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Wann führt die GEMA die E-Rechnung ein?

Zum 01.01.2025 besteht die Pflicht zwischen im Inland ansässigen (umsatzsteuerlichen) Unternehmern mit einer strukturierten elektronischen Rechnung abzurechnen. Allerdings gibt es Übergangsregelungen für die Ausstellung und Übermittlung einer E-Rechnung, die wir in Anspruch nehmen (nach § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG).

Konkret bedeutet das: Für bis zum 31.12.2026 ausgeführte Umsätze können noch Rechnungen weiter auf Papier oder – mit Zustimmung des Rechnungsempfängers – in einem elektronischen Format übermittelt werden, das den neuen gesetzlichen Ansprüchen nicht entspricht (also z. B. einfaches PDF-Format).

Zum Hintergrund:

Die E-Rechnung ist eine digitale Form der Rechnung, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss und in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt wird. Sie ist mehr als nur eine PDF-Datei – sie enthält maschinenlesbare Daten, die direkt von Buchhaltungs- oder ERP-Systemen verarbeitet werden können.

Die automatisierte Verarbeitung spart Zeit und reduziert Fehler. Zugleich kommen aber auch Herausforderungen auf die Unternehmen zu. Deshalb sieht das Wachstumschancengesetz Übergangsregelungen vor.

Sobald die Umstellung zur Ausstellung von E-Rechnungen erfolgt ist, stellen wir umfassende Informationen zur Verfügung.

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