Willkommen bei unserem GEMA Quiz! 

Studien haben ergeben, dass Hintergrundmusik den Umsatz an Verkaufsorten steigert. Wie groß ist der Unterschied im Vergleich zu Verkaufsorten ohne Musik? 

Antwort:  Stimmt tatsächlich!

Musik verkauft – das ist längst bewiesen. 

Ob im Café, im Laden oder auf der Messe: Hintergrundmusik schafft Atmosphäre, weckt Emotionen – und kann den Umsatz spürbar steigern. Aber wann ist eigentlich der Moment gekommen, in dem Musik auch rechtlich zählt? 

Die Faustregel ist einfach: 
Sobald Musik öffentlich genutzt wird – sei es als Stimmungsmacher im Restaurant, Soundtrack im Hotel oder Playlist im Online-Shop – brauchst du eine Anmeldung bei der GEMA. Das gilt auch für Tonträger wie CDs oder Hörbücher. Und natürlich für Klassiker wie Konzerte, Partys, Sportevents, Messen oder Umzüge. 

Und was heißt eigentlich „öffentlich“? 
Immer dann, wenn auch Menschen kommen können, die du nicht persönlich kennst – etwa durch Flyer, Plakate, Social Media oder Eintrittskarten – gilt die Veranstaltung als öffentlich. Für solche Fälle brauchst du eine GEMA-Lizenz. 
Private Feiern wie Geburtstage mit persönlicher Einladung? Kein Problem – hier bleibt die Musik lizenzfrei. 

Kurz gesagt: 
Wenn deine Musik nicht nur gehört, sondern auch erlebt wird, ist die GEMA der richtige Partner an deiner Seite. 

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