soeben beschriebenen Sinne gemeinfrei ist, bedeutet das allerdings noch nicht, dass eine Aufnahme des Werkes frei von Rechten Dritter genutzt werden kann. Regelmäßig sind vielmehr Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler sowie der Tonträgerhersteller an den Aufnahmen zu beachten.

Kann ich Musik, die ich in schlechter Qualität ins Netz stelle, ohne Genehmigung verwenden?

NEIN. Sobald Sie Musik ins Internet setzen, müssen Sie die entsprechenden Rechte abklären. Bitte lesen Sie diesbezüglich auch unsere detaillierten Informationen.

Muss ich eine Website bei der GEMA anmelden, obwohl nur "GEMA-freie" Musik gespielt wird?

Nein. Soweit keiner der Urheber eines Werkes - in der Regel ist auch der Bearbeiter Urheber - bei der GEMA Mitglied ist oder bei einer ihrer ausländischen Schwesterverwertungsgesellschaften, muss die Nutzung dieses Werkes nicht bei der GEMA lizenziert werden. Es liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers der Website, sicherzustellen, dass ein verwendetes Werk nicht von der GEMA wahrgenommen wird. Hierfür steht die Suche nach musikalischen Werken auf unserer Website zur Verfügung.

Wird das "Bildmaterial" bei Internetseiten auch von der GEMA lizenziert?

NEIN

Ab wann kann ich die Musik ins Internet stellen?

Sobald Sie die entsprechenden Rechte erworben haben. Dies sind in der Regel das Herstellungsrecht (=Recht zur Benutzung eines Musikwerks), das Leistungsschutzrecht (nähere Informationen erteilt Ihnen die IFPI unter www.ifpi.de) sowie das Vervielfältigungsrecht, welches die GEMA vergibt. Bitte beachten Sie, dass Sie durch den Lizenzantrag bei der GEMA nicht das Herstellungs- oder Leistungsschutzrecht erwerben, sondern lediglich das Vervielfältigungsrecht. Die GEMA benötigt für die Vergabe ihrer Nutzungsrechte den Nachweis, über die durch Dritte erteilten Rechte. Bitte fügen Sie Ihrem Lizenzantrag die entsprechenden Nachweise des Rechteerwerbs bei. Bitte lesen Sie auch unsere detaillierten Informationen.

Was ist GEMA-freies Repertoire?

Nicht zum GEMA-Repertoire gehören Musikwerke, deren Rechteinhaber nicht Mitglied der GEMA oder nicht Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft im Ausland sind (das ist die Ausnahme). Das bedeutet, dass der Lizenznehmer die Rechte nicht über die GEMA einholen kann, er muss sich direkt an den Komponisten bzw. Berechtigten wenden. Das Urheberrecht erlischt in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (traditionelle Werke). Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers. Genehmigte Bearbeitungen werden entsprechend weitere 70 Jahre nach dem Tod des Bearbeiter-Urhebers von der GEMA vertreten.

Webradio

Sind Musikwünsche im Webradio erlaubt?

Ja. Solange es sich nicht um personalisiertes oder interaktives Webradio handelt, d. h. wenn also alle Hörer des Radios dasselbe empfangen.

Welche Rechte erhalte ich von der GEMA?

Die Webradio-Lizenz umfasst das Recht zur Sendung im Internet sowie das Recht, die Musikwerke zu Sendezwecken zu vervielfältigen.

Rechte zur Nutzung von Musik in Werbung müssen gesondert von den Berechtigten eingeholt werden, in der Regel von den Musikverlagen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen für Hersteller von Werbespots.

Nicht umfasst ist zudem das Urheberpersönlichkeitsrecht (§ 14 UrhG). Es muss unabhängig von einer Webradio-Lizenz beachtet werden, das bedeutet, dass die genutzten Musikwerke ohne gesonderte Einwilligung der Berechtigten nicht bearbeitet bzw. umgestaltet werden dürfen (§ 23 UrhG). Eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechtes kann insbesondere vorliegen bei Entstellung eines Musikwerkes, eine unerlaubte Bearbeitung bei Neutextierung oder sonstigen Veränderung eines Musikwerkes. Das Bearbeitungsrecht wird nicht von der GEMA, sondern von den Berechtigten selbst bzw. deren Musikverlagen wahrgenommen.

Was ist Premium-Radio?

Premium-Radio ist jedes Radio, auch Webradio, das aus 10 oder mehr Kanälen besteht, die einen Musikanteil von annähernd 100% aufweisen. Premium-Radio ist zudem jedes interaktive Radio, bei dem der Hörer Einfluss auf das Programm nehmen kann, so dass jeder Hörer ein individuelles Programm empfängt. Für solche Angebote hat die GEMA den Tarif Premium-Radio entwickelt, der die Besonderheiten dieser Angebote besonders berücksichtigt. Mit der Online-Lizenz Webradio erhalten Sie keine Lizenz zur Nutzung von Musik in einem Premium-Radio. Um ein Premium-Radio anzumelden, wenden Sie sich bitte an webradio@gema.de.

