Deutscher Musikautorenpreis wird am 14. März 2019 in Berlin verliehen
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Der Termin für den 11. Deutschen Musikautorenpreis steht fest: Am 14. März 2019 ehrt die GEMA in zehn Preiskategorien Musikautoren für ihre herausragenden Kompositionen und Textdichtungen und würdigt damit den kulturellen Beitrag der Musikschaffenden zu einer vielfältigen und kreativen Musiklandschaft in Deutschland. Dann stehen wieder die Schöpfer der Melodien und Songtexte auf der Bühne, die uns oft ein Leben lang begleiten und die deutsche Musikkultur prägen. Bestimmt werden die Nominierten und Preisträger von einer siebenköpfigen Fachjury aus erfahrenen Komponisten und Textdichtern. Die Juroren werden jährlich von der Akademie Deutscher Musikautoren ernannt und vertreten jeweils als fachlicher Experte eine der ebenfalls jährlich wechselnden Preiskategorien. Das macht den Deutschen Musikautorenpreis auch so besonders: Autoren werden von Autoren geehrt.
Nominierungsvorschläge können von Mitgliedern der GEMA noch bis zum 31. Juli 2018
für die folgenden Kategorien eingereicht werden:
Komposition Audiovisuelle Medien
Komposition Chormusik
Komposition Ensemble mit Elektronik
Komposition Hip-Hop
Komposition Jazz/Crossover
Text Kinderlied
Text Pop/Rock
Nachwuchs E+U
Lebenswerk Sparte E
Alle Einreichungsmodalitäten für Nominierungsvorschläge
sowie Informationen rund um den Deutschen Musikautorenpreis
finden Sie unter www.musikautorenpreis.de und www.adma.de
Die Jury 2019 wird im Herbst 2018 bekannt gegeben.