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Vergütungsfreie Lizenzen

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Über diesen Service können GEMA Mitglieder einen Antrag auf die Erteilung einer kostenfreien "GEMA-Nicht-Kommerzielle-Lizenz" (GEMA-NK-Lizenz) stellen. Die GEMA NK-Lizenz berechtigt den Antragsteller dazu, eine vergütungsfreie Lizenz für die nicht-kommerzielle Nutzung seiner Werke an Dritte zu vergeben und diesen somit die kostenfreie Nutzung zu ermöglichen.

Bitte melden Sie sich nach Benutzung direkt im Service ab! So stellen Sie sicher, dass ihre Daten nicht in fremde Hände gelangen.

FAQs - Vergütungsfreie Lizenzen

Zum einen berechtigt Sie die GEMA NK-Lizenz dazu, die von Ihnen ausgewählten Werke selbst nicht-kommerziell zu nutzen, ohne hierfür etwas an die GEMA zahlen zu müssen. Zum anderen berechtigt Sie die GEMA NK-Lizenz dazu, die ausgewählten Werke unter einer vergütungsfreien Lizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen an Dritte zu vergeben und diesen hierdurch ebenfalls die kostenfreie Nutzung zu ermöglichen. 

Die GEMA NK-Lizenz kann nur von GEMA Mitgliedern (Urhebebende, Rechtsnachfolgende von Urhebenden und Musikverlage) beantragt werden.
Die GEMA NK-Lizenz kamm für alle registrierten Werke beantragt werden, an denen Sie selbst beteiligt sind. 

Über die Vergabe einer vergütungsfreien Lizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen und den damit verbundenen Verzicht auf die Vergütung für diese Nutzungen kann nur von allen an den Werken beteiligten Berechtigten gemeinsam entschieden werden. Daher müssen alle beteiligten Berechtigten den Antrag auf Erteilung einer GEMA NK-Lizenz gemeinschaftlich stellen, indem sie diesen unterschreiben.

Mit dem Abschluss des Berechtigungsvertrags haben Sie der GEMA ausschließliche urheberrechtliche Nutzungsrechte an Ihren Werken zur Wahrnehmung eingeräumt. Daher kann grundsätzlich nur die GEMA Lizenzen für die Nutzung Ihrer Werke erteilen. Damit Sie gegenüber Dritten eine vergütungsfreie Lizenz für die nicht-kommerzielle Nutzung ihrer Werke vergeben können, muss die GEMA Ihnen diese Rechte zunächst zurück übertragen. Dies geschieht, indem die GEMA Ihnen eine GEMA NK-Lizenz erteilt.
Dabei ist zu beachten, dass mit der GEMA NK-Lizenz nur solche Rechte zurück übertragen werden, die von der GEMA wahrgenommen werden. Rechte Dritter, z.B. Leistungsschutzrechte an einer Aufnahme des Werkes, bleiben von der Lizenzierung durch die GEMA unberührt. Sie müssen von Ihnen bzw. Dritten, die Ihre Werke nutzen, vor der Nutzung selbständig geklärt werden. Zudem darf das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht verletzt werden. Änderungen an einem Werk müssen insbesondere den möglichen Anforderungen der §§ 14 und 39 UrhG genügen.

Nein. Die GEMA NK-Lizenz ist kostenlos.

Kommerziell sind alle Nutzungshandlungen, die direkt oder indirekt auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind. Umfasst sind damit alle Nutzungen, für die direkt oder indirekt ein vermögenswerter Vorteil erlangt oder angestrebt wird, ohne Rücksicht auf die Art der Nutzung und die Person des Begünstigten.
Nicht-kommerziell sind Nutzungshandlungen, die nicht unter diese Definition fallen. Eine nicht-kommerzielle Nutzung liegt z.B. vor:

  • Wenn Dritte Ihre Werke auf einer nicht-kommerziellen Website kostenlos öffentlich zugänglich machen. Die Website darf keine kostenpflichtigen Angebote von Produkten oder Dienstleistungen oder Werbung für Produkte, Dienstleitungen oder Unternehmen enthalten.
  • Wenn Ihre Werke auf einem Benefiztonträger, im Rahmen eines Benefizkonzerts oder einer Benefizveranstaltung genutzt werden und die Einnahmen aus dem Verkauf des Tonträgers bzw. der Eintrittskarten ausschließlich einem wohltätigen Zweck zugutekommen.

Diese Beispiele sind weder abschließend noch rechtlich verbindlich. Ob eine Nutzung kommerziell oder nicht-kommerziell ist, ist immer nach den Umständen des konkreten Nutzungsfalls zu entscheiden.

Ein "mixed use" liegt vor, wenn...

  • die von Ihnen ausgewählten Werke zusammen mit Werken genutzt werden, die von der GEMA wahrgenommen werden und für die keine GEMA NK-Lizenz erteilt worden ist
  • und die gesamte Nutzung durch die GEMA pauschal lizenziert wird.

In diesem Fall ist die gesamte Nutzung und somit auch die Nutzung der Werke, für die ggf. eine GEMA-NK-Lizenz erteilt wurde, gegenüber der GEMA vergütungspflichtig.

Wenn Sie Ihre Werke auf Ihrer eigenen Website für Dritte kostenlos zum Download und/oder Streaming zur Verfügung stellen, tragen Sie Ihre Website URL direkt im Onlineportal unter Meine Daten in dem Feld Meine Lizenz zur vergütungsfreien Web-Präsentation ein.

Die Website darf dabei nur auf die Förderung der Bekanntheit der eigenen Werke ausgerichtet sein. Sie darf keine kostenpflichtigen Angebote von sonstigen Produkten oder Dienstleistungen oder Werbung für sonstige Produkte, Dienstleitungen oder Unternehmen enthalten.

Sobald Ihr Antrag auf vergütungsfreie Lizenz genehmigt wurde und Sie von der GEMA die GEMA NK-Lizenz erhalten haben.

Nur auf diese Weise kann die GEMA gewährleisten, dass die Vergütungsfreiheit der Nutzung bei der Lizenzierung geprüft und bei tatsächlicher Nicht-Kommerzialität berücksichtigt wird. Die Nutzungsmeldeformulare finden Sie hier.

Nein. Durch den Antrag auf Erteilung einer GEMA NK-Lizenz und die Vergabe einer vergütungsfreien Lizenz verzichten Sie in dem von Ihnen darin festgelegten Umfang darauf, dass die GEMA eine Vergütung für die nicht-kommerzielle Nutzung der von Ihnen ausgewählten Werke erhält. Daher kann die GEMA für diese Nutzungen auch keine Tantiemen an Sie ausschütten.

Weiterführende Dokumente zu vergütungsfreien Lizenzen

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