Tarif U-ST für Veranstaltungen im Freien
Veranstaltung im Freien
Tarif für Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfesten und sonstigen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden (Tarif U-ST)
Die Vergütungssätze U-ST finden für die vorgenannten Feste mit Musikern sowie mit Tonträgerwiedergabe Anwendung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Musikern um Berufs- oder Laienmusiker handelt.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
Dieser Tarif gilt z. B. für
Stadt- und Altstadtfeste
Brücken- und Krämerfeste
Historische Märkte und Mittelaltermärkte
Straßenfeste und Stadtteilfeste
Dorffeste und Bürgerfeste
Pfarr- und Gemeindefeste
Weihnachtsmärkte
Dieser Tarif gilt NICHT für
die vorgenannten Veranstaltungen, sofern hierfür ein Eintrittsgeld oder sonstiger Kostenbeitrag erhoben wird.
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Weitere Informationen
Tarif U-ST
Die Vergütungssätze gemäß I. gelten für Feste ohne Eintrittsgeld oder sonstigen Kostenbeitrag. (Sofern für die Teilnahme ein Eintrittsgeld oder sonstiger Kostenbeitrag der Besucher/Gäste zu entrichten ist, finden die Vergütungssätze U-V mit der Maßgabe Anwendung, dass zur Ermittlung des Tarifparameters qm die Gesamtbesucherzahl zugrunde gelegt wird. Als Umrechnungsfaktor wird 1 ½ Besucher einem m² Veranstaltungsfläche gleichgesetzt.)