Mitgliederversammlung 2024: Jetzt registrieren

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Ihre Stimme zählt!

Mitgliederversammlung 2024 

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet vom 14. bis zum 16. Mai 2024 im bcc Berlin Congress Center, Alexanderstraße 11, 10178 Berlin statt.  

Die Mitgliederversammlung wird auch im kommenden Jahr wieder im hybriden Format mit der Möglichkeit der Teilnahme vor Ort und der Möglichkeit der digitalen Teilnahme stattfinden. Auf der Tagesordnung steht u. a. die Neuwahl des GEMA Aufsichtsrats und weiterer wichtiger Gremien. Am Abend des ersten Versammlungstags findet auch wieder das beliebte Mitgliederfest – ebenfalls im bcc – statt. Daneben wird es einige neue Informations- und Vernetzungsangebote geben wie beispielsweise eine Expo-Area für die GEMA Online-Tools, Begegnungsflächen und einen zentralen Service-Desk. Im Anschluss an die Kurienversammlungen an Tag 2 wird es zudem ein informelles Get together zum Ausklang des Tages geben.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den Austausch mit Ihnen!   

Ihre Ideen sind gefragt!

Die Themen beim Zusatzprogramm 2024

Bei der Mitgliederversammlung 2024 wird die GEMA wieder ein umfangreiches Zusatzprogramm bieten mit Info-Frühstücken, Break-Out-Sessions und Info-Ständen
zu aktuellen Themen aus dem GEMA Kosmos und der Musikbranche.

Damit wir Ihnen genau die Inhalte bieten können, die Sie als Mitglieder am meisten interessieren, freuen wir uns über Ihre Vorschläge bis Ende des Jahres.  

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Veranstaltungstermine 2024

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Dienstag, 14. Mai 2024

Hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder 

Abendveranstaltung: Mitgliederfest

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Mittwoch, 15. Mai 2024

Hybride Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten  

Abendveranstaltung: Get Together

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Donnerstag, 16. Mai 2024

Hybride Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten 

Neben der regulären Veranstaltung können Sie sich auf unser Zusatzprogramm freuen. An den Versammlungen der ordentlichen Mitglieder können auch die derzeit amtierenden Delegierten der außerordentlichen Mitglieder teilnehmen.

So können Sie teilnehmen und mitwirken

Wie bereits im letzten Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder der digitalen Teilnahme per Live-Stream, Online-Live-Voting, Videobeiträgen und schriftlichen Beiträgen. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme mittels Stellvertretung bzw. Verlagsvertretung und die digitale Teilnahme eine vorherige Online-Registrierung innerhalb der unten angegebenen Fristen erforderlich ist. 

Die Registrierung zur Teilnahme an der GEMA Mitgliederversammlung erfolgt NICHT über das Onlineportal der GEMA, sondern ausschließlich über den obenstehenden Link

Registrierung  
Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Sie benötigen dazu das persönliche Passwort aus Ihrer Einladung und Ihre Mitgliedsnummer. Die Registrierung ist freiwillig, erleichtert uns die Planung jedoch erheblich. 

Einlass mit Registrierung 
Für den Einlass und die Teilnahme am Tag der Versammlung benötigen Sie den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungs-E-Mail zur Registrierung (ausgedruckt oder digital) sowie ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis). Die E-Mail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung. Der Versand erfolgt mit etwas zeitlichem Versatz, um sicherzustellen, dass alle Ihre Registrierungen enthalten sind. 

Einlass ohne Registrierung 
Einlass und Teilnahme vor Ort sind auch ohne vorherige Registrierung möglich. Hierfür benötigen Sie Ihr persönliches Passwort aus der Einladung bzw. aus der im Onlineportal-Postfach hinterlegten Nachricht und Ihre Mitgliedsnummer. 

Wortmeldungen und Voting 
Mit Ihrem Passwort aus der Einladung und Ihrer Mitgliedsnummer können Sie sich zudem im Eventsystem einloggen, über welches Wortmeldungen angemeldet und abgegeben werden können und in welchem das Live-Voting stattfindet. Den Link zum Eventsystem finden Sie am Veranstaltungstag auf dieser Seite. 

Registrierung (Pflicht) 
Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Sie benötigen dazu das persönliche Passwort aus Ihrer Einladung und Ihre Mitgliedsnummer. Ohne eine vorherige Online-Registrierung ist eine digitale Teilnahme nicht möglich.

Login für die digitale Teilnahme 
Für die digitale Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite. 

