Schrittweiser Aufbau der Neuen GEMA Kulturförderung

Mit der Entscheidung der Mitgliederversammlung im Mai 2026 werden in den kommenden Jahren schrittweise die neuen Förderverfahren eingeführt. 

Neue Fördermodule ab 2027: „Fokus Repertoire“ und „Fokus Impuls“

Zentrale Bausteine der Reform sind die neuen Fördermodule „Fokus Repertoire“ und „Fokus Impuls“. Das Jahr 2027 ist als erstes Pilotjahr für beide Förderungen vorgesehen.

Fokus Repertoire richtet sich zunächst an ausgewählte Teilkulturen. Im ersten Pilotjahr werden Werke aus folgenden Bereichen gefördert:

•    Electro/Dance
•    Pop
•    Hip-Hop/Rap
•    Kleinkunst/Liedermacher
•    Jazz
•    audiovisuelle Musik

Ab voraussichtlich Sommer 2027 werden Mitglieder Werke für eine Förderung in diesen Teilkulturen einreichen können - begrenzt auf insgesamt ein Werk pro Mitglied. 

Fokus Impuls ist als Projektförderung konzipiert und soll innovative Vorhaben unterstützen. Auch hier ist vorgesehen, dass Anträge erstmals im Sommer 2027 gestellt werden können. Die konkreten Förderbedingungen für dieses Fördermodul werden rund um die Mitgliederversammlung 2027 kommuniziert.

Die Mitglieder bestimmen die Kriterien

Ein zentrales Element der Neuen GEMA Kulturförderung ist eine unabhängige Förderkommission. Die Mitglieder wählen sie auf der Mitgliederversammlung 2027. Die Kommission entscheidet, nach welchen Kriterien Werke beurteilt und gefördert werden. Damit liegt die inhaltliche Ausgestaltung der Förderung in den Händen der Mitglieder und ihrer gewählten Vertreterinnen und Vertreter.

Bis die Förderkommission ihre Arbeit aufnimmt, führt der Aufsichtsrat die konzeptionellen Vorarbeiten fort. Dabei unterstützen ihn bis zu drei Sachverständige aus jeder Teilkultur. So fließen bereits in der Übergangsphase unterschiedliche fachliche Perspektiven ein. Zugleich lassen sich die Interessen der Teilkulturen berücksichtigen, die im ersten Pilotjahr an der Förderung „Fokus Repertoire“ teilnehmen.

Nach ihrer Wahl erhält die Förderkommission alle bis dahin erarbeiteten Konzepte und Vorschläge. Auf dieser Grundlage entscheidet sie abschließend, wie die Förderung „Fokus Repertoire“ im ersten Pilotjahr konkret umgesetzt wird.

Die Mitgliederversammlung 2027 wählt jeweils drei Mitglieder aus den Berufsgruppen der Komponistinnen und Komponisten sowie der Verlegerinnen und Verleger. In beiden Gruppen soll jeweils ein Mitglied einen Schwerpunkt in der zeitgenössischen Kunstmusik haben. Hinzu kommen zwei Mitglieder aus der Berufsgruppe der Textdichterinnen und Textdichter.

Für einzelne Fachfragen kann die Förderkommission weitere Expertinnen und Experten einbeziehen. Je Teilkultur darf sie bis zu drei Sachverständige hinzuziehen. Diese können insbesondere dabei helfen, die Gewichtung der einzelnen Kriterien im sogenannten Mischpult auszuarbeiten.

Im ersten Pilotjahr 2027 umfasst die Förderung die Teilkulturen Electro/Dance, Jazz, Pop, Kleinkunst/Liedermacher, Hip-Hop/Rap und audiovisuelle Musik. Im zweiten Pilotjahr 2028 kommen Schlager, Rock, instrumentale Unterhaltungsmusik und zeitgenössische Kunstmusik hinzu.