Was ist ein Webradio?

Webradio ist eine Musikübertragung im Internet, die vom Sender für die Empfänger in Form eines Programms zusammengestellt wird. Jeder Hörer hört zu einer bestimmten Zeit dasselbe.

Ein Webradio liegt nicht mehr vor bei Musikübertragungen, die im Ganzen oder in Teilen zum Download angeboten werden.

Ausgenommen sind weiterhin die zeitgleiche und unveränderte Übertragung terrestrisch verbreiteter Hörfunkprogramme (Simulcasting) sowie die Übertragung einzelner Veranstaltungen im Internet. Für diese Arten der Nutzung wenden Sie sich bitte an webradio@gema.de.

Welche Rechte benötige ich, um Musik in meinem Webradio verwenden zu dürfen?

Für das Veranstalten von Webradio mit Musik benötigen Sie die Musikurheberrechte der Komponisten, Textdichter und deren Verleger (GEMA) sowie die Leistungsschutzrechte der Interpreten und der Tonträgerindustrie (GVL).

Musikurheberrechte erhalten Sie von der GEMA. Für die Leistungsschutzrechte wenden Sie sich bitte an die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), Podbielskiallee 64, 14195 Berlin, Telefon: +49 30 48483-600, Telefax: +49 30 48483-700, E-Mail: gvl@gvl.de, Internet: www.gvl.de.

Was macht die GEMA?

Die GEMA nimmt die Urheberrechte für nahezu das gesamte Weltrepertoire geschützter Musikwerke wahr, und zwar auf Grund von Berechtigungsverträgen mit den ihr angeschlossenen Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern sowie auf Grund von Gegenseitigkeitsverträgen mit ihren ausländischen Schwesterverwertungsgesellschaften.

Wo lizenziere ich ein Webradio?

Unter www.gema.de/lizenzshop/ können Sie schnell und einfach eine Lizenz für Ihr Webradio erwerben. Der Lizenzshop steht allen Webradios zur Verfügung,

  • die auf bis zu 3 URLs
  • und auf bis zu neun Kanälen senden,
  • die bis zu € 430 Einnahmen (netto) pro Monat erzielen,
  • die bis zu 2.700 unterschiedliche Hörer in einem Monat erreichen (unique user)
  • und bei denen jeder dasselbe hört, d. h., die weder interaktiv noch personalisiert sind, noch den Zugriff auf einen bestimmten Song erlauben.

Wenn Ihr geplantes Webradio diese Voraussetzungen erfüllt, steht Ihnen der Lizenzshop rund um die Uhr zur Verfügung. Geht Ihr Webradio über die genannten Kriterien hinaus, wenden Sie sich bitte an webradio@gema.de.

Wie viele Sekunden Spieldauer in einem Webradio sind frei?

Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig. Informationen dazu finden Sie hier

Wo kann ich herausfinden, ob sich ein Webradio bei der GEMA lizenziert hat?

In unserem Lizenzshop finden Sie eine aktuelle Liste mit allen momentanen lizenzierten Webradios, sortiert nach den Namen der Webradios sowie nach den URLs.

Wo kann ich herausfinden, welche Werke/Songs im GEMA-Repertoire enthalten sind?

Auf unserer Website www.gema.de können Sie unter Musikrecherche nach musikalischen Werken suchen. Der Service ermöglicht Ihnen, beispielsweise die Verlagsadresse für die Einholung von Bearbeitungsrechten zu finden oder wegen einer geplanten Aufführung mit dem Verlag in Kontakt zu treten.

Was ist zu tun, wenn nur GEMA-freie Musik gespielt wird?

Wenn Sie im Rahmen Ihres Webradios Musik verwenden, deren Rechte nicht von der GEMA wahrgenommen werden, dann müssen Sie die Rechte direkt von dem betroffenen Rechteinhaber einholen, in der Regel direkt vom Komponisten.

Ist die Lizenz übertragbar?

Nein. Die Lizenz ist gebunden an die Person, die das Webradio betreibt. Wird das Webradio während der Laufzeit der Lizenz übertragen, so muss der neue Betreiber des Webradios eine neue Lizenz erwerben.

Kann die URL des Webradios geändert werden?

Nein. Ebenso wie an den Namen ist die Lizenz an die angegebenen URLs gebunden.

Kann ich das Webradio während der Lizenzzeit umbenennen?

Wenn Sie Ihr Webradio während der Laufzeit der Lizenz umbenennen, handelt es sich um ein neues Webradio. Es wird nicht von der laufenden Lizenz erfasst, da sie unter anderem an den Namen des Webradios gebunden ist. Ändern Sie den Namen des Webradios, müssen Sie eine neue Lizenz erwerben.

Kann ich die Lizenz, die ich im Lizenzshop erworben habe, kündigen?

Nein. Eine im Lizenzshop erworbene Lizenz kann nicht gekündigt werden. Auch bei Einstellung des Webradios vor Ablauf der Lizenz werden Vergütungen nicht zurück erstattet.

