Verlegerbeteiligung: Musikverleger

Die Abgabe einer Freistellungserklärung ist weiterhin für jede Werke- oder Vereinbarungsliste zwingend erforderlich. Sie wird vom Verlag direkt online im EBV abgegeben. Dabei wird die Referenznummer der dazugehörigen Werke- oder Vereinbarungsliste übernommen.
Veränderte Freistellungserklärungen werden nicht akzeptiert. T

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