Im Kontext der von der Mitgliederversammlung 2026 beschlossenen Neuen GEMA Kulturförderung wird zum 1. Januar 2027 die neue Nutzungssparte „Contemporary Classic Live“, kurz CCL, eingeführt. Sie gilt für Live-Aufführungen von Werken der zeitgenössischen Kunstmusik und schafft auch die Grundlage dafür, dass Konzerte der zeitgenössischen Kunstmusik in der neuen Förderstruktur gezielt berücksichtigt und gefördert werden können.
In einem ersten Schritt tritt zum 1. Januar 2027 der Tarif CCL in Kraft, der den bisherigen Tarif E ersetzt.
Der Tarif CCL gilt für Aufführung von Werken des GEMA-Repertoires in Konzerten mit überwiegend zeitgenössischer Kunstmusik. Der Tarif wurde zunächst für das Jahr 2027 beschlossen.
Die erste Verteilung auf Basis dieser CCL-Lizenzeinnahmen findet voraussichtlich zum 1.6.2028 statt.
- Das Wichtigste zum Tarif CCL im Überblick
- Der Tarif CCL gilt für klassische und experimentelle Konzertformate.
- Die bisherige Preisstruktur bleibt im Wesentlichen bestehen.
- Für das Jahr 2027 gilt die reguläre jährliche Preisanpassung von 3,76 Prozent.
- Auch nach dem Tarifwechsel werden Kontingentverträge angeboten.
- Welche Veranstaltungen unter den Tarif CCL fallen, wird bei der jeweiligen Anmeldung auf der Grundlage der Angaben des Veranstalters geprüft.
- Der Tarif CCL gilt in der vorliegenden Form zunächst für das Jahr 2027.
Für welche Veranstaltungen gilt der Tarif CCL?
Der Tarif CCL gilt für öffentliche Live-Aufführungen, bei denen die musikalische Darbietung im Mittelpunkt steht. Voraussetzung ist außerdem, dass es sich um ein klassisches oder experimentelles Konzertformat handelt und geschützte zeitgenössische Kunstmusik den überwiegenden Anteil an der tatsächlichen Musikdauer ausmacht. Die Einordnung erfolgt somit stets anhand der gesamten Veranstaltung.
Wie wirkt sich die Zuordnung auf die Verteilung aus?
Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung nach dem Tarif CCL lizenziert wird, wirkt sich auch auf die spätere Verteilung der Tantiemen aus.
Wird eine Veranstaltung dem Tarif CCL zugeordnet, werden grundsätzlich alle verteilungsfähigen Werke dieser Veranstaltung in der Sparte CCL verteilt. Die Verteilung erfolgt also veranstaltungs- und nicht mehr werkbezogen.
Der neue Tarif CCL ermöglicht den Veranstaltern, einen freiwilligen Lizenzzuschlag zu entrichten. Dieser freiwillige Tarifzuschlag kommt den Urheberinnen und Urhebern zugute, deren Werke bei den betreffenden CCL-Konzerten aufgeführt werden.
Wie geht es weiter?
Der Tarif CCL wurde zunächst für das Jahr 2027 beschlossen. Die Erfahrungen aus der praktischen Anwendung werden in die weitere Entwicklung einfließen.
Die betroffenen Lizenznehmerinnen und Lizenznehmer werden frühzeitig informiert. Für sie besteht zudem die Möglichkeit, an Online-Tutorials teilzunehmen, in denen gezeigt wird, wie CCL-Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2027 im GEMA-Onlineportal angemeldet werden können.
Weitere Informationen finden Sie im Tarifblatt CCL.