Welche Laufzeit ist für mich die richtige?

Diejenige Laufzeit ist für Sie die richtige, innerhalb derer Sie das Radio weder umbenennen wollen, noch von einer anderen URL aus erreichbar machen wollen, noch übertragen oder einstellen werden. Denn die Lizenz kann nicht gekündigt, die Vergütung nicht zurückerstattet werden.

Welche Produkte gibt es im Lizenzshop?

Im Anwendungsbereich der absoluten Mindestvergütung (nicht mehr Einnahmen als Euro 430 pro Monat und nicht mehr als 2.700 Hörer pro Monat) werden im Lizenzshop die folgenden Produkte angeboten:

1 Monat zu € 30,00 2 Monate zu € 60,00 3 Monate zu € 90,00 6 Monate zu € 180,00 12 Monate zu € 360,00

Diese Preise umfassen

  • bis zu 9 Kanäle
  • bei unbegrenzter Sendezeit und
  • bei unbegrenztem Musikanteil.

Wie hoch ist die Vergütung für ein Webradio?

Die Vergütung für Webradios ergibt sich aus dem Tarif Radio. In diesem Tarif ist detailliert dargelegt, wie die Vergütung zu berechnen ist.

Die absolute Mindestvergütung beträgt Euro 30 pro Monat zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Mindestvergütung kommt zur Anwendung, wenn mit dem Radio nicht mehr als Euro 430,00 Einnahmen (netto) pro Monat erzielt werden und wenn das Webradio von nicht mehr als 2.700 unterschiedlichen Hörern pro Monat (unique users) gehört wird.

Wann kann ich mit dem Webradio auf Sendung gehen?

Sofern Sie Ihre Lizenz im Lizenzshop erwerben, erhalten Sie die Lizenz sofort nach Abschluss des Lizenzierungsvorganges. Sollte der Einzug der Vergütung von Ihrem angegebenen Konto allerdings nicht erfolgreich sein, gilt die Lizenz rückwirkend als nicht erteilt.

Bei einer Lizenzierung außerhalb des Lizenzshops müssen Sie auf die Anmeldebestätigung warten, bevor Sie auf Sendung gehen dürfen.

Muss ich mein Webradio auf meiner Homepage als lizenziert kennzeichnen, z. B. durch meine Kundennummer oder ein Label?

Nein. Weder müssen Sie Ihre Kundennummer auf Ihrer Homepage angeben noch stellen wir unser Label für die Kennzeichnung als lizenziert zur Verfügung.

Wir veröffentlichen jedoch im Internet eine tagesaktuelle Liste aller lizenzierter Webradios. Hier kann jedermann ersehen, dass bzw. ob ein bestimmtes Webradio lizenziert ist.

Was passiert, wenn ich ohne Lizenz sende?

Die Nutzung von GEMA-Repertoire in einem Webradio ohne GEMA-Lizenz ist rechtswidrig. Der Betreiber des Webradios verletzt fremde Rechtspositionen, die der Komponisten, Textdichter und Verleger, die von der GEMA wahrgenommen werden. Deshalb macht sich der Betreiber des Webradios schadensersatzpflichtig.

Außerdem erfüllt dies den Straftatbestand des § 106 UrhG. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Ist die GEMA Ansprechpartner für interne Radiostrukturen?

Die GEMA nimmt lediglich die musikalischen Urheberrechte wahr. In dieser Funktion ist es die Aufgabe der GEMA, dafür zu sorgen, dass Webradios nicht ohne die erforderliche Lizenz betrieben werden.

Personalfragen, interne Absprachen oder Komplikationen innerhalb der verschiedenen an einem Webradio Beteiligten liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der GEMA.

Was ist mit Songs, die auf dem Index stehen?

Aus urheberrechtlicher Sicht gestattet Ihnen die GEMA-Lizenz, alle Werke des GEMA-Repertoires zu senden. Ob sich ein bestimmtes Werk im Repertoire der GEMA befindet, können Sie unter Musikalische Werke ermitteln.

Unabhängig von der urheberrechtlichen Sicht können Musikwerke und ihre Verbreitung, auch durch Webradio, jedoch aus medien- und strafrechtlicher Sicht verboten sein. Nähere Informationen zu dem so genannten "Index" erhalten Sie auf der Homepage der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Muss ich eine GEMA-Lizenz erwerben, wenn ich einen Link zu einem Webradio auf einer Homepage setze?

Das Einbinden eines von dritter Seite veranstalteten Webradios auf die eigene Website kann ebenfalls eine Vergütungspflicht auslösen. Hier kommt es wesentlich auf die Realisation im Einzelfall an. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an webradio@gema.de.

Ist klassische Musik GEMA-frei?

Frei von Urheberrechten und damit frei zur Nutzung sind Werke in der Orginalversion, bei denen das Todesjahr des Komponisten über 70 Jahre zurück liegt. Ausgenommen davon sind geschützte Bearbeitungen von solchen Werken. Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers.

