Musikfolgen (Playlisten) anmelden
Musikfolgen
Musikfolgen (im Allgemeinen auch Playlisten genannt) dienen der Erfassung der bei einem Liveauftritt gespielten Musikwerke. Sie ermöglichen eine werkgenaue Tantiemenverteilung an die Bezugsberechtigten, den Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
- Konzerte
- Festivals
- Veranstaltungen mit Livemusik
Musikfolgen für Live-Veranstaltungen im In- und Ausland papierlos einreichen
Als Musiknutzer wissen Sie, wie wichtig es ist, dass Sie im Anschluss an Veranstaltungen in Deutschland Musikfolgen bzw. Setlists an die GEMA senden. Nur mit diesen Informationen können wir die Lizenzzahlungen an die Urheber weiterleiten. Daher bieten wir Veranstaltern, GEMA-Mitgliedern und Bandleadern/Musikalischen Leitern unseren Musikfolgen-Online-Service. GEMA-Mitglieder können hier auch für Veranstaltungen im Ausland Musikfolgen bzw. Setlists einreichen, die von der GEMA dann zu Kontrollzwecken an die jeweils zuständigen Schwestergesellschaften weitergeleitet werden.
Vorteile:
- Ausfüllen und Einreichen einer oder mehrere Musikfolge(n) innerhalb weniger Minuten
- Einfaches Erstellen von Titellisten durch Zugriff auf unsere Werke-Datenbank
- Adressen von Veranstaltern, Veranstaltungsorten und musikalischen Leitern bzw. Bandleadern speichern und wiederverwenden
- Unkompliziert ähnliche Musikfolgen durch Übernahme vieler Angaben erstellen
- Voller Überblick über bereits verschickte und sich noch in Arbeit befindende Musikfolgen