VdM und Verwertungsgesellschaften verlängern Rahmenpauschalvertrag zum Kopieren von Noten
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An dem Vertrag teilnehmende Musikschulen haben die Möglichkeit, in bestimmtem Umfang Notenkopien für Unterricht und Aufführungen herzustellen und zu verwenden. Bisher sind bereits mehr als 360 Mitgliedsschulen des VdM mit über 310.000 Schülern und Schülerinnen der Vereinbarung beigetreten. Die administrative Abwicklung erfolgt weiterhin direkt zwischen VdM und GEMA, wobei die Meldung der Schülerzahlen zur Berechnung der Vergütung direkt aus dem VdM-Berichtsbogen durch den VdM an die GEMA übermittelt wird.
Die Vergütung je Vokal- und Instrumentalschüler beträgt vertragsgemäß für das Jahr 2020 EUR 6,96 und erhöht sich bis 2023 schrittweise auf EUR 7,58. Dies entspricht einem Nachlass von über 50 % gegenüber dem veröffentlichten Normaltarif.