Kann mich der Rechteinhaber/Komponist von den GEMA-Lizenzen freistellen?

Nein. Die Rechteinhaber haben durch den Abschluss eines Berechtigungsvertrages die Urheberrechte an die GEMA zur Wahrung übertragen und sie mit dem Inkasso der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte beauftragt. Im Sinne des Kollektivinkassos ist es nicht möglich, einzelne Werke/Komponisten von der Lizenzierung auszuschließen.

Wie funktioniert der Lizenzshop?

Der Weg zur Lizenz im Lizenzshop besteht aus den folgenden Schritten:

  • Auswahl der Lizenz
  • Hinzufügen der Lizenz zum Warenkorb
  • Ggf. Auswahl weiterer Lizenzen
  • Eingabe der persönlichen Daten
  • Eingabe der Kontoverbindung und Erteilung der Einzugsermächtigung
  • Verifikation der E-Mail-Adresse
  • Optional: Registrierung mit Kennwort und Passwort

 

Zum Erwerb einer Lizenz müssen Sie sich nicht registrieren. Wenn Sie allerdings Ihr Profil hinterlegen, indem Sie eine Kennung und ein Kennwort festlegen, erleichtert Ihnen der Lizenzshop jeden späteren Lizenzerwerb. Bei einem späteren Login finden Sie dann die Felder mit Ihren Kontaktdaten bereits ausgefüllt vor.

Bei erfolgreichem Abschluss des Lizenzierungsvorganges erhalten Sie per E-Mail die Rechnung und Sie können sofort Ihr Webradio starten.

Die Abbuchung der Vergütung wird am folgenden Werktag veranlasst. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos. Scheitert die Abbuchung, gilt die Lizenz als von Anfang an nicht erworben.

Podcasting

Ist klassische Musik GEMA-frei?

Frei von Urheberrechten und damit frei zur Nutzung sind Werke in der Orginalversion, bei denen das Todesjahr des Komponisten über 70 Jahre zurück liegt. Ausgenommen davon sind geschützte Bearbeitungen von solchen Werken. Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers.

Selbst wenn das Musikwerk im soeben beschriebenen Sinne gemeinfrei ist, bedeutet das allerdings noch nicht, dass eine Aufnahme des Werkes frei von Rechten Dritter genut

Wo kann ich herausfinden, ob ein Podcast bei der GEMA lizenziert ist?

Auf der Homepage der GEMA finden Sie eine aktuelle Liste mit all jenen Podcasts, die gegenwärtig über den Lizenzshop lizenziert sind. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die GEMA Podcasts auch außerhalb des Lizenzshops lizenziert.

Diese Liste kann nach den Namen des Podcasts sowie nach den URLs sortiert werden. Neben den Namen und URLs der lizenzierten Podcasts enthält die Liste auch, soweit die Lizenznehmer diese Angaben gemacht haben, die durchschnittliche Dauer einer Episode, den Turnus, in dem neue Episoden veröffentlicht werden, sowie die Kategorie des Podcasts. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Zahlungen werden per Einzugsermächtigung und Lastschrift durchgeführt. Unmittelbar nach dem Erwerb der Lizenz wird die gesamte Lizenzvergütung für den gesamten Lizenzzeitraum eingezogen. Eine Lizenzbestätigung erhalten Sie nach Erwerb sofort per E-Mail, die Rechnung wird Ihnen auf dem Postweg zugeschickt.

Wie funktioniert der Lizenzshop?

Der Weg zur Lizenz im Lizenzshop besteht aus den folgenden Schritten:

  • Auswahl des Lizenztyps und der Lizenz
  • Hinzufügen der Lizenz zum Warenkorb
  • Ggf. Auswahl weiterer Lizenzen
  • Eingabe der persönlichen Daten
  • Eingabe der Kontoverbindung und Erteilung der Einzugsermächtigung
  • Verifikation der E-Mail-Adresse
  • Optional: Registrierung mit Kennwort und Passwort

Zum Erwerb einer Lizenz müssen Sie sich nicht registrieren. Wenn Sie allerdings Ihr Profil hinterlegen, indem Sie eine Kennung und ein Kennwort festlegen, erleichtert Ihnen der Lizenzshop jeden späteren Lizenzerwerb. Bei einem späteren Login finden Sie dann die Felder mit Ihren Kontaktdaten bereits ausgefüllt vor.

Bei erfolgreichem Abschluss des Lizenzierungsvorganges erhalten Sie per E-Mail die Rechnung und Sie können sofort GEMA-Repertoire in Ihrem Podcast nutzen.

Die Abbuchung der Vergütung wird am folgenden Werktag veranlasst. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos. Scheitert die Abbuchung, gilt die Lizenz als von Anfang an nicht erworben. Bitte sehen sie in diesem Fall von Überweisungen ab, da sie aus technischen Gründen nicht angenommen werden können.

Darf sich ein Podcast auf einen bestimmten Interpreten oder ein bestimmtes Musikwerk beziehen?

