Die virtuos im neuen Rhythmus 

Die nächste virtuos, die im Juli erscheint, informiert Sie in kompakter Form über die von der Mitgliederversammlung 2025 beschlossenen Änderungen im Berechtigungsvertrag.  

Bitte beachten Sie, dass Sie diese sowie die künftigen Ausgaben der virtuos über das Onlineportal erhalten, sofern Sie hierfür einen Account haben. Sollten Sie keinen Zugang zum Onlineportal haben, senden wir Ihnen die virtuos automatisch an Ihre bei der GEMA angegebene Korrespondenz-E-Mail-Adresse oder per Post zu. Im Onlineportal können Sie den Versand auf "print" umstellen, wenn Sie die virtuos weiterhin in gedruckter Form per Post erhalten möchten. Die Umstellung auf "digital" erfolgt im Onlineportal zeitnah.

Wenn Sie einen Account im Onlineportal oder eine E-Mailadresse hinterlegt haben, aber die virtuos lieber als Print-Ausgabe per Post erhalten möchten, können Sie den Versand im Onlineportal oder per E-Mail an redaktion@gema.de auf "print" umstellen. Bitte geben Sie bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage per E-Mail unbedingt Ihre Mitgliedsnummer an.

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Ende des Jahres erscheint die nächste virtuos, eine besondere und umfangreiche Jahresausgabe mit Themen, die die Branche und den GEMA Kosmos bewegen.  

Neue Kommunikationswege

Selbstverständlich halten wir Sie auch weiterhin regelmäßig auf dem Laufenden. Aktuelle Informationen, die bisher im mehr.wert. jeder virtuos zu finden waren, können Sie ab sofort auf www.gema.de einsehen. 

Die Mitgliederversammlung 2025 hat beschlossen, dass die folgenden Informationen künftig vom Versand der virtuos entkoppelt und auf flexibleren und zeiteffizienteren Wegen an die Mitglieder kommuniziert werden sollen:  

  1. Die Mitteilung zu Änderungen des Berechtigungsvertrags erhalten Sie daher ab kommendem Jahr nicht mehr in der virtuos, sondern bequem und jederzeit abrufbar über das Onlineportal, sofern Sie hierfür einen Account haben. Anderenfalls erhalten Sie die Mitteilung an Ihre Korrespondenz-E-Mail-Adresse. Wenn Sie keine solche E-Mail-Adresse bei der GEMA angegeben haben, erhalten Sie die Mitteilung per Post.
  2. Die Informationen zu den Lücken in der internationalen Rechtewahrnehmung und zu den von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossenen redaktionellen Änderungen im Regelwerk werden zukünftig auf www.gema.de veröffentlicht.