GEMA Tarif U-V für Livemusik
Livemusik
Tarif für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern (Tarif U-V)
Die Vergütungssätze U-V finden – unabhängig von der Art der Veranstaltung und unabhängig in welchem Zusammenhang die Musikaufführung stattfindet – für Einzelaufführungen mit Musikern mit Veranstaltungscharakter Anwendung.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
Dieser Tarif gilt z. B. für
- Ball, Vereinsfest
- Bunter Abend
- Karnevalssitzung, Prunksitzung, Faschingsball, Inthronisation, Kinderfasching
- Zeltfestveranstaltung, Bierzelt, Kirchweih, Kirmes, Kerve
- Umzug
- Tanzveranstaltung
- Events vor geladenen Gästen
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