Nein. Einzelne Episoden eines Podcasts dürfen sich nicht nur auf einen Künstler beziehen, und die Bezeichnung weder des Podcasts noch der einzelnen Episoden dürfen die Namen von Musikwerken und/oder Interpreten enthalten.

Wieviel Musik darf ich in meinem Podcast spielen?

Die Musikanteile der Episoden des Podcasts dürfen 75% nicht übersteigen, und ein Song darf maximal zu 50% ausgespielt werden. Der Umfang der Musiknutzung wird auch begrenzt durch die ausgewählte Lizenz, also je nach Wahl auf Intro und Outro, auf Intro/Outro und 5 Songs, auf Intro/Outro und 31 Songs.

Darf ich einen Song ganz ausspielen?

Nein, die im Lizenzshop angebotenen Lizenzen berechtigen nur, Musikwerke zur Hälfte auszuspielen. Wenn Sie Werke ganz ausspielen wollen, wenden Sie sich bitte an industrie@gema.de. In diesem Fall gelten abweichende Lizenzierungsmodelle, die in der Regel eine höhere Vergütung zur Folge haben.

Was ist ein talk over und wozu dient er?

Ein talk over ist das Hinein-, Zwischen- und Abmoderieren eines Songs. Dies soll verhindern, dass ganze Musikwerke oder beträchtliche Teile davon aus dem Podcast herausgeschnitten und als Musikdatei verwendet werden können.

Zählen zu den 5 bzw. 31 Songs auch Wiederholungen?

Wird ein Song innerhalb derselben oder in einer anderen Episode wiederholt, so wird auch jede Wiederholung gezählt.

Wie darf ich die 5 bzw. 31 Songs in meinem Podcast verteilen?

Die 5 bzw. 31 Songs, je nach gewählter Lizenz, dürfen beliebig über die Podcasts eines Lizenzmonats verteilt werden, solange der Musikanteil keiner Episode 75% übersteigt. Bitte beachten Sie, dass die Songs jeweils nur zu 50% ausgespielt werden dürfen und dass hineinmoderiert werden muss.

Wie viele Sekunden Spieldauer im Podcast sind frei?

Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig. gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/online_bereitstellen/gema_infoblatt_wp.pdf

Was ist ein Intro, was ist ein Outro?

Ein Musikwerk wird als Intro genutzt, wenn es am Anfang einer Episode gespielt wird und als Einleitung dient. Ein Outro ist ein entsprechender Abspann. Intro und Outro dürfen jeweils nicht länger als 20 Sekunden dauern.

Welche Produkte gibt es im Lizenzshop und wie hoch ist die Vergütung?

 

 

Laufzeit 1 Monat

Laufzeit 2 Monate

Laufzeit 3 Monate

Intro/Outro, Euro 5,00 pro Monat

 

10 Euro

15 Euro

Intro/Outro + 5 Songs je Monat, Euro 10,00 pro Monat

10 Euro

20 Euro

30 Euro

Intro/Outro + 31 Songs je Monat, Euro 30,00 pro Monat

30 Euro

60 Euro

90 Euro

Alle Angaben sind Netto-Preise. Hinzu tritt die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 7%.

Was ist zu tun, wenn eine Lastschrift platzt?

Sollte der Lastschrifteinzug fehlschlagen, wird die Lizenz automatisch und rückwirkend storniert und gilt als von Anfang an nicht erteilt. Sie erhalten in diesem Fall von uns umgehend eine Benachrichtigung per E-Mail und zusätzlich auf dem Postweg. Bitte klären Sie eventuelle Probleme mit Ihrer Bank und sorgen Sie für ausreichende Deckung Ihres Kontos, um umgehend eine neue Lizenz erwerben zu können.

Eine Überweisung kann eine stornierte Lizenz nicht wieder aktivieren und kann aus technischen Gründen nicht angenommen werden.

Ab wann gilt meine Podcasting-Lizenz?

Sofern Sie Ihre Lizenz im Lizenzshop erwerben, erhalten Sie die Lizenz sofort nach Abschluss des Lizenzierungsvorganges. Sollte der Einzug der Vergütung von Ihrem angegebenen Konto allerdings nicht erfolgreich sein, gilt die Lizenz rückwirkend als nicht erteilt.

Bei einer Lizenzierung außerhalb des Lizenzshops müssen Sie auf eine Anmeldebestätigung warten, bevor Sie GEMA-Musik in Ihrem Podcast nutzen dürfen.

Kann mich der Rechteinhaber/Komponist von den GEMA-Lizenzen freistellen?

Nein. Die Rechteinhaber haben durch den Abschluss eines Berechtigungsvertrages die Urheberrechte an die GEMA zur Wahrnehmung übertragen und sie mit dem Inkasso der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte beauftragt. Im Sinne des Kollektivinkassos ist es nicht möglich, einzelne Werke/Komponisten von der Lizenzierung auszuschließen.

Welche Musikquellen darf ich für meinen Podcast verwenden?