Sie benötigen dafür Ihre Mitgliedsnummer und das persönliche Passwort aus der Einladung bzw. aus der im Onlineportal-Postfach hinterlegten Nachricht. Bitte halten Sie diese Daten während der gesamten Versammlung griffbereit. 

Login für außerordentliche Mitglieder am Dienstag, 14. Mai: 

  • ab 13.30 Uhr für die persönliche Aussprache inkl. Neu- und Nachwahl von Delegierten in getrennten Berufsgruppenversammlungen 
  • ab 16.30 Uhr für die hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder 

Login für ordentliche Mitglieder und Delegierte:
 
  • Mittwoch, 15. Mai: ab 9 Uhr für die Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten 
  • Donnerstag, 16. Mai: ab 9 Uhr für die Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten 

Ordentliche Urhebermitglieder können in die Mitgliederversammlung auch eine Vertretungsperson entsenden, die für sie vor Ort das Stimm-, Rede- und Antragsrecht ausübt. 

Voraussetzung ist, dass sich die Vertretungsperson vom 10. April bis 10. Mai 2024 über das Online-Registrierungssystem der GEMA für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung anmeldet. 

Wichtig: Vertretung muss sich selbst online registrieren 

Bitte informieren Sie Ihre Vertretungsperson hierüber und stellen ihr für die Anmeldung das Passwort für die Stellvertretung aus Ihrer Einladung, Ihre Mitgliedsnummer und den Link zum Online-Registrierungssystem zur Verfügung. Den Link finden Sie ab 10. April auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur durch die Vertretungsperson selbst erfolgen kann. 

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Registrierung. Sollte die Stellvertretung nicht zulässig sein (etwa, weil ein Interessenkonflikt vorliegt), wird die GEMA Sie hierüber rechtzeitig informieren. Sie können dann innerhalb der geltenden Frist einer anderen Vertretungsperson die Zugangsdaten für eine Anmeldung zur Verfügung stellen. Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine abschließende Bestätigungsmail. Der Versand erfolgt mit etwas zeitlichem Versatz, um sicherzustellen, dass alle Ihre Registrierungen enthalten sind. 

Wer kann als Vertretungsperson an der Versammlung teilnehmen? 

Ein ordentliches Urhebermitglied kann z.B. durch ein anderes ordentliches Urhebermitglied der eigenen Berufsgruppe, ein Familienmitglied oder eine andere Vertrauensperson vertreten werden. 

Die Stellvertretung ist dagegen nicht zulässig, wenn in der Vertretungsperson ein Interessenkonflikt zu befürchten ist. Ein solcher Interessenkonflikt ist in der Regel anzunehmen bei der Bevollmächtigung von 

  • ordentlichen Mitgliedern anderer Berufsgruppen, 

  • außerordentlichen Mitgliedern, 

  • Nutzerinnen und Nutzern (z.B. Veranstalter/innen, Tonträgerhersteller/innen, Sendeunternehmen) oder mit diesen wirtschaftlich verflochtenen Personen (z.B. deren Mitarbeiter/innen), 

Personen, die Interessen von Nutzerinnen oder Nutzern oder Mitgliedern anderer Berufsgruppen vertreten. 

Wie viele Mitglieder kann eine Vertretungsperson vertreten? 

Eine Vertretungsperson kann maximal zehn ordentliche Mitglieder vertreten. 
Die Vertretungsperson ist weisungsgebunden, d.h. sie muss entsprechend den Anweisungen der durch sie vertretenen Mitglieder abstimmen. Die Anmeldung einer Vertretungsperson gilt jeweils nur für eine Mitgliederversammlung und ist unwiderruflich. 

Einlass und Login am Versammlungstag 

Für den Einlass am Versammlungstag benötigt Ihre Stellvertretung 

  1. den QR-Code aus der Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie 

  2. ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis). 

Die Bestätigungsmail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung. 

Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson, wenn Sie GEMA Mitglied ist: 

  1. das persönliche Passwort aus Ihrer Einladung und 
  2. ihre (eigene) Mitgliedsnummer;  

wenn sie kein GEMA Mitglied ist: 

  1. das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und 
  2. ihre (eigene) E-Mail-Adresse. 

Wer kann den Verlag in der Versammlung vertreten? 

Ein ordentliches Verlagsmitglied kann z. B. durch eine im eigenen Verlag tätige Person vertreten werden oder durch ein anderes ordentliches Verlagsmitglied. In letzterem Fall ist zu beachten, dass sich diejenige natürliche Person im Online-Registrierungssystem für die Vertretung anmelden muss, die auch für das bevollmächtigte ordentliche Verlagsmitglied an der Mitgliederversammlung teilnimmt. Bitte stimmen Sie sich mit dem von Ihnen bevollmächtigten Verlag und dessen Vertretungsperson diesbezüglich ab. 

