Urheberfeindlicher Gesetzentwurf muss korrigiert werden

Website Privatkopieren.de beleuchtet Fakten, Hintergründe und Konsequenzen der geplanten Urheberrechtsnovellierung.
Mit dem Relaunch ihrer Website www.privatkopieren.de greift die gemeinsame Initiative "Ja zur privaten Kopie" der GEMA und der Verwertungsgesellschaften WORT und Bild-Kunst erneut in die aktuelle Diskussion um den Regierungsentwurf zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform ("Korb 2") ein.

Die Website www.privatkopieren.de ist die ideale Plattform für Journalisten und Interessierte, um sich detailliert über die Fakten und Auswirkungen des neuen Gesetzesentwurfs zum Urheberrecht zu informieren. Bereits seit über vier Jahren begleitet die Website kritisch den Prozess der Urheberrechts-Novellierung in Deutschland. Der aktuelle Relaunch bietet eine Fülle an neuen Informationen zum so genannten 2. Korb. Dabei wird die gegenwärtige Lage der Urhebervergütung ebenso detailliert beschrieben wie die Änderungsvorhaben der Bundesregierung, deren Konsequenzen für die Kreativen sowie die von den Verwertungsgesellschaften und anderen Organisationen dringend geforderten Nachbesserungen.

Neben Links zu allen relevanten Gesetzestexten sind zahlreiche vertiefende Dokumente, Studien und Artikel hinterlegt. Aktuelle Pressemitteilungen dokumentieren zudem ausführlich die Mediendiskussion um die Urhebervergütung. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Urheberrecht und die Gerätevergütung sowie Links zu themenverwandten Websites runden das breite Informationsangebot von www.privatkopieren.de ab.

Schon einmal hat sich das Engagement der Initiative "Ja zur privaten Kopie" für die Rechte der Verbraucher und Urheber ausgezahlt: Im September 2003 bestätigte der Gesetzgeber mit dem 1. Korb der Urheberrechtsnovelle, dass private Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke weiterhin grundsätzlich erlaubt sind. Damit hatte die Initiative ihr erstes wichtiges Ziel erreicht. Im nächsten Schritt kämpfen GEMA, VG WORT und VG Bild-Kunst jetzt dafür, auch die angemessene Vergütung der Urheber für Privatkopien ihrer Werke zu erhalten. Denn mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag folgt das Bundeskabinett weitgehend den Interessen der Industrie - zum großen Nachteil der Urheber. Tritt dieser Entwurf unverändert in Kraft, erhalten die Urheber von Text-, Bild-, und Musikwerken über Jahre hinweg keine angemessene Vergütung für private Vervielfältigungen mehr. Das Ende des etablierten Systems der pauschalierten Vergütung wäre damit besiegelt.

Die Initiative fordert, den vorliegenden Regierungsentwurf zu ändern und den Urhebern auch künftig eine gerechte Entlohung für die Kopie ihrer Werke zu garantieren.


Verantwortlich:
Dr. Hans-Herwig Geyer
Leiter GEMA-Kommunikation
Telefon: (0 89) 4 80 03-421, Telefax: (0 89) 4 80 03-424, E-Mail: hgeyer@gema.de

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