In Ihrem Podcast dürfen Sie grundsätzlich nur Musik verwenden, die Sie auf legale Weise erworben haben, beispielsweise auf CD oder als Audio-Datei. Für die Erstellung Ihres Podcasts dürfen Sie allerdings keinen Kopierschutz umgehen, um die Musik am PC verarbeiten zu können.

Was passiert, wenn ich im GEMA-Repertoire enthaltene Musik ohne entsprechende Lizenz in meinem Podcast nutze?

Die Nutzung von GEMA-Repertoire in einem Podcast ohne GEMA-Lizenz ist rechtswidrig. Der Betreiber des Podcasts verletzt fremde Rechtspositionen, die der Komponisten, Textdichter und Verleger, die von der GEMA wahrgenommen werden. Deshalb macht sich der Betreiber des Podcasts schadensersatzpflichtig.

Außerdem erfüllt dies den Straftatbestand des § 106 UrhG. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Wo kann ich herausfinden, welche Werke/Songs im GEMA Repertoire enthalten sind?

Auf der Website der GEMA können Sie unter Musikrecherche nach musikalischen Werken suchen. Der Service ermöglicht Ihnen, beispielsweise die Verlagsadresse für die Einholung von Bearbeitungsrechten zu finden oder wegen einer geplanten Aufführung mit dem Verlag in Kontakt zu treten.

Wo erhalte ich die erforderlichen Urheberrechte, wenn nur "GEMA-freie" Musik gespielt wird?

Wenn Sie im Rahmen Ihres Podcasts Musik verwenden, deren Rechte nicht von der GEMA wahrgenommen werden, dann müssen Sie die Rechte direkt von dem betroffenen Rechteinhaber einholen, in der Regel direkt vom Komponisten.

Warum muss ich als GEMA-Mitglied für meine eigene Musik bezahlen?

Auch wenn Sie als Podcaster und GEMA-Mitglied Ihre eigene Musik verwenden, benötigen Sie hierfür die urheberrechtliche Lizenz der GEMA. Das GEMA-Mitglied hat die betreffenden Nutzungsrechte entsprechend dem Berechtigungsvertrag an die GEMA zur ausschließlichen treuhänderischen Wahrnehmung übertragen. Aus diesem Grund und aus Gründen der Gleichbehandlung der Rechtsnutzer ist die GEMA zu einem Inkasso verpflichtet. Sollte es sich jedoch um eine kostenlose Bewerbung der Musikwerke des GEMA-Mitglieds handeln, und keine weiteren Urheberberechtigten an den Musikwerken beteiligt sein, wird, entsprechend der Entscheidung des Aufsichtsrats der GEMA vom Juni 1966, auf Antrag auf die Vergütungszahlung für die Herstellung und/oder Verbreitung der betreffenden Demonstrationston-träger verzichtet. Die Tonträger sind als .unverkäuflich. zu kennzeichnen und dürfen keiner späteren kommerziellen Auswertung unterliegen. Tarif für GEMA-Mitglieder mit eigenen Werken Die Erstauflage von bis zu 500 Tonträgern wird auf Antrag mit einer pauschalen Vergütung in Höhe von . 70,00 zzgl. 7 % MwST. lizenziert. Bedingung hierfür ist die Zustimmung zum Tarif für .Mitglieder mit eigenem Repertoire. durch Unterschrift aller Urheber und Verlage sowie die Auflistung der Werknummern auf dem dafür vorgesehenen Formular. Fordern Sie bitte, sofern Ihre Tonträgerproduktion die o. g. Voraussetzungen erfüllt, das Formular .Lizenzantrag Mitglieder-Eigenrepertoire. bei unserer Infostelle Tel.: 089-48003-800 oder E-mail: info-ind@gema.de an. Diese Lizenzierung kann nicht über das Internet erfolgen! Nachpressungen sind davon ausgenommen und werden zum Tarif VR-T-H 1 abgerechnet.

Muss ich einen Podcast bei der GEMA anmelden, obwohl nur "GEMA-freie" Musik gespielt wird?

Nein. Soweit keiner der Urheber eines Werkes - in der Regel ist auch der Bearbeiter Urheber - bei der GEMA Mitglied ist oder bei einer ihrer ausländischen Schwesterverwertungsgesellschaften, muss die Nutzung dieses Werkes nicht bei der GEMA lizenziert werden. Es liegt im Verantwortungsbereich des Veranstalters des nicht lizenzierten Podcasts, sicherzustellen, dass ein verwendetes Werk nicht von der GEMA wahrgenommen wird. Hierfür steht die Suche nach musikalischen Werken auf unserer Website zur Verfügung.

Ist die Lizenz übertragbar?

Nein. Die Lizenz ist gebunden an die Person, die den Podcast betreibt. Wird der Podcast während der Laufzeit der Lizenz übertragen, so muss der neue Betreiber des Podcasts eine neue Lizenz erwerben.

Kann die URL des Podcasts geändert werden?

Nein. Ebenso wie an den Namen ist die Lizenz an die angegebenen URLs gebunden.

