Frau steht vor Fernsehern.

Unternehmenshörfunk & Unternehmensfernsehen

Tarif für Unternehmenshörfunk und -fernsehen (Tarif S-VR-RF)

Sendung von Werken des GEMA-Repertoires mittels Satellit, Kabel oder ähnlicher technischer Einrichtungen, im Rahmen von Laden-/Unternehmenshörfunk sowie von Laden-/Unternehmensfernsehen.

Der Tarif S-VR-RF gilt für die Musiknutzung durch Sendung i. S. von § 20 i. V. m. § 15 Abs. 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) im Rahmen von Laden-/Unternehmenshörfunk sowie von Laden- bzw. Unternehmensfernsehen. Bei Angeboten, die sich auch an private Haushalte richten, findet der Tarif S-VR-RF keine Anwendung.

Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?

  • Unternehmen, die eigens produzierte Hörfunk- oder Fernsehprogramme zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe in Einzelhandelsunternehmen, Filialbetrieben etc. mittels technischer Einrichtung bereitstellen.

Weitere Informationen

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters