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  1. Hilfe für Urheber und Verlegerinnen

Werke & Repertoire

Nur wenn Sie Ihre Werke anmelden, können wir die Tantiemen dafür einsammeln. Alles rund um Werkanmeldung und Dokumentation.

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    • Werke anmelden

Filme und Serien

  • Kann ich eine AV-Anmeldung auch vornehmen, wenn ich nicht den gesamten Musikinhalt kenne?
  • Wann lohnt es sich, ein Soundfile im Onlineportal hochzuladen?
  • Warum wird mein Film / meine Serie trotz Anmeldung nicht in der AV-Anzeige angezeigt?
  • Was ist das Filmherstellungsrecht?
  • Was ist ein Soundfile?
  • Welche Mindestangaben werden bei der Anmeldung eines Films oder einer Serie benötigt?
  • Wie kann ich schnell und einfach einen Film / eine Serie mit vielen Einzelcues anmelden?
  • Wie melde ich einen Film oder eine Serie an?
  • Wie teile ich der GEMA mit, dass ich das Filmherstellungsrecht zu einem Film/einer Serie selbst wahrnehmen möchte?

Meine Subverlagsverträge

  • Ich habe eine E-Mail erhalten, dass meine Ablaufmeldung nicht verarbeitet werden konnte. Was muss ich jetzt tun?
  • Wie kann ich meine Katalogvereinbarungen an- und abmelden?
  • Wie kann ich meine bei der GEMA registrierten Katalogvereinbarungen einsehen?

Soundfiles

  • Gibt es ein Benutzerhandbuch und eine Api für den Soundfile Upload?
  • Kann ich Freigaben für das Monitoring zurückziehen oder Soundfiles nachträglich bearbeiten?
  • Kann ich auch den gesamten Score eines Films und eines Hörspiels hochladen?
  • Kann ich mehrere Soundfiles oder Metadaten in Masse hochladen oder diese gleichzeitig bearbeiten?
  • Kann ich zu einer GEMA Werknummer mehrere Soundfiles hochladen?
  • Was bedeuten die einzelnen Statusangaben in der „Freigabe“? Warum ändert sich der Status nicht?
  • Was ist ein Soundfile und in welchen Fällen sollte ich es hochladen?
  • Was muss ich beim Hochladen eines Soundfiles beachten?
  • Wo werden die Daten gespeichert und wohin gehen Soundfiles nach der Freigabe?

Werkänderungen & Bearbeitungen

  • Ich bin Komponistin/Textdichter und habe ein Schreiben erhalten, dass sich die Werkregistrierung geändert hat. Was bedeutet „VERLEGERBETEILIGUNGSKENNZEICHEN AKTUALISIERT“?
  • Ich möchte die Urheberangaben an einem bereits gemeldeten Werk ändern. Wie gehe ich vor?
  • Ich möchte ein Werk bearbeiten. Was kann ich tun, wenn der Urheber des Werks nicht bekannt ist?
  • Ich möchte, dass mein Verlag nicht mehr an den Werken dokumentiert ist. Was kann ich tun?
  • Ich möchte, dass mein Verlag nicht mehr an der Ausschüttung auf meine Werke beteiligt wird, weil er keine verlegerische Leistung erbracht hat. Was kann ich tun?
  • Was empfiehlt die CISAC, wie Counterclaims bearbeitet werden sollen?
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Coverversion und einer Bearbeitung eines Werks?
  • Was muss ich als Verlag beachten, wenn ich das Elektronische Bestätigungsverfahren (EBV) durchführe? Was hat sich mit Einführung der Ableitungslogik geändert?
  • Was verbirgt sich hinter der Funktion „Sound Recording ergänzen“?
  • Wie kann ich Werke von mir löschen?
  • Wie kann ich an meinem Werk Angaben zu Sound Recordings ergänzen?
  • Wie kann ich an meinem Werk Ergänzungen oder Änderungen vornehmen, die nur Titel, Spieldauer, Besetzung, Sprache und Gattung betreffen?
  • Wie kann ich den ISRC an meinen Werken ergänzen oder austauschen?
  • Wie kann ich eine komplette Werkänderung vornehmen?
  • Wie kann ich eine Änderung an meinem Werk melden?
  • Wie kann ich einen Interpreten an meinem Werk ergänzen?
  • Wie kann ich meinen Verlag nachträglich an einem Werk ergänzen?
  • Wie melde ich der GEMA, dass es sich bei einem Werk um eine verbundene Schutzfrist handelt?
  • Wie melde ich eine Bearbeitung an und was ist zu beachten?

Werkdokumentation & -nutzungen

  • Was bedeutet Registrierstatus 1 und 2? Welche Auswirkungen hat der Status für mich?
  • Was passiert mit genutzten Werken, die keinen Urheberinnen oder Urhebern zugeordnet werden konnten?
  • Wieso sehe ich von meinem Werk mehrere Werkfassungen?
  • Woher weiß die GEMA, wo und wie oft meine Werke genutzt wurden?

Werke anmelden

  • Bis wann kann ich meine Werke anmelden?
  • Ein Miturheber ist Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft. Muss ich gemeinsame Werke ebenfalls dort anmelden oder genügt eine Anmeldung bei der GEMA?
  • Ich bin Mitglied bei mehreren Verwertungsgesellschaften. Wo muss ich meine Werke anmelden?
  • Meine Werke werden auch in anderen Ländern genutzt. Muss ich diese trotzdem nur bei der GEMA anmelden oder auch bei der Verwertungsgesellschaft des entsprechenden Landes?
  • Meine Werke werden in Ländern genutzt, in denen die GEMA keinen Gegenseitigkeitsvertrag mit einer anderen Verwertungsgesellschaft abgeschlossen hat. Was muss ich tun?
  • Melde ich alle Urheber oder nur die GEMA Mitglieder an?
  • Warum werde ich bei der Werkanmeldung gefragt, ob das Werk urheberrechtlich frei ist?
  • Was ist ein ISWC? Warum hat mein Werk keinen ISWC?
  • Was sind TIS-Codes und wo finde ich Informationen zum Gebietsstandard TIS?
  • Werke, an denen ich beteiligt bin, wurden bei der GEMA angemeldet, bevor ich Mitglied geworden bin. Was kann ich tun, damit ich bei der Tantiemenausschüttung in Zukunft berücksichtigt werde?
  • Wie kann ich meine Werke bei der GEMA anmelden?
  • Wie kann ich meine Werke schützen lassen?
  • Wie melde ich Werke an, an denen Urheber aus verschiedenen Ländern (verschiedene Verwertungsgesellschaften) beteiligt sind?
  • Wie werden AR- und VR-Anteile für Urheber und Verlage eingetragen? Warum bekomme ich eine Fehlermeldung?

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr

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