Kann ich meinen Podcast während der Lizenzlaufzeit umbenennen?

Wenn Sie Ihren Podcast während der Laufzeit der Lizenz umbenennen, handelt es sich um einen neuen. Er wird nicht von der laufenden Lizenz erfasst, da er unter anderem an den Namen des Podcasts gebunden ist. Ändern Sie den Namen des Podcasts, müssen Sie eine neue Lizenz erwerben.

Kann ich die Lizenz, die ich im Lizenzshop erworben habe, kündigen?

Nein. Eine im Lizenzshop erworbene Lizenz kann nicht gekündigt werden. Auch bei Einstellung des Podcasts vor Ablauf der Lizenz werden Vergütungen nicht zurück erstattet. Die Lizenz wird unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des GEMA-Repertoires eingeräumt.

Ab wann muss ich eine Folgelizenz erwerben?

Eine Folgelizenz muss am Tag nach Ablauf der Lizenz erneut im Lizenzshop erworben werden. Für den rechtzeitigen Erwerb der Folgelizenz hat der Betreiber des Podcasts Sorge zu tragen.

Was ist ein privater, nicht-gewerblicher Podcast? Was ist ein gewerblicher Podcast?

Ein Podcast ist dann gewerblich, wenn mit ihm mehr als Euro 300 (netto) Einnahmen monatlich erzielt werden, oder wenn der Podcast im Zusammenhang steht mit einem Unternehmen oder anderen wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.

Nicht-gewerbliche Podcasts können grundsätzlich über den Lizenzshop lizenziert werden, dagegen werden über den Lizenzshop keine Lizenzen für gewerbliche Podcasts angeboten.

Wie kann ich meinen Podcast lizenzieren, wenn ich die Kriterien des Lizenzshops nicht erfülle, weil ich z. B. in meinem Podcast Musik intensiver nutze?

Es ist zu unterschieden, welche der Kriterien nicht erfüllt sind:

  • Steht der Podcast in Zusammenhang mit einem Unternehmen
  • oder einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird,
  • oder werden mit dem Podcast Einnahmen von monatlich mehr als Euro 300 (netto) erzielt,

wenden Sie sich zur Lizenzierung bitte an podcasting@gema.de.

  • Erscheint jedoch der Podcast häufiger als täglich,
  • oder sind Episoden länger als 30 Minuten,
  • oder wird in verwendete Musikwerke nicht so hineinmoderiert („talk over“) und jeder Song nicht so ein- und ausgeblendet, dass er nicht isoliert werden kann,
  • oder enthalten die Episoden des Podcasts ID-Tags (Schnittmarken),
  • oder werden Musikwerke zu mehr als 50% ausgespielt,
  • oder liegen die Musikanteile der Episoden des Podcasts über 75%,
  • oder beziehen sich einzelne Episoden oder der Podcast selbst oder ihre Bezeichnung auf einzelne Künstler oder Musikwerke,

so wenden Sie sich zur Lizenzierung bitte an industrie@gema.de. In diesem Fall gelten abweichende Lizenzierungsmodelle, die in der Regel eine höhere Vergütung zur Folge haben.

Kann ich eine GEMA-Lizenz für Podcasting über einen Dritten erwerben?

Die GEMA vergibt Podcasting-Lizenzen immer unmittelbar an den Veranstalter des Podcasts. Die Rechte werden als nicht übertragbare Rechte eingeräumt. Deshalb können Sie GEMA-Rechte auch nur unmittelbar von der GEMA erwerben.

Sollte Ihnen ein Dritter „GEMA-Rechte“ anbieten, bitten wir Sie um einen Hinweis an podcasting@gema.de.

Wer ist der richtige Lizenznehmer?

Die GEMA räumt ausschließlich dem Content Provider die Nutzungsrechte ein. Ist der Lizenznehmer nicht Content Provider im Sinne der nachfolgenden Definition, erhält er nicht die erforderlich Rechte.

Content Provider ist diejenige natürliche oder juristische Person, die die rechtliche und wirtschaftliche Hoheit über den Podcast hat bzw. die sich die im Podcast angebotenen Inhalte zu Eigen macht. Der Content Provider ist insofern u. a. allein für die inhaltliche Gestaltung und technische Durchführung des Podcasts verantwortlich. Als ein wesentliches Merkmal gilt u. a. hierbei, dass das Abonnement des Podcasts bzw. einzelne Episoden des Podcasts unmittelbar vom Veranstalter dem Endnutzer angeboten und zum Abruf bereitgestellt werden.

Welchen Podcast kann ich im Lizenzshop lizenzieren?

