Bowlingbahnen
Die Vergütungssätze gelten für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter
- durch Tonträger
- durch Bildtonträger
- durch Hörfunksendungen
- durch Fernsehsendungen
auf Bowlingbahnen.
Ferner ist damit auch die Nutzung innerhalb des gesamten Raumes abgegolten, in dem sich die Bowlingbahnen befinden.
Den Mitgliedern von Organisationen, mit denen die GEMA einen Gesamtvertrag für diesen Tarif geschlossen hat, wird ein Nachlass entsprechend den gesamtvertraglichen Regelungen eingeräumt. Die Gewährung des Gesamtvertragsnachlasses setzt die fristgerechte Meldung von Musiknutzungen und der für die Berechnung der Vergütungshöhe erforderlichen Angaben über das Online-Portal der GEMA – insoweit vorhanden – voraus.
Melden Sie Ihre Musiknutzung ganz einfach im Onlineportal an
-
Den Preis für Veranstaltung mit Tonträgern ermitteln
-
Im Onlineportal einloggen/registrieren
-
Daten eingeben und Anmeldung abschließen