Die Stellvertretung ist dagegen nicht zulässig, wenn in der Vertretungsperson ein Interessenskonflikt zu befürchten ist. Ein solcher Interessenkonflikt ist in der Regel anzunehmen bei der Bevollmächtigung von

  • ordentlichen Mitgliedern anderer Berufsgruppen, 
  • außerordentlichen Mitgliedern, 
  • Nutzerinnen und Nutzern (z.B. Veranstalter/innen, Tonträgerhersteller/innen, Sendeunternehmen) oder mit diesen wirtschaftlich verflochtenen Personen (z.B. deren Mitarbeiter/innen), 
  • Personen, die Interessen von Nutzerinnen oder Nutzern oder Mitgliedern anderer Berufsgruppen vertreten.  

Eine Vertretungsperson kann maximal zehn ordentliche Mitglieder vertreten. Sie ist weisungsgebunden, d. h. sie muss entsprechend den Anweisungen der durch sie vertretenen Mitglieder abstimmen. Die Anmeldung einer Vertretungsperson gilt jeweils nur für eine Mitgliederversammlung und ist unwiderruflich.

Registrierung (Pflicht) 

Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Ohne eine vorherige Online-Registrierung ist eine Teilnahme vor Ort für Verlage nicht möglich.  

Wichtig: Bitte teilen Sie Ihrer Vertretungsperson das Passwort für die Stellvertretung aus Ihrer Einladung, Ihre Mitgliedsnummer und den Link für die Registrierung mit. Die Vertretungsperson kann sich dann komfortabel selbst registrieren und im nächsten Schritt als Vertretung für Ihren Verlag anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur durch die Vertretungsperson selbst erfolgen kann. 

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Registrierung. Sollte die Stellvertretung nicht zulässig sein (etwa, weil ein Interessenkonflikt vorliegt), wird die GEMA Sie hierüber rechtzeitig informieren. Sie können dann innerhalb der geltenden Frist einer anderen Vertretungsperson die Zugangsdaten für eine Anmeldung zur Verfügung stellen. Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine abschließende Bestätigungsmail. 

Einlass und Login für die Teilnahme vor Ort 

Für den Einlass vor Ort benötigt Ihre Vertretungsperson: 

Den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie 

  1. ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis etc.). 
  2. Die Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung. 

Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson 

  1. das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und 

  2. die Login E-Mailadresse aus dem Registrierungsaccount.

Login für die digitale Teilnahme 

Für die Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite. Für den Login benötigt Ihre Vertretungsperson das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und ihre (eigene) E-Mail-Adresse. 

  • Mittwoch, 15. Mai: ab 9 Uhr für die Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten 
  • Donnerstag, 16. Mai: ab 9 Uhr für die Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten 

Wer kann den Verlag in der Versammlung vertreten? 

Außerordentliche Musikverlage können nur durch eine Verlagsvertreterin oder einen Verlagsvertreter teilnehmen. Eine Vertretungsperson kann das Stimmrecht für maximal fünf Verlage ausüben. Dies gilt sowohl für die Teilnahme vor Ort als auch für die digitale Teilnahme.  

Folgende Personen können sich über das Online-Registrierungssystem für die Vertretung anmelden:  

  • Bei Musikverlagen, deren Inhaber/-in Einzelkauffrau/-mann ist, kann sich diese/-r anmelden.  
  • Bei Musikverlagen, die Gesellschaften sind, kann sich eine verfassungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich berufene Vertretungsperson anmelden.  
Falls diese Personen rechtlich oder tatsächlich an der Ausübung des Stimmrechts gehindert sind, kann sich auch eine im Handelsregister eingetragene Vertretungsperson oder ein/-e Handlungsbevollmächtigte/-r im Sinne von § 54 HGB anmelden. Diese Vertretungsperson muss ständig in dem Musikverlag verlegerisch oder kaufmännisch tätig sein. 


Ist ein Mitglied, das zur Berufsgruppe der Komponisten oder der Textdichter gehört, gleichzeitig verfassungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich berufene Vertretungsperson eines Musikverlages, so steht auch diesem Mitglied die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte nur in einer Berufsgruppe zu.  

