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Veranstaltung im Freien

Tarif für Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfesten und sonstigen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden (Tarif U-ST)
 

Die Vergütungssätze U-ST finden für die vorgenannten Feste mit Musikern sowie mit Tonträgerwiedergabe Anwendung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Musikern um Berufs- oder Laienmusiker handelt.

Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?

Dieser Tarif gilt z. B. für
 
  • Stadt- und Altstadtfeste

  • Brücken- und Krämerfeste

  • Historische Märkte und Mittelaltermärkte

  • Straßenfeste und Stadtteilfeste

  • Dorffeste und Bürgerfeste

  • Pfarr- und Gemeindefeste

  • Weihnachtsmärkte
     

Dieser Tarif gilt NICHT für

die vorgenannten Veranstaltungen, sofern hierfür ein Eintrittsgeld oder sonstiger Kostenbeitrag erhoben wird.

Melden Sie Ihre Musiknutzung ganz einfach im Onlineportal an

  1. Den Preis für Veranstaltung mit Tonträgern ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Weitere Informationen

Die Vergütungssätze gemäß I. gelten für Feste ohne Eintrittsgeld oder sonstigen Kostenbeitrag. (Sofern für die Teilnahme ein Eintrittsgeld oder sonstiger Kostenbeitrag der Besucher/Gäste zu entrichten ist, finden die Vergütungssätze U-V mit der Maßgabe Anwendung, dass zur Ermittlung des Tarifparameters qm die Gesamtbesucherzahl zugrunde gelegt wird. Als Umrechnungsfaktor wird 1 ½ Besucher einem m² Veranstaltungsfläche gleichgesetzt.)

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