Tarif U-K für Konzert, Festival, Kabarett
Konzert/Festival/Kabarett
Konzerte der Unterhaltungsmusik und Wortkabarett, Comedy u. Ä. (Tarif U-K)
Die Vergütungssätze U-K I gelten für Konzerte, Festivals, Wortkabarett u. ä. der Unterhaltungsmusik. Der Tarif gilt auch für Konzertveranstaltungen, bei denen ausschließlich Tonträger verwendet werden.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
Konzerte mit Eintritt
Konzerte mit (überwiegend) freiem Eintritt
Konzerte vor geladenen Gästen
Comedy-Veranstaltungen
Festivals
Kabarett
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Bitte beachten!
Bitte beachten Sie aus aktuellem Anlass, dass staatliche Unterstützungsleistungen und öffentliche Förderungen gegenüber Veranstaltern von Konzerten, Festivals etc. (insbesondere sog. Corona-Hilfen) als „sonstige geldwerte Vorteile“ (siehe Ziff. II. 2.3 des Tarifs U-K) Teil der Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Kartenumsätze nach Ziff. 2.1 sind, wenn die Unterstützungsleistung einer bestimmten Veranstaltung zugeordnet ist. Bitte geben Sie vor Beginn der Veranstaltung gegenüber der GEMA an, ob und in welcher Höhe Einnahmen durch solche Unterstützungsleistungen erzielt werden.