Ist bei einem als Gesellschaft organisierten Musikverlag nur Gesamtvertretung zulässig, so wird das Stimmrecht von einer der Gesamtvertretungspersonen ausgeübt; für die weiteren Vertretungspersonen besteht lediglich das Teilnahmerecht. Betreibt ein/-e Verleger-/in mehrere Musikverlage als Einzelkauffrau bzw. Einzelkaufmann, so steht ihr bzw. ihm nur ein Stimmrecht zu.

Registrierung (Pflicht) 

Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Ohne eine vorherige Online-Registrierung ist eine Teilnahme vor Ort für Verlage nicht möglich. 

Wichtig: Bitte teilen Sie Ihrer Vertretungsperson das Passwort für die Stellvertretung aus Ihrer Einladung, Ihre Mitgliedsnummer und den Link für die Registrierung mit. Den Link finden Sie ab 10. April auf dieser Seite. Die Vertretungsperson kann sich dann komfortabel selbst registrieren und  im nächsten Schritt als Vertretung für Ihren Verlag anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur durch die Vertretungsperson selbst erfolgen kann. 

Einlass und Login für die Teilnahme vor Ort 

Für den Einlass vor Ort benötigt Ihre Vertretungsperson: 

  1. Den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie 
  2. ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis etc.). 

Die Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung. 

Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson 

  1. das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und 
  2. die Login E-Mailadresse aus dem Registrierungsaccount. 

Login für die digitale Teilnahme 


Für die Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite. Für den Login benötigt Ihre Vertretungsperson das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und ihre (eigene) E-Mail-Adresse. 

  • Dienstag, 14. Mai, ab 13.30 Uhr für die persönlichen Aussprachen inkl. Neu- und Nachwahl von Delegierten in getrennten Berufsgruppenversammlungen 
  • Dienstag, 14. Mai, ab 16.30 Uhr für die hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder 
Schwerbehinderte Mitglieder mit einem behördlich rechtskräftig festgestellten Grad der Behinderung von 50 und mehr, die aufgrund von damit verbundenen Mobilitätsbeeinträchtigungen an der persönlichen Teilnahme gehindert sind, können sich von einem anderen Mitglied ihrer Berufsgruppe vertreten lassen. Bitte teilen Sie uns Vertretung und Übertragung des Stimmrechts bis zum 10. Mai 2024 per E-Mail an mitgliederversammlung@gema.de mit. Hängen Sie an diese E-Mail die Dokumente an, mit denen wir die vorgenannten Voraussetzungen prüfen können. Ein Mitglied kann jeweils nur ein schwerbehindertes Mitglied vertreten. 

Zusatzprogramm

Auch in diesem Jahr haben wir wieder ein spannendes Rahmenprogramm zu den Versammlungen für Sie vorbereitet. Bei diesem können Sie sich über aktuelle Themen innerhalb der GEMA, aber auch von externen Expertinnen und Experten informieren. Die Veranstaltungen finden alle im hybriden Format statt.

Ordentliche Urheberinnen und Urheber, die sich bei der Mitgliederversammlung vertreten lassen, können trotzdem digital an den Veranstaltungen des Zusatzprogramms teilnehmen. 

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Einladungen 

Die Einladungen zur Mitgliederversammlung wurden zum 2. April in Ihrem Onlineportal-Postfach hinterlegt bzw. mit der virtuos oder als Brief versandt.

Sollte Ihnen die Einladung nicht zugegangen sein, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich unter dem Stichwort „Einladung“ an mitgliederversammlung@gema.de.

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Gremien- und Delegiertenwahlen

Die Mitgliederversammlung 2024 wählt turnusgemäß einen neuen Aufsichtsrat und verschiedene Gremien. Außerdem wählen die Berufsgruppen der außerordentlichen Mitglieder neue Delegierte.

Weitere Informationen

Anträge

Mitglieder können Anträge für die Tagesordnung können gemäß den satzungsmäßigen Bestimmungen bis zum 19. März 2023, 24 Uhr bei der GEMA eingereicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Mitgliederanträge bis zum 23. Januar 2023, 24 Uhr zur Prüfung einzureichen.

Bitte schicken Sie Mitgliederanträge per Post an GEMA, Rechtsabteilung, Rosenheimer Straße 11, 81667 München, oder per E-Mail als PDF an antrag.mitgliederversammlung@gema.de.

Wichtig: Bitte beachten Sie für die Einreichung der Mitgliederanträge die Informationen in der Druckausgabe der virtuos 2023/4 und hier.

