15. Januar 2013

GEMA schließt Gesamtverträge Fernsehen und Hörfunk mit Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. sowie Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk

Die Gesamtverträge Fernsehen und Hörfunk zwischen der GEMA und dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) sowie der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) basieren auf einem einheitlichen Tarifmodell, das sowohl für privaten als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten wird. Die Gesamtverträge gelten rückwirkend zum 1. Januar 2009.
Die für die Bereiche Fernsehen und Hörfunk geschlossenen Vereinbarungen umfassen in der Summe folgende Gesamtverträge: Einen gemeinsamen Gesamtvertrag zwischen GEMA, APR und VPRT für den Hörfunkbereich sowie einen Gesamtvertrag zwischen GEMA und VPRT für den Fernsehbereich, den APR modifiziert übernimmt. Die Verträge regeln die Vergütung der Musiknutzung im Bereich der Sendung und der programmbegleitenden Online-Angebote. Das neue Tarifmodell ist linear ausgestaltet und berechnet die Höhe der Vergütungssätze nach den Musikanteilen der jeweiligen Programme. Konkret bedeutet dies: Im Radiobereich fließen bei einem Musikanteil von 100 Prozent 7,5 Prozent der Einnahmen, die durch die jeweilige Sendung generiert werden, als Vergütung an die GEMA. Im Bereich Fernsehen beträgt die GEMA-Vergütung bei 100 Prozent Musikanteil 6 Prozent der entsprechenden Einnahmen. Mitgliedern der beteiligten Verbände wird zusätzlich ein Gesamtvertragsrabatt auf die jeweilige Vergütung gewährt. Die Gesamtverträge gelten rückwirkend ab 1. Januar 2009 und haben zunächst eine sechsjährige Laufzeit bis 31. Dezember 2014. Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Wir freuen uns, nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen eine für alle Seiten zufriedenstellende Einigung erzielt zu haben. Mit dem neuen Tarifmodell der GEMA wurde eine branchenübergreifende Lösung gefunden, die den privaten Rundfunkveranstaltern Planungs- und Rechtssicherheit bis Ende 2014 garantiert.“ Claus Grewenig, Geschäftsführer des VPRT: „Die Einigung ist für die privaten Radio- und TV-Unternehmen im VPRT programmlich wie ökonomisch von großer Bedeutung. Angesichts des Gesamtvolumens des Vergütungsaufkommens waren die Sender als bedeutender Lizenznehmer der GEMA an einer Lösung interessiert, die eine Gleichbehandlung im dualen Rundfunksystem sicherstellt und einen technologieneutralen Ansatz zugrunde legt. Zunehmend konvergente Angebote benötigen eine ebenso konvergente Lizenzierung.“ Felix Kovac, Vorsitzender der APR: „Nach umfangreichen Verhandlungen mit der GEMA konnten wir ein wirtschaftlich vertretbares Ergebnis für unsere Mitglieder erzielen. Zur Planungssicherheit für unsere Mitglieder gehört es auch, dass wir das Weltrepertoire der Musikrechte aus einer Hand erwerben können. Privatfunkverbände und GEMA gemeinsam sollten dafür werben, dass das auch bei den weit gefächerten programmbegleitenden Online-Angeboten in der Zukunft gewährleistet ist.“ Über die GEMA: Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 65.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren u. Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Die VG Musikedition hat die GEMA mit der Administration der Lizenzierung beauftragt. Über den VPRT:
Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen. Der Verband repräsentiert ca. 140 Mitglieder aus den Bereichen TV, Radio und Multimedia - national und auf EU-Ebene. Über die APR: Die APR vertritt rund 290 Unternehmen des privaten Hörfunks und Fernsehens, im Schwerpunkt lokale und regionale Anbieter. Pressekontakt:
Ursula Goebel, Ltg. Marketing & Kommunikation
E-Mail: ugoebel@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426

Katharina Reindlmeier, PR-Managerin
E-Mail: kreindlmeier@gema.de, Telefon: +49 89 48003-583