Eine umfassende Sicht auf jedes Werk

Für die Förderung „Fokus Repertoire“ entwickelt die GEMA ein weltweit einzigartiges digitales System. Es verbindet musikalische Eigenschaften eines Werks mit Informationen darüber, wie und wo dieses Werk genutzt wurde. So entsteht eine möglichst vollständige Perspektive, die eine fundierte Einschätzung darüber erlaubt, ob und in welchem Maß ein Werk förderwürdig ist.

Die Förderkommission legt fest, welche Merkmale und Informationen für diese Einschätzung zählen und wie stark sie gewichtet werden. Moderne Technologien unterstützen anschließend dabei, diese Kriterien einheitlich und effizient anzuwenden.

Dafür analysieren technische Verfahren Audiodateien, Partituren und Songtexte und erkennen beispielsweise Instrumentierung, Formstruktur, Harmonik oder Sprache. Die Technologie identifiziert und ordnet diese Merkmale. Sie entscheidet jedoch nicht selbst über die Förderwürdigkeit eines Werks, sondern folgt den Regeln, die die gewählte Förderkommission vorgibt.

Hinzu kommen Informationen darüber, wie ein Werk tatsächlich genutzt und wahrgenommen wurde. Die GEMA führt dazu ihre verfügbaren Angaben zu einem Werk zusammen. Dadurch wird sichtbar, in welchen Spielstätten es aufgeführt wurde, ob es in Film-, Fernseh- oder Werbeproduktionen zum Einsatz kam, wie es auf Online-Plattformen genutzt wird und welche Einnahmen es im Ausland erzielt hat.

Die Verbindung dieser unterschiedlichen Perspektiven ermöglicht eine nachvollziehbare, einheitliche und skalierbare Bewertung.  Sie unterstützt die Förderkommission dabei, die Förderwürdigkeit eines Werkes zu beurteilen und Werke auf einer breiten Informationsgrundlage einzuschätzen.

Für Mitglieder schafft diese Vorgehensweise mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit. Sie macht nachvollziehbarer, welche Kriterien in die Bewertung einfließen, und kann dazu beitragen, auch Werke und Nutzungsformen sichtbar zu machen, die bisher nur teilweise erfasst wurden. Zudem eröffnet sie langfristig neue Möglichkeiten, Werkdaten verständlicher aufzubereiten, zusätzliche Auswertungen anzubieten und weitere Services für Mitglieder zu entwickeln.

Weiterentwicklung der Förderung ab 2029

Ab dem Jahr 2029 folgt der nächste Schritt in der Neuausrichtung der Kulturförderung:

Die Allgemeine Förderung ersetzt ab diesem Zeitpunkt das bisherige Wertungsverfahren U und steht künftig allen Genres offen. Die grundlegenden Regelungen zu Zugang und Berechnung bleiben dabei erhalten. Für Mitglieder aus dem U-Bereich ändert sich hierdurch also nichts.

Ebenfalls im Jahr 2029 wird erstmals die neue Förderung „Fokus CCL“ ausgeschüttet, die speziell auf die neue Sparte CCL zugeschnitten ist und die Wertung E ablöst.

Zudem ist für dieses Jahr ein Ausgleichsmechanismus für individuelle Härten vorgesehen, um mögliche Übergangseffekte abzufedern und faire Bedingungen für die Mitglieder zu gewährleisten.

Evaluierung der Reform im Jahr 2030

Die Umsetzung der Neuen Kulturförderung wird kontinuierlich begleitet und weiterentwickelt. Im Jahr 2030 ist eine umfassende Evaluierung im Rahmen der Mitgliederversammlung vorgesehen. Ziel ist es, die Wirkung der Maßnahmen zu überprüfen und bei Bedarf nachzusteuern.

Fazit

Mit der Verabschiedung von Antrag 15 hat die Mitgliederversammlung einen klaren Fahrplan für die Zukunft der Kulturförderung beschlossen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, mit Pilotphasen, begleitender Expertise und transparenten Entscheidungsprozessen.

Wir werden Sie regelmäßig über die nächsten Schritte informieren und die konkreten Ausgestaltungen frühzeitig kommunizieren. So stellen wir gemeinsam sicher, dass die Neue Kulturförderung den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitglieder gerecht wird und nachhaltig wirkt.