Wahlen

In der Mitgliederversammlung 2024 werden die Gremien und Delegierten neu gewählt.
Ordentliche Mitglieder und Delegierte der außerordentlichen Mitglieder können ihre Wahlvorschläge für die Wahl des Wahlausschusses ihrer Berufsgruppe bis Dienstag, den 14. März 2023 einreichen.
Bitte verwenden Sie hierfür das Formular, das wir Ihnen rechtzeitig im Vorfeld hier zur Verfügung stellen werden.

Informationen zur Tätigkeit des Wahlausschusses und den geltenden Wählbarkeitsvoraus­setzun­gen finden Sie in der Druckausgabe der virtuos 2023/4 und hier.

Tagesordung und Transparenzbericht

Die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung sowie den nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz zu veröffentlichenden Transparenzbericht können Sie hier ansehen und herunterladen:

Transparenzbericht

Auf der unten verlinkten Seite finden Sie außerdem weiterführende Informationen (Präsentationen und Erklärvideos) zu besonders relevanten Tagesordnungspunkten.

Wenn Sie im nächsten Jahr Ihre Einladung auch digital erhalten wollen, sehen Sie hier wie das geht.

Als Urheber/-in erhalten Sie diese automatisch digital in ihrem Onlineportal-Postfach und werden über die von Ihnen hinterlegte Korrespondenz-E-Mail benachrichtigt, dass die Einladung für Sie bereitliegt.

Urheberinnen und Urheber verfügen über einen eigenen persönlichen Zugang zum GEMA Onlineportal. Sie richten für sich selbst eine Login-E-Mail ein, die gleichzeitig automatisch als Korrespondenz-E-Mail angelegt wird. Die Änderung der Login-/Korrespondenz-E-Mail erfolgt selbstständig durch die Nutzerinnen und Nutzer direkt im Onlineportal. Über die Administrationsfunktion können außerdem entsprechende Vollmachten für die Korrespondenz-E-Mail unter Meine Portalberechtigungen vergeben werden.  
Wichtig: Die Einladung zur Mitgliederversammlung erhält stets die Portalnutzerin oder der Portalnutzer, die/der über die Korrespondenzvollmacht verfügt. 

Sofern Sie keine entsprechende Vollmacht für die Korrespondenz-E-Mail vergeben haben, erhalten Sie die Einladung im eigenen Postfach im Onlineportal. 

Richten Sie eine Administrationsvollmacht ein. Sie bestimmen eine oder einen Verlagsmitarbeitenden, die oder der die Administrationsvollmacht für die Verwaltung von Berechtigungen im Onlineportal erhält.  
Vergeben Sie mehrere Administrationsvollmachten, erhalten alle Bevollmächtigten die Einladung zur Mitgliederversammlung. Das gilt auch im Fall von Verlagen, die sie administrieren und für die sie eigene Administrationsvollmachten eingerichtet haben.  

Wichtig: Alle bevollmächtigten Administratorinnen und Administratoren erhalten die digitale Einladung zur Mitgliederversammlung in ihrem persönlichen Portalpostfach.  
Stimmen Sie sich daher bitte rechtzeitig ab, wer sich zur Mitgliederversammlung anmeldet.  
 
Wie wird die Administrationsvollmacht vergeben? 
 
Rufen Sie den Nutzungsantrag für Urheber/-innen und Urheber auf. 

Kreuzen Sie das entsprechende Feld innerhalb des Nutzungsantrags für Urheber/-innen und Verlage an, siehe Screenshot anbei. 

Senden Sie das persönlich unterschriebene Formular an mitgliederservice@gema.de.
Sind Sie ein Verlag, der andere Verlage administriert? Dann vergessen Sie hier nicht das Kreuz zu setzen, wie im Screenshot anbei.

Außerdem können Sie einzelne Verlage im Textfeld von der Vollmacht ausnehmen. Sollen diese Verlage die Einladung zur Mitgliederversammlung direkt bekommen?  
In diesem Fall müssen die administrierten Verlage selbst eine Administratorin oder einen Administrator bestimmen. 
 
Wurde keine Administratorin oder Administrator für einen Verlag bestimmt, so erhält dieser Verlag die Einladung zur Mitgliederversammlung 2024 per Post. 

Buchen Sie jetzt schon Ihr Hotelzimmer 

In diesem Jahr haben wir in mehreren Hotels Abrufkontingente für unsere Mitglieder geblockt: 

 

Hinweis: Aufgrund einer parallel zur Mitgliederversammlung stattfindenden Messe sind deutlich erhöhte Zimmerpreise bei kurzfristigen Buchungen zu erwarten! Wir möchten vorsorglich anmerken, dass Sie unter Umständen über Buchungsportale im Internet günstigere Angebote finden können.