Pressemitteilungen

  • Förderung von Musikerziehung in Musikschulen: Berlin übernimmt Kosten für Notenkopien

    Noten und Songtexte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Deshalb müssen Musikschulen für die Urheberrechte aufkommen, wenn sie Noten oder Songtexte für ihre Schülerinnen und Schüler vervielfältigen (z.B. kopieren), damit diese zuhause oder in der Musikschule üben und Notenkopien für Aufführungen verwenden können. Zwölf Musikschulen aus Berlin profitieren jetzt von einer Regelung, die Pilotcharakter haben könnte. Seit dem 1. Februar 2024 übernimmt das Land Berlin zentral die Kosten für alle 12 Berliner Musikschulen.

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  • Reform der Kulturförderung der GEMA

    Auf der Mitgliederversammlung im Mai werden die GEMA Mitglieder über die Zukunftssicherung der Kulturförderung entscheiden. Sie soll an die Gegebenheiten des heutigen Musikschaffens angepasst und grundlegend reformiert werden.

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  • Reformstaatsvertrag: GEMA sieht musikalische Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Gefahr

    Aus Sicht der GEMA droht die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Risiko für die Musikkultur zu werden. Durch den Wegfall von Kultur- und Spartensendern würde die Sichtbarkeit und Förderung von Nischenmusik, kleineren Musikgenres und unabhängigen Musikschaffenden geschwächt. Auch die wirtschaftliche Existenz vieler Kreativschaffender wäre gefährdet.
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  • Erstes KI-Grundsatzurteil in Europa: GEMA setzt sich gegen OpenAI durch

    Im weltweit beachteten Verfahren der GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI hat das Landgericht München heute ein sehr klares Urteil gesprochen: OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht. Erstmals wurde in Europa die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI-Systeme rechtlich bewertet und zugunsten der Kreativen entschieden. 

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  • CISAC, publishers and recording industry come together to upgrade harmonised music cue sheets

    The cross-sector project to harmonise cue sheets for the use of music in audiovisual (AV) productions has been upgraded to include recording metadata for the first time. This is an extension of work started in 2020 to harmonise music cue sheets and will make it easier for all parties to identify musical works, sound recordings and to process payments to creators and rights holders.

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  • 10 Jahre Radiokulturpreis: GEMA zeichnet BR-KLASSIK und Schlager Radio aus

    Zum zehnten Mal verlieh die GEMA in diesem Jahr im Rahmen einer Festveranstaltung den Radiokulturpreis. Mit BR-KLASSIK aus München und Schlager Radio aus Berlin werden zwei Sender ausgezeichnet, die ihrem Publikum auf unterschiedliche Weise besondere Zugänge zur Welt der deutschsprachigen Musik eröffnen. Das Jubiläum macht zugleich deutlich, dass sich der Radiokulturpreis als feste Größe in der Musik- und Radiolandschaft etabliert hat.

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  • Erstes KI-Grundsatzverfahren in Europa: Mündliche Verhandlung im Rechtsstreit der GEMA gegen OpenAI vor dem Landgericht München

    Große Aufmerksamkeit erfuhr heute die mündliche Verhandlung in dem Gerichtsverfahren der GEMA gegen den KI-Anbieter OpenAI vor dem Landgericht München. Es handelt sich um den ersten Gerichtsprozess dieser Tragweite in Europa, der grundlegende Fragen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch Anbieter generativer KI-Systeme behandelt. Die Verhandlung machte deutlich: Auch Vorgänge in KI-Systemen sind urheberrechtlich relevant.

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  • Musik auf Weihnachtsmärkten: GEMA und BVMV einigen sich auf neuen Tarif

    Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) haben gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) sowie dem Deutschen Schaustellerbund einen neuen Weihnachtsmarkttarif vereinbart. Der neue Tarif reduziert die Vergütung für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent und tritt zur Saison 2025 in Kraft. Er gilt für eine Evaluationsphase von vier Jahren. Begleitend bietet die GEMA Veranstaltenden umfangreiche Informationen, Webinare und eine persönliche Beratung an.

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  • Deutlich höhere Ausschüttung für Musikschaffende: GEMA senkt Online-Kommission von 10 auf 7 Prozent

    Die GEMA setzt ein kraftvolles Zeichen: Im Jahr 2027 reduziert sie die Kommission für alle Music-On-Demand Verteilungen von 10 auf 7 Prozent – eine Absenkung um 30 Prozent gegenüber dem Ausgangswert. Dadurch wird sie die Online-Ausschüttung an ihre Mitglieder signifikant um mehr als 6 Millionen Euro pro Jahr steigern. Bereits zum 1. Januar 2026 wird die Online-Kommission auf 9 Prozent gesenkt, ein erster Schritt auf dem Weg zu einer noch wirkungsvolleren Verteilung im digitalen Musikmarkt. Der reduzierte Kommissionssatz gilt für die Verteilung im Streaming- und Downloadbereich.

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  • Die GEMA wächst und begrüßt Produzentin FORTELLA als 100.000stes Mitglied

    Die GEMA hat einen wichtigen Meilenstein erreicht: Mit der Aufnahme der Künstlerin FORTELLA wurde die 100.000er-Marke an Mitgliedern überschritten. Damit setzt die GEMA ihr kontinuierliches Wachstum fort und stellt ihre Relevanz als Heimat für Kreative unter Beweis. Heute zählt die GEMA zu den größten Verwertungsgesellschaften weltweit. Insgesamt vertritt sie die Rechte von über 2 Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt.
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