Frau mit Headset sitzt vor Monitoren, umgeben von Kamerastativen, vor blauem Hintergrund.

Fernsehsendungen

Tarif für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen (Tarif FS)

Die Vergütungssätze FS gelten für die öffentliche Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires durch Fernsehsendungen im Rahmen der Beschallung mit Hintergrundmusik.

Dieser Tarif gilt z. B. für Fernsehwiedergaben bei bzw. in:

  • Flugzeuge, Schiffe, Reisebusse
  • Gastronomischen Betrieben
  • Aufenthaltsräumen, Warteräumen
  • Bowlingbahnen, Eisbahnen, Rollschuhbahnen, Inlineskatingbahnen, Kletterhallen
  • Fitnessstudios, Sportstudios
  • Spielhallen
  • Schwimmbäder, Freizeitbäder, Saunabäder
  • Einzelhandelsgeschäften, Boutiquen, Friseursalons, Banken, Praxen, ambulante Verkaufsstellen
  • Passagen und Parkflächen

Weitere Informationen zum Tarif

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