Die Podcasting-Lizenzen im Lizenzshop stehen allen zur Verfügung, deren Podcasts die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Der Podcast steht in keinem Zusammenhang mit einem Unternehmen oder einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
  2. Die monatlichen Einnahmen, die mit dem Podcast erzielt werden, betragen nicht mehr als Euro 300 (netto).
  3. Der Podcast erscheint nicht häufiger als täglich.
  4. Keine Episode ist länger als 30 Minuten.
  5. In jedes im Podcast verwendete Musikwerk wird in der Weise hineinmoderiert („talk over“) und jeder Song wird in der Weise ein- und ausgeblendet, dass er nicht isoliert werden kann.
  6. Die Episoden des Podcasts enthalten keine ID-Tags (Schnittmarken).
  7. Musikwerke werden maximal zu 50% ausgespielt.
  8. Die Musikanteile der Episoden des Podcasts liegen unterhalb von 75%.
  9. Die einzelnen Episoden des Podcasts beziehen sich nicht nur auf einen einzelnen Künstler.
  10. Weder die Bezeichnung des Podcasts noch die Bezeichnungen der einzelnen Episoden enthalten die Namen von Musikwerken und Interpreten.

Die Podcasting-Lizenzen werden durch diese Kriterien in der Intensität der Musiknutzung beschränkt, um zu verhindern, dass ganze Musikwerke oder beträchtliche Teile davon aus dem Podcast herausgeschnitten und als Musikdatei verwendet werden können.

Ist das Podcasting-Vergütungsmodell endgültig?

Bei Podcasting mit Musik handelt es sich immer noch um eine junge Form der Musiknutzung, die sich bis heute schnell weiterentwickelt, sowohl auf Seiten der Podcaster, als auch auf Seiten der Hörer. Geschäftsmodelle sind zwar in Sicht, haben sich aber noch nicht etabliert. Aus diesem Grund hat die GEMA bislang davon abgesehen, einen Tarif für Podcasting zu veröffentlichen, und lizenziert auf interimistischer Basis. Die GEMA wird die Entwicklung des Marktes beobachten und zu gegebener Zeit einen angemessenen Tarif für Podcasting veröffentlichen.

Bitte beachten Sie, dass sich die GEMA deshalb eine Änderung der Lizenzstruktur, nach entsprechender Ankündigung, für die Zukunft vorbehalten muss.

Welche Rechte erhalte ich von der GEMA?

Mit der Podcasting-Lizenz wird dem Lizenznehmer das nicht-ausschließliche Recht eingeräumt, die Werke des Gesamtrepertoires der GEMA im bezeichneten Podcast zu verwenden. Im Einzelnen werden dem Lizenznehmer die folgenden Rechte eingeräumt:

  • das Recht, Werke des GEMA-Repertoires in Datenbanken, Dokumentationssysteme, in Speicher ähnlicher Art und Wiedergabevorrichtungen einzubringen (Vervielfältigungsrecht),
  • das Recht, Werke des GEMA-Repertoires elektronisch oder in ähnlicher Weise den Endnutzern anzubieten und ihnen zugänglich zu machen (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung),
  • sowie das Recht, den Endnutzern zu ermöglichen, die Werke des GEMA-Repertoires auf den heimischen PC oder auf ein anderes Gerät herunter zu laden (Vervielfältigungsrecht).

Nicht umfasst ist das Urheberpersönlichkeitsrecht (§ 14 UrhG). Unabhängig von einer Podcasting-Lizenz der GEMA dürfen die genutzten Musikwerke nicht ohne gesonderte Einwilligung der Berechtigten bearbeitet bzw. umgestaltet werden (§ 23 UrhG). Eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechtes kann insbesondere vorliegen bei Entstellung eines Musikwerkes, eine unerlaubte Bearbeitung bei Neutextierung oder sonstigen Veränderung eines Musikwerkes. Das Bearbeitungsrecht wird nicht von der GEMA, sondern von den Berechtigten selbst bzw. deren Musikverlagen wahrgenommen und ist dort vom Lizenznehmer gegebenenfalls einzuholen.

Was ist ein Podcast?

Podcast ist ein Angebot von redaktionell gestalteten Audiodateien (sog. „Episoden“) im Internet, das vom Endverbraucher abonniert bzw. im Wege des Einzelabrufs genutzt werden kann, und das es dem Endverbraucher ermöglicht, diese Audiodateien vom Server des Veranstalters abzurufen und auf den PC des Endverbrauchers oder auf ein mobiles Wiedergabegerät (z. B. MP3-Player) zu übertragen bzw. dort zu speichern.

Welche Rechte benötige ich, um GEMA-Musik in meinem Podcast verwenden zu dürfen?

Für die Nutzung von Musik in einem Podcast benötigen Sie die Musikurheberrechte der Komponisten, Textdichter und deren Verleger. Diese Rechte erhalten Sie von der GEMA.

Sie benötigen überdies die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller. Diese Leistungsschutzrechte liegen in der Regel bei den unterschiedlichen Plattenlabels.

Was macht die GEMA?

Die GEMA nimmt die Urheberrechte für nahezu das gesamte Weltrepertoire geschützter Musikwerke wahr, und zwar auf Grund von Berechtigungsverträgen mit den ihr angeschlossenen Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern sowie auf Grund von Gegenseitigkeitsverträgen mit ihren ausländischen Schwesterverwertungsgesellschaften.


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